Anträge zum TOP IV
Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

IV – 1

Reform des Medizinstudiums

A 79

IV – 2

Neue Wege bei der Drogen- und Suchtbekämpfung

A 80

IV – 3

Ärztliche Hilfe für Kosovo-Vertriebene

A 81

IV – 4

Reform des Gesetzes: Entschädigung von Zeugen/Sachverständigen diskriminierend

A 82

IV – 4a

Änderungsantrag zu IV – 4 Reform des Gesetzes: Entschädigung von Zeugen/Sachverständigen diskriminierend

A 83

IV – 5

Angleichung Vergütung GOÄ neue Bundesländer

A 83

IV – 6

Weiterentwicklung GOÄ

A 84

IV – 6a

Änderungsantrag zu IV – 6 Weiterentwicklung GOÄ

A 86

IV – 6b

Änderungsantrag zu IV – 6 Weiterentwicklung GOÄ

A 87

IV – 6c

Änderungsantrag zu IV – 6 Weiterentwicklung GOÄ

A 87

IV – 6d

Änderungsantrag zu IV – 6 Weiterentwicklung GOÄ

A 88

IV – 7

Gebühren Fort- u. Weiterbildungskurse für AIP

A 88

IV – 7a

Änderungsantrag zu IV – 7 Gebühren Fort- u. Weiterbildungskurse für AIP

A 89

IV – 8

Gewaltverherrlichung in den Medien

A 89

IV – 8a

Änderungsantrag zu IV – 8 Gewaltverherrlichung in den Medien

A 90

IV – 9

Novellierung der Approbationsordnung

A 90

IV – 10

Arbeitszeitgesetz einhalten

A 91

IV – 11

Klinische Prüfung von Arzneimitteln an Kindern

A 91

IV – 12

"Schicksal von Vorstandsüberweisungen"

A 92

IV – 13

Humanitäre Hilfseinsätze / Entwicklungszusammenarbeit

A 93

IV – 14

Vereinheitlichung von Leitlinien

A 93

IV – 14a

Änderungsantrag zu IV – 14 Vereinheitlichung von Leitlinien

A 94

IV – 15

Satzungsausschuß

A 94

IV – 16

Unterstützung humanitärer Einsätze

A 95

IV – 17

Einrichtung Arbeitsgruppe "Berufliche Perspektiven/Bedarfsplanung

A 96

IV – 18

Abtreibungsrecht

A 97

IV – 19

GOÄ

A 97

IV – 20

Fachkunden für den Strahlenschutz

A 98

IV – 21

Angestellte Praxisärzte

A 99

IV – 22

Praxisaufgabe

A 99

IV – 23

Novellierung der Musterweiterbildungsordnung

A 100

IV – 24

Betriebsärztliche Betreuung

A 101

IV – 25

Humanitäre Hilfseinsätze im Ausland

A 101

IV – 26

Pflichtkurse im Rahmen der Weiterbildung

A 102

IV – 27

Leitungsstrukturen in den Krankenhäusern

A 103

IV – 28

Gentechnisch veränderte Lebensmittel

A 103

IV – 29

Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit

A 104

IV – 30

Abschiebehilfe

A 105

IV – 31

Qualitätssicherung Radiologie

A 106

IV – 32

Assistierte Reproduktion

A 106

IV – 33

Höhere Auflage des Tätigkeitsberichts

A 107

IV – 34

Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Ärztetages

A 107

IV – 35

Sachgerechte Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Vorschriften

A 108

IV – 36

Zeitliche Koordination DÄT / med. Fakultätentag

A 109

IV – 37

Prävention als ärztliche Aufgabe

A 109

IV – 38

Krankenhausvergütung

A 110

IV – 39

Rauchfreie Praxen und Krankenhäuser

A 111

IV – 40

Weiterbildungszeit

A 112

IV – 41

Anpassung der GOÄ

A 112

IV – 42

Ermäßigte Teilnahmegebühr ...

A 113

IV – 43

Humanitäre Hilfe

A 113

IV – 43a

Änderungsantragzu IV – 43 Humanitäre Hilfe

A 114

IV – 44

Erstellung von Leitlinien

A 114

IV – 45

Verwaltungskosten der Krankenkassen

A 115

IV – 46

Bericht zur Umsetzung von Beschlüssen zum AIP

A 115

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 1

Von: Vorstand der Bundesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der Deutsche Ärztetag fordert Bund und Länder auf, sich dafür einzusetzen, die längst überfällige Novellierung der ärztlichen Approbation vorzunehmen. Er wiederholt seine Forderung, als Ergebnis einer mehrjährigen politischen Diskussion endlich einen ersten Schritt für eine umfassende Reform der Ausbildung durchzusetzen. Ein weiterer Aufschub würde zu keinen neuen Erkenntnissen führen, aber Zweifel am politischen Willen erkennen lassen, eine an der Praxis orientierte Verbesserung der Mediziner-Ausbildung anzustreben.

Bereits der 97. Deutsche Ärztetag 1994 begrüßte grundsätzlich die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur inhaltlichen Verbesserung und zur strukturellen Neugestaltung des Studiums der Medizin. Seitdem hat der Deutsche Ärztetag jährlich auf die Dringlichkeit einer Studienreform hingewiesen.

Das Bundesministerium für Gesundheit sieht in seinen Gesetzentwürfen für eine Gesundheitsreform 2000 in der Qualitätssicherung den Kernpunkt für die Steuerung des Gesundheitswesens und hat diese mit Kapazitätsfragen verknüpft. Der Deutsche Ärztetag weist auch in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, daß die Qualität der Ausbildung mit der daran anschließenden Weiterbildung zum Facharzt und der kontinuierlichen Fortbildung entscheidend für den Leistungsstand der Ärztinnen und Ärzte ist.

Die Ausbildung ist der Grundstock für eine verantwortungsvolle lebenslange Berufsausübung. Eine Anpassung an die veränderten Anforderungen in der gesundheitlichen Versorgung kann nicht ausschließlich über Modellstudiengänge erfolgen, sondern erfordert die gesetzliche Einführung einer umfassenden Reform.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 2

Von: Vorstand der Bundesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag begrüßt die verstärkten Bemühungen der Regierungskoalition in der Drogen- und Suchtbekämpfung. Diese sollten folgende Kriterien erfüllen:

In Deutschland gibt es 4,9 Millionen Menschen mit riskantem Alkoholkonsum, 2,7 Millionen mit einem Alkoholmißbrauch und 1,7 Millionen Alkoholabhängige. 1,4 Millionen Menschen leiden an einer Medikamentenabhängigkeit und 150.000 sind abhängig von harten Drogen. Etwa ein Drittel der Bevölkerung sind Raucher. Besonders besorgniserregend ist es, daß nach jahrelangem Rückgang jetzt wieder mehr Jugendliche rauchen. Sucht- bzw. Drogenabhängigkeit ist eine chronische Krankheit, für die es bis heute kein abschließendes Erklärungs- und Entstehungsmuster gibt. Am ehesten ist von einer multifaktorellen Verursachung auszugehen.

Für die Versorgung suchtkranker Menschen besteht in Deutschland ein hochwertiges Beratungs- und Behandlungssystem mit 1.250 ambulanten Beratungsstellen und 14.500 vollstationären Entwöhnungsbetten. Es werden jedoch bei weitem nicht alle Suchtkranke erreicht - z. B. suchen nur 6 % der Personen, die ein riskanten oder mißbräuchlichen Alkoholkonsum betreiben oder abhängig sind, entsprechende Fachdienste und nur 7 % Fachkrankenhäuser auf. Ebenso werden schwerkranke Abhängige von harten Drogen nur unzureichend erreicht. Ca. 50 % der alkohol- und medikamentenabhängigen Menschen bleiben nach einer stationären Behandlung abstinent, bei Drogenabhängigen sind dies etwa ein Drittel. Diese Erfolge der Suchtbehandlung sind zwar beachtenswert, aber noch nicht ausreichend.

Der 102. Deutsche Ärztetag fordert daher im einzelnen:

  1. Bund, Länder und Gemeinden, sich verstärkt für gesamtgesellschaftliche Bedingungen zur Suchtprävention und zur psychosozialen Betreuung Suchtkranker einzusetzen. Akuter Handlungsbedarf besteht aufgrund des massiven Mißverhältnisses von bundesweit ca. 60.000 mit Methadon oder Codein substituierten Drogenabhängigen und nur 280 Fachkräften für die psychosoziale Betreuung (entspricht 214 Substituierten pro Fachkraft!).
  2. Bund, Länder und Gemeinden, innerhalb des geplanten Modellprojekts zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger die bereits gewonnen Erkenntnisse aus Versuchen in anderen Ländern, insbesondere der Schweiz und den Niederlanden, zu berücksichtigen und mit hohem wissenschaftlichen Anspruch zu prüfen, ob bisher nicht erreichte Drogenabhängige zusätzlich erreicht werden und im Vergleich mit bisherigen Angeboten bessere Ergebnisse erzielt werden können. Die von der Bundesärztekammer genannten Voraussetzungen müssen berücksichtigt werden. Ein umfassender multiprofessioneller Behandlungsansatz, in dem auch eine dem Patienten entsprechende psychosoziale Betreuung und Begleitung garantiert wird, ist unabdingbar.
  3. Die Krankenversicherung und die Rentenversicherung, eine an den Versorgungsproblemen des Patienten orientierte Behandlung ohne bürokratische Hürden zu ermöglichen.

Die ärztliche Selbstverwaltung, sich für Rahmenbedingungen einzusetzen, die die Ansprache suchtkranker Menschen in der Grundversorgung und die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Suchtkrankenhilfe erleichtern und die Qualität der Suchtbehandlung sichern.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 3

Von: Vorstand der Bundesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der Deutsche Ärztetag begrüßt alle Bemühungen um humanitäre Hilfe für die Kosovo-Vertriebenen und Flüchtlinge. Diese, darunter Kinder, die ihre Eltern verloren haben, Frauen und alte Menschen, die nach ihrer Flucht aus ihrer Heimat unter dramatischen Lebensbedingungen notdürftig in überfüllten Flüchtlingslagern untergebracht sind, bedürfen einer intensiven humanitären und besonders medizinischen Betreuung.

Der Deutsche Ärztetag weist darauf hin, daß unter den albanischen Flüchtlingen in den Flüchtlingslagern Albaniens und Mazedoniens auch albanische Ärzte sind, die zur Zeit nicht zur gesundheitlichen Versorgung ihrer Landsleute hinzugezogen werden.

Der Deutsche Ärztetag bittet die Bundesregierung und die humanitären Hilfsorganisationen, die Mithilfe albanischer Ärzte in den medizinischen Einrichtungen der Flüchtlingslager in Anspruch zu nehmen und sie in ihre medizinischen Hilfsprogamme aufzunehmen. Es ist unsinnig und unwürdig, die kosovo-albanischen Kollegen nicht in die ärztliche Betreuung einzubeziehen und zur Untätigkeit zu verdammen, besonders, da sie die Sprache, Gewohnheiten und Nöte ihrer Landsleute kennen.

Der Deutsche Ärztetag bittet daher die Bundesregierung, sich bei der mazedonischen und albanischen Regierung für die Erteilung der Berufserlaubnis an die kosovo-albanischen Ärzte zur Betreuung ihrer Landsleute einzusetzen.

Der Deutsche Ärztetag begrüßt weiterhin die Bereitschaft der Bundesregierung um Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland. Zumindest dort, wo eine Unterbringung in einem westlichen Land schon alleine aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist, kann die fehlende Bereitschaft unserer europäischen Nachbarn, Flüchtlinge aufzunehmen, nicht Grund sein, den Flüchtlingen die Aufnahme in Deutschland zu verwehren.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 4

Von: Vorstand der Bundesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag lehnt den Arbeitsentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen vom November 1998 aus dem Bundesministerium der Justiz mit Entschiedenheit ab.

Das Ziel, das Justizkostenrecht zu vereinfachen, wäre zu begrüßen, wenn es nicht mit einer Nivellierung der Sachverständigenentschädigung verbunden und zur ausschließlichen Kosteneinsparung genutzt würde. Die vorgesehene Entschädigung von Sachverständigen mit festen Stundensätzen und die Reduzierung der Erhöhungstatbestände trägt den unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden von Gutachten - auch im medizinischen Bereich - nicht Rechnung; auch die einheitliche Entschädigung für Fahrtzeiten und anderem Aufwand geht von Fehleinschätzungen aus und ist mit Entschiedenheit zurückzuweisen. Als diskriminierend wertet der 102. Deutsche Ärztetag die Eingruppierung von Medizinern (einschließlich Psychiatern) in die Gruppe 2, die für Handwerksberufe vorgesehen ist, während Begutachtungen zum Asylwesen, von Schmuck- und Kunstgegenständen oder zur Politologie, der höchsten Gruppe 4 zugeordnet werden; dies erinnert fatal an die gesellschaftspolitische Einstufung von Ärzten in sozialistischen Regimen. Die Außerachtlassung der Qualifikation als Kriterium für die Höhe der Entschädigung nivelliert das Entschädigungsrecht und verkennt die Anforderungen der Rechtsprechung an qualifizierte medizinische Gutachter, wenn es z.B. um die Feststellung von Todesursachen, Verletzungen, Vergewaltigungen, Kindesmißhandlungen, Schuldfähigkeit, Drogen oder Medikamenteneinfluß sowie spurenkundlicher molekulargenetischer Täteridentifizierung mit ihren vielfach schwerwiegenden und prozeßentscheidenden Folgen geht; zusammen mit einer handwerklichen Begutachtung wird dies am unteren Ende der Entschädigungsregelung angesiedelt.

Der 102. Deutsche Ärztetag stellt ferner fest, daß angesichts der letzten Anpassung des Gesetzes im Juli 1994 und aufgrund der inzwischen eingetretenen Kostensteigerungen die im Entwurf vorgesehenen Absenkungen der Entschädigungen und des Kostenersatzes unzumutbar sind. Schon 1994 wurden viele Entschädigungstatbestände nicht erhöht, andere waren unzulänglich. Diese Unzulänglichkeiten sollen nicht nur fortgeschrieben werden, sondern für qualifizierte medizinische Sachverständige verschlechtert werden. Sollte dieser Entwurf realisiert werden, wird es in Zukunft noch schwieriger sein, erfahrene, qualifizierte medizinische Sachverständige für Gerichte und Behörden zu gewinnen.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 4a

Von: Dr. Graf von Kalckreuth
als Delegierter der Landesärztekammer Baden-Württemberg

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Streichung des Halbsatzes 2. Absatz, Zeile 11/12: " dies erinnert fatal an die gesellschaftspolitische Einstufung von Ärzten in sozialistische Regimen.

Begründung:

Überflüssige Polemik mit unklarem Adressat. Was sind heute "sozialistische Regime"?

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 5

Von: Vorstand der Bundesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag 1999 in Cottbus fordert die Bundesministerin für Gesundheit auf, den Vergütungsabschlag-Ost für die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte neun Jahre nach der Wiedervereinigung endlich zu beseitigen und die eklatante Diskriminierung ostdeutscher Ärzte im Vergleich zu anderen Freien Berufen zu beenden.

Begründung:

Die Leistungen der ostdeutschen Ärzte sind nicht geringer zu bewerten als die Leistungen der Beratungsberufe, wie z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater u.a. deren Vergütungsbedingungen in Ost und West gleich sind.

Die Berechnungsgrundlage für den Ost-Abschlag - die Einkommensentwicklung der rentenversicherungspflichtigen Bürger ist für eine Amtliche Gebührentaxe sachfremd und rechtswidrig.

Weder Beitragszahlungen für die private Krankenversicherung weisen Unterschiede zwischen Ost und West vor, noch gibt es einen Ostrabatt für Investitionskredite der Ärzte.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 6

Von: Vorstand der Bundesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Eigenständigkeit der GOÄ als Amtliche Gebührentaxe ist zu wahren

Der 102. Deutsche Ärztetag fordert die Verantwortlichen in der Politik auf, den Charakter und die Eigenständigkeit der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als Amtliche Gebührentaxe eines Freien Berufes zu wahren. Die GOÄ hat unabhängig vom Versicherungsschutz des Patienten oder einer Beihilfeberechtigung die Vergütung ärztlicher Leistungen zu regeln. Dabei ist der Schutz des Patienten vor Überforderung ebenso zu berücksichtigen wie der Anspruch des Arztes auf angemessene Vergütung seiner Leistung. Unvereinbar damit sind systemwidrige und ordnungspolitisch verfehlte Eingriffe in die Rahmenbedingungen der GOÄ, die einseitig die wirtschaftlichen Interessen der privaten Krankenversicherung bedienen bzw. die Haushaltsprobleme des Staates, insbesondere der Beihilfeträger, lösen sollen. Die Rechtsbeziehungen zwischen Patient und Arzt aus dem Behandlungsvertrag dürfen nicht vermengt werden mit dem Rechtsverhältnis des Patienten zu einem Versicherungs- oder Kostenträger. Dies schließt die Berücksichtigung sozial bedürftiger Personenkreise durch vertragliche Sonderregelungen nicht aus, wenn der Vergütungsrahmen im übrigen eine differenzierte Vergütung zuläßt.

Zweiter Novellierungsschritt ist überfällig

Der 102. Deutsche Ärztetag begrüßt die Aufnahme der Verhandlungen mit dem Bundesminister für Gesundheit über den zweiten Novellierungsschritt der GOÄ. Die Aktualisierung des zum Teil zwanzig Jahre alten Leistungsverzeichnisses ist überfällig. Nachdem im 1. Novellierungsschritt die Allgemeinen Bestimmungen geändert wurden, müssen auf dieser Grundlage die ausstehenden Abschnitte des Leistungsverzeichnisses modernisiert werden. Die Anpassung der GOÄ an den Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik bringt mehr Abrechnungsklarheit und vermeidet damit Fehlabrechnungen und -entwicklungen. Die Ärzteschaft hat dazu klare Konzepte gemeinsam mit ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet und vorgelegt.

Korrekte Abrechnung wird sichergestellt

Der 102. Deutsche Ärztetag befürwortet Maßnahmen zur Sicherstellung der korrekten Anwendung der GOÄ; dazu hat die Bundesärztekammer den "Zentralen Konsultationsausschuß für Gebührenordnungsfragen" eingerichtet. Im Zusammenwirken der Ärzteschaft mit den Bundesministerien für Gesundheit und des Innern, dem Verband der privaten Krankenversicherung und dem Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (beratend), werden grundlegende Auslegungsempfehlungen erarbeitet, um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken sowie mehr Transparenz, Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. Damit wird die den Ärztekammern obliegende Prüfung ärztlicher Liquidationen wirksam unterstützt.

Stabile Beiträge für ältere Privatversicherte

Der 102. Deutsche Ärztetag hält die Lösung der Finanzierungsprobleme der Beihilfe, aber auch der privaten Krankenversicherung, mit dem Ziel einer Beitragsstabilisierung, insbesondere bei älteren Versicherten, für dringlich. Die Beitragsstabilisierung im Alter ist im wesentlichen durch versicherungs- bzw. beihilfekonforme Maßnahmen zu erreichen. Wirksame versicherungstechnische Maßnahmen, wie die Schaffung angemessener Al-
terungsrückstellungen, die Flexibilisierung des Versicherungs-Tarifangebotes (modulare Tarifangebote) sowie die Einführung von Wettbewerb und damit Gleichstellung des gesetzlich Versicherten mit dem Privatversicherten in seiner Wahlfreiheit unter den Versicherungsträgern, sind vorrangig zu ergreifen. Die Ärzteschaft ist bereit, für sozial sicherungsbedürftige Personengruppen die Vergütungsbedingungen des Standardtarifs zu berücksichtigen und hält die Einführung eines beihilfekonformen Standardtarifs für Beamte im Ruhestand der unteren und mittleren Besoldungsgruppen für sachgerecht. Im Gegenzug muß dem Gesichtspunkt der Vertragsfreiheit in der GOÄ wieder breiterer Raum gegeben werden. Die Beihilfeverwaltung sollte konzentriert und damit wirtschaftlicher organisiert werden.

Leistungsgerechte Vergütung auf der Grundlage gesicherter Qualität

Der 102. Deutsche Ärztetag unterstützt das Bestreben, qualitätssichernde Elemente noch mehr als bisher in die GOÄ einzubeziehen und fordert die Kostenträger auf, dies zu unterstützen; dies umfaßt auch die Bildung verfahrensbezogener bzw. ablaufbezogener Leistungskomplexe oder -bündelungen, wie z.B. bei den operativen Leistungen.

Gleiche Vergütungsbedingungen in Ost und West

Der 102. Deutsche Ärztetag fordert den Bundesminister für Gesundheit auf, neun Jahre nach Herstellung der Deutschen Einheit den Gebührenabschlag nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in den neuen Bundesländern abzuschaffen. Die Bindung der Gebühren für privatärztliche Leistungen in der GOÄ an eine Bezugsgröße in der Sozialversicherung ist sachfremd und verfassungswidrig. Die Investitions- und Praxiskosten der Ärzte in den neuen Bundesländern sind höher als im Westen. Die in gleicher Höhe bestehenden Beitragssätze der privaten Krankenversicherung für Ost und West erfordern auch gleiche Vergütungsbedingungen. Im Vergleich zu anderen Freien Berufen ist eine verfassungsrechtlich nicht haltbare Ungleichbehandlung gegeben, da diese keinen oder nur einen geringeren Vergütungsabschlag hinnehmen müssen.

Stärkung der Selbstverwaltung bei der Aktualisierung der GOÄ

Der 102. Deutsche Ärztetag begrüßt das Angebot der Politik, die Reform des Leistungsverzeichnisses der GOÄ anstelle einer Rechtsverordnung in Form einer Vertragsregelung zu betreiben unter folgenden Voraussetzungen:

Das vereinbarte Leistungsverzeichnis soll rechtlich Bestandteil der GOÄ als Amtlicher Gebührentaxe bleiben.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 6a

Von: Dr. Thomas
als Delegierter der Ärztekammer Westfalen-Lippe

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der letzte Abschnitt des Antrages IV-6 "Stärkung der Selbstverwaltung..........."

ist ersatzlos zu streichen.

ANTRAG ZURÜCKGEZOGEN

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ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 6b

Von: Dr. Deeg
als Delegierter der Landesärztekammer Baden-Württemberg

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der gesamte Absatz einschließlich o.g. Überschrift auf Seite 2 der Ärztetags-Drucksache IV-6 ist zu streichen.

Begründung:

Es ist einzig und allein Sache der Ärzteschaft und obliegt ausschließlich ärztlicher Kompetenz, qualitätssichernde Elemente in der GOÄ zu berücksichtigen. Eine diesbezügliche Aufforderung an die Kostenträger ist daher abzulehnen.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 6c

Von: Dr. Möhrle
als Mitglied des Vorstandes der BÄK

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Im Abschnitt "Stärkung der Selbstverwaltung bei der Aktualisierung der GOÄ" sind die Spiegelstriche wie folgt zu ändern:

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 6d

Von: Dr. Thomas
als Delegierter der Ärztekammer Westfalen-Lippe

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Einführen eines 6. Spiegelstriches in Antrag IV-6 c

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 7

Von: Vorstand der Bundesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag appelliert an die Landesärztekammern, die Gebühren von Ärztinnen/Ärzten im Praktikum für die Absolvierung von Weiterbildungs- und Fortbildungskursen der Ärztekammern zu reduzieren.

Ärztinnen/Ärzte im Praktikum sind zunehmend gezwungen - trotz ihrer angespannten finanziellen Situation aufgrund ihres am Existenzminimum liegenden Gehaltes - sehr teure Fort- bzw. Weiterbildungskurse, wie zum Beispiel den Strahlenschutzkurs, den Kurs "Allgemeinmedizin" oder den Kurs "Arzt im Rettungswesen" zu absolvieren. Dies geschieht vor dem Hintergrund, daß diese Kurse Voraussetzung sind, um überhaupt eine Anstellungschance in Klinik und Praxis zu erhalten. Daher müssen die Kursgebühren zur Verhinderung einer sozialen Härte den finanziellen Gegebenheiten der Ärztinnen/Ärzten im Praktikum angepaßt werden.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 7a

Von: Herr Sagebiel
als Delegierter der Ärztekammer Berlin

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Im 1. Absatz soll hinter den Worten "Ärzten im Praktikum" die Worte "und arbeitslosen Ärztinnen und Ärzten" eingefügt werden.

Am Schluß des ersten Absatzes soll angefügt werden "Diese Regelung soll länderübergreifend gelten."

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 8

Von: Vorstand der Bundesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Die exzessive Darstellung von Gewalt in den Medien führt zunehmend zu einer Senkung der Hemmschwelle gegenüber körperlicher und seelischer Gewaltanwendung in der Bevölkerung. Besonders verheerend ist der Einfluß auf gruppendynamische Prozesse bei Kindern und Jugendlichen, der bevorzugten Zielgruppe entsprechender Filme, Sendungen und Videospiele.

Verhaltensstörungen und schwerwiegende körperliche und seelische Folgeschäden unter Kindern und Jugendlichen nehmen in erschreckendem Maße zu.

Der Deutsche Ärztetag fordert daher eindringlich die in der Politik und in den Medien Verantwortlichen auf, eine sofortige Trendwende in der Medienpolitik herbeizuführen, um die ausufernde Darstellung und Verherrlichung von Gewalt zu unterbinden.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 8a

Von: Dr. Lorenzen
als Delegierter der Landesärztekammer Baden-Württemberg

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Einfügung nach dem 2. Absatz:

Kinder und Jugendliche müssen ausreichend Gelegenheit und Anleitung bekommen, gewaltfreie Konfliktlösungsmuster zu lernen.

Einfügung nach dem letzten Absatz:

Dazu sollte auch das Netz von Beratungs- und Behandlungsangeboten für Eltern und Kinder ausgebaut werden, um Hilfen in Konfliktsituationen zur Verfügung zu stellen.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 9

Von: Dr. Montgomery
als Mitglied des Vorstandes der BÄK

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag fordert mit Nachdruck die Bundesregierung und den Bundesrat auf, die Approbationsordnung in der Fassung nach dem Arbeitsstand der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Dezember 1995 zu verabschieden.

Ziel der ärztlichen Ausbildung muß der wissenschaftlich und praktisch in der Medizin ausgebildete Arzt sein, der zur eigenverantwortlichen und selbständigen ärztlichen Berufsausübung, zur Weiterbildung und zu ständiger Fortbildung befähigt ist.

Bei einer Verbesserung der praktischen Ausbildung der Studierenden der Medizin, ist die Ableistung einer Zeit als Arzt im Praktikum (AiP) für diejenigen Studenten überflüssig, die ihr Studium vollständig gemäß einer reformierten Approbationsordnung für Ärzte abgeschlossen haben.

Deshalb fordert der 102. Deutsche Ärztetag, zugleich mit der Novellierung der Approbationsordnung eine Änderung der Bundesärzteordnung zu verabschieden und damit den AiP abzuschaffen.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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BESCHLUSSANTRAG IV - 10

Von: Daniel Sagebiel
als Delegierter der Ärztekammer Berlin

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, daß im Krankenhaus geleistete unbezahlte Überstunden in Zukunft unterbleiben. Er soll darauf hinwirken, daß die Chefärzte für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes ihrer Abteilung verantwortlich sind und nur noch bezahlte Überstunden geduldet werden. Die bevorstehende Gesetzesgrundlage muß umgesetzt werden.

Begründung:

Wie von Prof. Dr. Vilmar vorgetragen, fallen unbezahlte Überstunden in Millionenhöhe pro Jahr an. Dieser Zustand ist untragbar.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 11

Von: Prof. Dr. Adam
als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der Gesetzgeber wird aufgefordert, bessere Möglichkeiten der klinischen Prüfung von Arzneimitteln an Kindern zu schaffen. Insbesondere ist das Arzneimittelgesetz entsprechend zu ändern.

Darüber hinaus soll künftig die Pharmazeutische Industrie aufgefordert werden, bereits vor der Zulassung oder spätestens 2 Jahre nach der Zulassung von neuen für die Pädiatrie relevanten Medikamenten pädiatrische Daten vorzulegen und zu veröffentlichen. Auch bei Kindern muß die Möglichkeit der Durchführung multizentrischer Studien der Phasen 3 und 4 geschaffen werden.

Die pädiatrischen Fachgesellschaften sind aufgerufen, Leitlinien zur Arzneimittelprüfung an Kindern zu erarbeiten sowie die Benennung von Referenzzentren für Arzneimittelprüfung, die Einrichtung eines deutschen bzw. europäischen Netzwerk nach amerikanischem Vorbild vorzunehmen. Darüber hinaus muß die Möglichkeit geschaffen werden, pädiatrische Patienten mit seltenen Erkrankungen und nicht zugelassenen Arzenimitteltherapien in multizentrische Studien einzubringen.

Begründung:

In der Vergangenheit wurden Kinder häufig als kleine Erwachsene angesehen, und die an Erwachsenen erprobten Arzneimittel wurden mehr oder weniger ungeprüft in die Pädiatrie eingeführt. Weder Tierversuche noch Studien mit Erwachsenen können die Wirkung von Arzneimitteln bei Kindern der verschiedenen Altersgruppen und Entwicklungsstufen endgültig voraussagen. Aufgrund zahlreicher bei Erwachsenen als außerordentlich wirksam ausgewiesener Arzneimittel, die in der Pädiatrie nicht zugelassen sind, werden Kinder häufig wichtige Therapiemöglichkeiten vorenthalten. Es gibt sogar Fälle, in denen die Patentlaufzeit zu Ende war und nachdem kein Anreiz für ein pharmazeutisches Unternehmen mehr bestand, klinische Prüfungen bei Kindern durchzuführen, dieses Medikament praktisch bis zum Ende seiner Laufzeit niemals eine Zulassung für die Anwendung im Kindesalter erhalten hat. Dieser untragbare Zustand, daß Kinder schlechter behandelt werden als Erwachsene, muß dringend geändert werden.

Der 102. Deutsche Ärztetag appelliert daher an alle Verantwortlichen, sich für eine Verbesserung der Situation einzusetzen.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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BESCHLUSSANTRAG IV - 12

Von: Dr. Holzborn
als Delegierter der Ärztekammer Nordrhein

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Die Verwaltung der Bundesärztekammer wird verpflichtet, vor Veröffentlichung von verabschiedeten Anträgen / Resolutionen des Deutschen Ärztetages, die nachträglich redaktionell geändert wurden, das Einvernehmen mit dem/den Antragsteller(n) herzustellen.

Begründung:

Das Plenum des Deutschen Ärztetages stimmt (zuweilen) Anträgen / Resolutionen tendenziell zu, ohne grundsätzlich auf eine geeignete sprachliche Form Einfluß zu nehmen.

Dies erfordert im Nachgang dann eine redaktionelle Überarbeitung.

Um sicherzustellen, daß anschließend die durch den Antrag beabsichtigte Zielvorstellung nicht abgeändert oder verwässert wird, ist vor Anwendung bzw. Veröffentlichung eines solchen Beschlusses durch die Bundesärztekammer das Einvernehmen mit dem Antragsteller herzustellen.

Dies ist an sich selbstverständlich, wurde jedoch in der Vergangenheit nicht so durchgeführt.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 13

Von: Daniel Sagebiel
als Delegierter der Ärztekammer Berlin

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

  1. Arbeitsplatzgarantie
    Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die Ärztinnen und Ärzten, ähnlich wie Wehrpflichtigen oder Personen, die Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen, ihren Arbeitsplatz während eines Hilfseinsatzes (Humanitäre Hilfe/ EZA) und im Anschluß daran garantiert.
  1. Freistellungsverpflichtung
    Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die Ärztinnen und Ärzten, die an Hilfseinsätzen teilnehmen wollen, eine Freistellung vom Arbeitsplatz für die Dauer des Hilfseinsatzes garantiert.

Begründung:

Bereits auf dem 100. Deutschen Ärztetag 1997 wurden die Aktivitäten auf dem Gebiet der Humanitären Hilfe unterstützt und die Erleichterung der Freistellung von Ärztinnen und Ärzten für Hilfseinsätze gefordert. Seitdem haben die weltweiten Krisen nicht ab, sondern zugenommen. Die in Deutschland bestehende Arbeitsmarktlage für Mediziner verhindert aber häufig die Teilnahme an Hilfseinsätzen. Im Gegensatz zu anderen westeuropäischen Ländern wirkt sich eine solche Auslandstätigkeit meist "karrierefeindlich" aus. Durch die geforderte Regelung soll diesem Umstand Rechnung getragen werden und die Teilnahme deutscher Ärztinnen und Ärzte an Hilfseinsätzen erleichtert werden.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 14

Von: Prof. Dr. Adam
als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Bei der Erarbeitung und ständigen Aktualisierung von Leitlinien muß künftig eine bessere Koordinierung stattfinden.

An der Leitlinienerarbeitung müssen gleichberechtigt die AWMF, der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer und die Fachgesellschaften beteiligt werden.

Von diesen Institutionen gemeinsam besetzte Expertengremien werden mit der Ausarbeitung von Leitlinien befaßt. Neu auf diese Weise ausgearbeitete Leitlinien haben offiziellen Charakter.

Begründung:

Die derzeit existierenden, vielfach unterschiedlichen Leitlinien tragen nur zur Verwirrung der Ärzte bei und führen bei juristischen Auseinandersetzungen zu Verunsicherungen

ENTSCHEIDUNG: AN DEN VORSTAND ÜBERWIESEN

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ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV – 14a

Von: Frau Dr. Stüwe, Prof.Dr. Adam
als Delegierte der Landesärztekammer Hessen und
der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Zum Antrag IV-14:

An den letzten Absatz ist hinter "offiziellen Charakter" noch anzufügen:

Die Leitlinien sollen Evidence-Based-Medecine-Kriterien entsprechen, falls nicht möglich, muß erkennbar sein, wie sie entstanden sind.

ENTSCHEIDUNG: AN DEN VORSTAND ÜBERWIESEN

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BESCHLUSSANTRAG IV - 15

Von: Dr. Koch
als Mitglied des Vorstandes der BÄK

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag beschließt die Einrichtung eines Ausschusses zur Beratung über die Satzung der Bundesärztekammer mit folgenden Maßgaben:

Begründung:

Die Bundesärztekammer ist nach der Satzung die "Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern" (§1), deren Hauptzweck der "ständige Erfahrungsaustausch unter den Ärztekammern und die gegenseitige Abstimmung ihrer Ziele und Tätigkeiten" (§2, Abs.1) ist.

In den letzten Jahren ist die Bundesärztekammer verstärkt als Beratungsgremium vom Bundesgesundheitsministerium in Anspruch genommen worden und hat in einer Reihe gesetzlicher Neuregelungen (Transfusionsgesetz, Transplantationsgesetz, Sozialgesetzbuch V, neuerdings der Arbeitsentwurf des BMG zur Gesundheitsreform 2000) eine definierte Rolle zugeschrieben erhalten. Damit kommt die Bundesärztekammer verstärkt in die Position, im Namen und mit - direkt oder indirekt verpflichtender - Wirkung für jeden deutschen Arzt Erklärungen abzugeben und zu handeln.

Diese quantitative und qualitative Aufgabenmehrung macht eine Weiterentwicklung der Satzung, die auf ein reines Konsultativgremium der Landesärztekammern hin angelegt ist, erforderlich.

ENTSCHEIDUNG: AN DEN VORSTAND ÜBERWIESEN

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BESCHLUSSANTRAG IV - 16

Von: Herr Sagebiel
als Delegierter der Ärztekammer Berlin

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

  1. Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufgefordert, bis zum nächsten Ärztetag zu prüfen, welche Arbeitszeitmodelle, Stipendienmöglichkeiten u.a. geeignet sind, um die Beteiligung deutscher Ärztinnen und Ärzte an humanitären Hilfseinsätzen und in der Entwicklungszusammenarbeit zu verbessern.
  2. Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen und der Bundesregierung einen qualitativ fundierten Ausbsildungsstandard für Ärztinnen und Ärzte die an Hilfseinsätzen teilnehmen wollen, zu entwickeln. Diese Ausbildung muß den besonderen medizinischen Gegebenheiten gerecht werden.

Begründung:

  1. Die Teilnahme an Hilfseinsätzen ist auch heute noch immensen Schwierigkeiten unterworfen. Durch neue Arbeitszeitmodelle (in Berlin wird bereits ein Konzept vorbereitet) und Finanzmittel kann die Teilnahme an Hilfseinsätzen ermöglicht werden. Dies dient sowohl der Reputation der deutschen Mediziner, als auch der Förderung des internationalen Austausches.
  2. Die Standardisierung der medizinischen Ausbildung ist als Grundlage für die Durchführung von qualitativ hochwertigen Hilfseinsätzen dringend erforderlich. Bisher existieren diese in Deutschland nicht.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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BESCHLUSSANTRAG IV - 17

Von: Dr. Auerswald
als Mitglied das Vorstandes der Bundesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der Ärztetag beschließt die Einrichtung einer Arbeitsgruppe "Berufliche perspektiven/ Bedarfsplanung" bei der Bundesärztekammer (mit externem Sachverstand).

Begründung:

Zur Zeit liegen keine verläßlichen Informationen und Perspektiven über die Entwicklung des ärztlichen Berufs für die nächsten 10-20 Jahre vor, die sich an möglichen Szenarien orientieren. Da diese Überlegungen sowohl für die zu erwartende Arbeitslosigkeit unter Ärztinnen und Ärzten, für die praktischen Berufsperspektiven dieser Gruppen, die Bedarfsplanung für Studienplätze und nicht zuletzt für die berufständischen Versorgungswerke relevant sind, sollte eine entsprechend qualifizierte Arbeitsgruppe für den nächsten Ärztetag Modelle vorlegen, die unter den verschiedenen Bedingungen prospektive Aussagen zulassen.

ENTSCHEIDUNG: AN DEN VORSTAND ÜBERWIESEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 18

Von: Dr. König, Dr. Holzborn
als Delegierter der Ärztekammer Nordrhein

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Mit großer Sorge sieht der 102. Deutsche Ärztetag die Entwicklung bei "späten" Schwangerschaftsabbrüchen.

Seit Wegfall der embryopathischen Indikation nach Inkrafttreten des am 29.06.1995 beschlossenen Schwangeren- und Familienänderungsgesetzes beobachten Betroffene folgende Probleme:

Der 102. Deutsche Ärztetag fordert deshalb

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 19

Von: Dr. Hans-Jürgen Thomas
als Delegierter der Ärztekammer Westfalen-Lippe

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der Deutsche Ärztetag setzt sich für eine Beibehaltung des staatlichen Verordnungsverfahrens für die GOÄ ein; er lehnt ein Vertragssystem wie in der gesetzlichen Krankenversicherung ab.

Begründung:

Ein vertraglich zwischen Arzt und Kostenerstattungsseite vereinbartes Vergütungssystem hätte zwar den Vorteil, daß die Gebührenordnung schnell angepaßt werden könnte, nachteilig wäre allerdings, daß der einzelne Arzt seine Entscheidungsfreiheit über die direkte Anwendung der GOÄ verliert, weil überregional abgeschlossene Verträge mit Einkaufsmodell-Charakter ohne Ablehnungsrecht angewendet werden müssen, vergleichbar mit der Gebührenordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Eine Flexibilisierung der GOÄ läßt sich auch durch eine Änderung der Regelungen über die abweichenden Vereinbarungen nach § 2 und die analogen Bewertungen § 6 GOÄ erreichen.

Ein Vertragssystem könnte die Probleme der Anpasssung des § 11 Bundesärzteordnung als GOÄ-Ermächtigungsgrundlage, der Marktposition und des Vertretungsumfanges der Vertragspartner, der Interessen von z.B. Bundesländern/Beihilfestellen und privater Krankenversicherung, der Einschränkung des Gebührenrahmens, der Angleichung von GOÄ und Einheitlichem Bewertungsmaßstab in der gesetzlichen Krankenversicherung, der mangelnden Transparenz verschiedener Vereinbarungen und des noch gültigen GOÄ-Abschlags in den neuen Bundesländern nicht lösen.

Es ist schließlich nicht tolerierbar, daß aufgrund der Wahlentscheidung der gesetzlichen Versicherten zugunsten der Kostenerstattung die GOÄ ein zweiter Einheitlicher Bewertungsmaßstab innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung wird. Denn die gesetzliche Krankenversicherung wird bei einer Vertragslösung bestimmen, in welcher Höhe auf der Basis einer Vertrags-GOÄ Kosten erstattet werden.

Konfliktpotentiale müßten mit Hilfe von Schiedsstellen vermindert oder beseitigt werden, ohne daß der einzelne Arzt die Möglichkeit hat, darauf Einfluß zu nehmen. Die freiberufliche Tätigkeit des Arztes würde durch eine Vertragslösung erheblich eingegrenzt und durch eine zusätzliche Abhängigkeit von zwischengeschalteten Vertragspartnern ersetzt werden.

ENTSCHEIDUNG: AN DEN VORSTAND ÜBERWIESEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 20

Von: Prof. Dr. Lob, Frau Dr. Koeniger, Prof. Dr. Kunze
als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag fordert die zuständigen Bundes- und Landesministerien auf dafür zu sorgen, daß der während des Medizinstudiums absolvierte Kurs "Diagnostische Radiologie einschließich Strahlenschutz" zukünftig bundesweit als Grundkurs für die Fachkunde Strahlenschutz anerkannt wird.

Zur Zeit müssen alle Ärztinnen und Ärzte, um Röntgenuntersuchungen anordnen bzw. durchführen zu können, einen speziellen Grund- und Aufbaukurs in der Regel während der AiP-Zeit absolvieren. Zumindest der Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde Strahlenschutz vermittelt kein anderes Wissen als der im Studium absolvierte und mit "regelmäßiger und erfolgreicher Teilnahme" bescheinigte Kurs "Diagnostische Radiologie einschließlich Strahlenschutz". Es besteht somit für eine Ärztin/Arzt im Praktikum kein Grund, erneut einen kosten- und zeitintensiven Kurs dieser Arzt zu besuchen.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 21

Von: Dr. Thomas
als Delegierter der Ärztekammer Westfalen-Lippe

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, die Bestimmungen im SGB V über die Leistungsbegrenzung bei Anstellung eines ganztags beschäftigten Arztes oder zweier halbtags beschäftigter Ärzte zu überdenken, weil das Jobsharing durch das bisherige Recht nicht genügend unterstützt wird. Wenn der Praxisumfang beim Jobsharing nicht wesentlich überschritten werden darf, können Finanzierungsschwierigkeiten für den Praxisinhaber nicht gelöst werden. Es muß bei Kooperation in zulassungsgesperrten Gebieten möglich sein, daß zumindest die entsprechenden Kosten für den angestellten Arzt erwirtschaftet werden können, ohne dem Vorwurf ausgesetzt zu sein, der Praxisumfang werde wesentlich überschritten.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN UNTER TOP I

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 22

Von: Dr. Thomas
als Delegierter der Ärztekammer Westfalen-Lippe

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der Deutsche Ärztetag lehnt Entschädigungsregelungen bei der Aufgabe einer Vertragsarztpraxis ab, wie sie im Rahmen der Gesundheitsreform diskutiert werden.

Vertragsärztinnen und -ärzte müssen auch zukünftig das Recht behalten, darüber frei zu bestimmen, welche Preise sie beim Verkauf der selbstaufgebauten Praxen verlangen. Die vertragsärztliche Tätigkeit ist nach wie vor eine freiberufliche Tätigkeit. Risiken der Praxisführung werden nicht durch das öffentliche Recht übernommen oder minimiert; sie bleiben im Rahmen des Bürgerlichen Rechts mit voller Haftungsübernahme und individuellen Finanzierungsverpflichtungen. Aus diesem Grunde darf es nicht dazu kommen, daß Kaufpreise durch niedrige Entschädigungen abgelöst werden.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN UNTER TOP I

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BESCHLUSSANTRAG IV - 23

Von: Prof. Lob, Frau Dr. Gitter, Prof. Kunze
als Delegierte der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der 101. Deutsche Ärztetag hat eine Deregulierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung beschlossen und für das Jahr 2000 auf die Tagesordnung des 103. Deutschen Ärztetages gesetzt.

Der 102. Deutsche Ärztetag fordert daher die Bundesärztekammer auf, das "common trunk"-System mit in die Überlegungen zur neuen Weiterbildungsordnung aufzunehmen.

Dies bedeutete z. B. für die chirurgische Gebiete und Schwerpunkte eine gemeinsame Basisweiterbildung (common trunk). Auf diese für alle jungen Ärzte gleichen Basisweiterbildungsinhalte kann dann die weitere Spezialisierung aufgesetzt werden. Die Vorteile wären:

ENTSCHEIDUNG: AN DEN VORSTAND ÜBERWIESEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 24

Von: Dr. Paul Otto Nowak
als Delegierter der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag wehrt sich vehement dagegen, daß betriebsärztliche Aufgaben von Personen, die keine Ärztinnen oder Ärzte sind, übernommen werden und fordert das Bundesministerium für Arbeit auf, Regelungen in den Unfallverhütungsvorschriften der einzelnen Berufsgenossenschaften zu verhindern, die Nicht-Ärzten Aufgaben übertragen, die ärztlichen Sachverstand erfordern.

Begründung:

In der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsarzt" der Steinbruch-BG kann vom Unternehmer auf die Bestellung von Betriebsärzten verzichtet und die Aufgaben der Regelbetreuung von ihm selbst erbracht werden. Die gesundheitliche Betreuung und Beurteilung kann nicht qualifiziert von Personen, die keine Ärztinnen oder Ärzte sind, durchgeführt werden. Weiterhin besteht für den Unternehmer ein Interessenskonflikt als gleichzeitiger Arbeitgeber.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 25

Von: Frau Dr. Fick
als Delegierte der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Erleichterung der Freistellung von Ärztinnen und Ärzten für internationale humanitäre Hilfseinsätze

Der Deutsche Ärztetag fordert die Arbeitgeber (z.B. Kommunen, private Träger), Tarifvertragspartner und Kassenärztliche Bundesvereinigung auf, die Möglichkeiten für regulär in Deutschland im Rahmen eines festen Arbeitsverhältnisses tätigen oder in einer Praxis niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zu verbessern, um mindestens drei- bis sechsmonatige humanitäre Hilfseinsätze im internationalen Bereich übernehmen zu können.

Begründung:

Non-Gouvernement-Organisationen in Deutschland beklagen immer wieder aus verschiedenartigen Gründen erhebliche Schwierigkeiten zu haben, genügend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte für humanitäre Hilfseinsätze gewinnen zu können.

Da die Freistellung aus der ärztlichen Tätigkeit in Klinik und Praxis für den Träger der Institution oder aber den Inhaber einer Praxis personelle Schwierigkeiten in der Versorgung der Patienten mit sich bringt, sollen vertragliche Regelungen getroffen werden (z.B. unbezahlter Urlaub, da ja durch die entsendenden Organisationen Entschädigungen bezahlt werden), daß während der Zeit des Einsatzes kurzfristig Kolleginnen und Kollegen "auf Zeit" eingestellt werden können, wie dies in vielen anderen europäischen und überseeischen Ländern möglich ist.

Für Praxen sollte eine entsprechende Beurlaubung des Kollegen mit Beschäftigung eines adäquaten Vertreters für die Dauer von 3 bis 6 Monaten durch die KV’en bewilligt werden.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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BESCHLUSSANTRAG IV - 26

Von: Dr. Hülskamp, Dr. Stolz
als Delegierter der Ärztekammer Nordrhein

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Es sollen nur die Kurse und Veranstaltungen, die im Rahmen einer Weiterbildung zum Facharzt erforderlich sind, anerkannt werden, die von den Ärztekammern hinsichtlich des Inhalts und der Kosten akzeptiert wurden.

Begründung:

Fast regelmäßig müssen Assistenten / AIP’s im Rahmen ihrer Weiterbildung auf externe Veranstaltungen zurückgreifen, da eine entsprechende Weiterbildung in der Klinik nicht möglich ist. Es werden zunehmend überteuerte Kurse angeboten, die junge Ärzte in der Weiterbildung unverhältnismäßig finanziell belasten.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 27

Von: Prof.Dr. Kunze, Prof.Dr. Lob
als Delegierte der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag hat auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer mit großer Mehrheit ein Positionspapier "Strukturreform des ärztlichen Dienstes im Krankenhaus - Kooperatives Management" verabschiedet. Darin sind konkrete Vorschläge für Leitungsstrukturen an unseren Krankenhäusern empfohlen worden. In anderen Beschlüssen ist zum wiederholten Male festgestellt worden, daß die hierarchischen Strukturen nicht dem medizinischen Fortschritt mit Spezialisierung angepaßt worden sind.

Der 102. Deutsche Ärztetag stellt deshalb erneut fest, daß die traditionelle institutionalisierte hierarchische Struktur des ärztlichen Dienstes den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht wird und eine grundsätzliche Strukturreform und Neuorganisation erfordert, um eine Verbesserung der stationären Krankenversorgung zu erreichen.

Der Verband der leitenden Krankenhausärzte wird aufgefordert, sich umgehend für diese Strukturveränderungen einzusetzen. Die Krankenhausgesellschaften dürfen nicht nur wirtschaftliche Ziele verfolgen, sondern haben auch eine Verantwortung gegenüber den Patienten für eine bestmögliche Versorgung in ihren Krankenhäusern. Deshalb dürfen Sie sich nicht weiter diesen Forderungen verschließen, sondern müssen im Sinne eines modernen Krankenhausmanagements diese neuen Leitungsstrukturen umsetzen.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 28

Von: Frau Dr. Ende
als Delegierte der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Die Delegierten des Ärztetages fordern die Bundesregierung auf dafür Sorge zu tragen, die freie Aussaat von gentechnisch manipuliertem Mais zu verbieten; der Anbau des ersten genveränderten kommerziellen Agrarproduktes muß in jedem Fall von strikter Kontrolle der Bundesregierung begleitet werden.

 

Begründung:

Die Ärzteschaft hat bereits an verschiedenen Stellen auf die Problematik - insbesondere des sogenannten Markierungsgens - hingewiesen, da eine Resistenzzunahme gegen eine ganze Gruppe von Penicillin-Wirkstoffen zu befürchten ist.

Wie der Presse zu entnehmen war haben außer Deutschland und Spanien alle anderen EU-Länder, trotz einer generellen Brüsseler Freigabe, die Aussaat verboten oder mit restriktiven Auflagen belegt, um zunächst zusätzliche Erkenntnisse über eine evtl. Gefährdung zu sammeln.

ENTSCHEIDUNG: AN DEN VORSTAND ÜBERWIESEN

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BESCHLUSSANTRAG IV - 29

Von: Frau Dr. Ende
als Delegierte der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Wir fordern die Landesärztekammern auf, im Rahmen der geplanten EDV-Reorganisationen die Kategorie "Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit" zu differenzieren.

Begründung:

Aufgrund der derzeitigen Erfassung ist es, wie im Tätigkeitsbericht ausgeführt, nicht möglich zu erkennen, welchen Anteil

an dieser Rubrik haben.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 30

Von: Prof. Dr. Kahlke
als Delegierter der Ärztekammer Hamburg

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Abschiebehilfe durch Ärzte in Form von Flugbegleitung, zwangsweiser Verabreichung von Psychopharmaka oder Ausstellung einer "Reisefähigkeitsbescheinigung" unter Mißachtung fachärztlich festgestellter Abschiebehindernisse wie z.B. in Behandlung stehende Traumatisierungen sind mit den in der ärztlichen Berufsordnung verankerten ethischen Grundsätzen nicht vereinbar.

Begründung:

Ärzte in Kliniken, Praxen und Behandlungszentren für Folteropfer gewinnen in sorgfältigen Untersuchungen Einschätzungen über vergangene Folter und Traumatisierung und machen diese als Abschiebehindernis geltend. Oftmals vergebens: Polizeibeamte und Amtsärzte ohne trauma- und psychotherapeutische Ausbildung übergehen vielerorts solche Erkenntnisse. Nicht selten wird ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt nach einmaliger Untersuchung eine "Reisefähigkeitsbescheinigung" ausgestellt, mit der gegen alle vorgenannten Bedenken die Abschiebung erzwungen wird.

Abschiebungen unter Zwang können bedeuten: Bei zu erwartendem Widerstand des "Schüblings" werden bisweilen Fesselungen in atembehindernden Stellungen vorgenommen - eine Methode, die zum Beispiel in den USA bereits zu 86 (öffentlich dokumentierten) tödlichen Erstickungen "Positional Asphyxikation" geführt hat. Oder es werden sogar Knebelungen vorgenommen, die jüngst zum 5. Todesfall bei Abschiebungen in Europa geführt haben. Alarmierend sind auch Fälle von Abschiebungen, bei denen Ärzte zur psychopharmakologischen Widerstandsbrechung hinzugezogen werden.

Solchen inhumanen Abschiebemethoden liegt eine Asylpraxis zugrunde, die vielen Menschen, die unser Asylrecht in Anspruch nehmen wollen, Unrecht widerfahren läßt:

Denn die Ablehnungsquote von 95 % der Asylbewerber widerspricht dem international geschätzten Anteil von ca. 25 % gefolterter oder von Folter bedrohter Flüchtlinge. Die gängige Praxis, Befragungen von Flüchtlingen einen Tag nach deren erschöpfender und manchmal lebensgefährlicher Flucht vorzunehmen, widerspricht den z.B. in den Behandlungszentren für Folteropfer gewonnen Erkenntnissen, daß meist Wochen und Monate vergehen, bis durch Folter oder Kriegsgreuel Traumatisierte ihre Erlebnisse genauer mitteilen können. Die Verfahren, in denen die Flüchtlinge den Beweis politischer Verfolgung und Folter erbringen müssen, werden den Flüchtlingen nicht gerecht und führen vielfach zu erneuten Traumatisierungen.

Der 99. Deutsche Ärztetag hat sich dieses Sachverhalts angenommen und gefordert: "Die Rückführung von Flüchtlingen darf nicht zum erneuten Trauma führen."

Ärztliches Handeln hat sich ausschließlich darauf zu konzentrieren, Gefahren für Leben und Gesundheit abzuwenden. Eine Beteiligung an zwangsweisen Abschiebungen ist daher mit der ärztlichen Ethik nicht vereinbar.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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BESCHLUSSANTRAG IV - 31

Von: Dr. Holfelder
als Delegierter der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der Deutsche Ärztetag begrüßt die Maßnahmen des Vorstandes der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Radiologie.

Dadurch wird die einheitliche Anwendung von Röntgenstrahlen in der Medizin sowohl durch Radiologen als auch Fachgebietsradiologen gewährleistet.

Begründung: mündlich

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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BESCHLUSSANTRAG IV - 32

Von: P.D. Dr. Benninger
als Delegierter der Landesärztekammer Baden-Württemberg

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesärztekammer zur Überprüfung der "Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion" im Hinblick auf Verhütung von hochgradigen
(> 2-3) Mehrlings-Schwangerschaften.

Während bei der in vitro-Fertilisation (Punkt 4.1 der Richtlinien) empfohlen wird, i.d.R. nur 2 (max. 3) Eizellen zu befruchten und 2 (max. 3) Embryonen zu transferieren, fehlt eine entsprechende zahlenmäßige Begrenzung bei der hormonellen Stimulation. Durch Ultraschall-Untersuchung kann die Zahl der reifen Follikel (> 14-15 mm) gut bestimmt und eine spezielle Beratung dahingehend durchgeführt werden, den Eisprung bei mehr als 2 (max. 3) Follikeln ungenützt verstreichen zu lassen.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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BESCHLUSSANTRAG IV - 33

Von: Frau Dr. Ende
als Delegierte der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der Bundesärztekammervorstand wird aufgefordert, den Landesärztekammern zusätzliche Exemplare des Tätigkeitsberichtes und der Delegiertenunterlagen in ja nach Größe der Landesärztekammer zu vereinbarender Anzahl parallel zu dem Versand an die Delegierten zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Für eine geordnete berufspolitische Vorbereitung, Teilnahme und Nachbereitung ist es zwingend erforderlich, daß auch Beobachter der Landesärztekammern (Präsidiumsmitglieder, Bezirksärztekammervorsitzende, Geschäftsführung) über die o.g. Unterlagen verfügen. Eine höhere Druckauflage schafft nur wenig Mehrkosten und erhöht deutlich die Effektivität.

Die Landesärztekammern können (falls erforderlich) Nachweis führen, an wen die Unterlagen ausgegeben wurden.

ENTSCHEIDUNG: AN DEN VORSTAND ÜBERWIESEN

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BESCHLUSSANTRAG IV - 34

Von: Dr. Koeniger, Prof. Dr. Glob
als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

Prof. Dr. Ekkernkamp als Delegierter der Ärztekammer Berlin

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird beauftragt, eine Änderung (Ergänzung) der Geschäftsordnung des Deutschen Ärztetages im nachstehenden Sinne für den nächsten Ärztetag vorzubereiten:

§ 3 der Geschäftsordnung soll in Satz 1 wie folgt ergänzt werden:

...."sowie interessierte, an einer bundesdeutschen Hochschule immatrikulierte Studenten der Humanmedizin".

§ 3 Satz 1 soll damit künftig lauten:

"Zutritt zu den Sitzungen des Deutschen Ärztetages haben alle deutschen Ärzte, die vom Vorstand der Bundesärztekammer geladenen Personen sowie interessierte, an einer bundesdeutschen Hochschule immatrikulierte Studenten der Humanmedizin. Zum Wort berechtigt sind nur die Abgeordneten, die Mitglieder des Vorstandes und die Geschäftsführung."

Begründung:

Der Deutsche Ärztetag trifft Beschlüsse, die v.a. auch für den ärztlichen Nachwuchs von Bedeutung sind. Deshalb sollte interessierten Medizinstudenten Gelegenheit gegeben werden, die Diskussion auf dem Deutschen Ärztetag zu verfolgen. Auf diese Weise wird die Berufspolitik transparenter.

Neue Ideen gerade von jungen Ärzten und dem ärztlichen Nachwuchs sind in die zukünftige Gestaltung des deutschen Gesundheitswesens mit einzubeziehen. Anwesende Medizinstudenten hätten, ebenso wie Ersatzdelegierte und Gäste, kein Stimmrecht. Aus Sicht der Antragsteller fallen keine zusätzlichen Kosten für die Bundesärztekammer an.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 35

Von: Frau Dr. Bühren
als Delegierte der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag appelliert an die Landesgesundheitsbehörden, für eine sachgerechte Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Vorschriften zu sorgen.

Unangemessen restriktive Bestimmungen wirken sich hier für Frauen in vielen ärztlichen Berufsfeldern wie ein Berufsverbot aus; sie berücksichtigen nicht, daß technische Verbesserungen beim Arbeitsschutz das tatsächliche Gefahrenpotential für alle Beschäftigten - und damit auch für schwangere Mitarbeiterinnen - erheblich minimiert haben.

ENTSCHEIDUNG: AN DEN VORSTAND ÜBERWIESEN

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BESCHLUSSANTRAG IV - 36

Von: Frau Dr. Bühren
als Delegierte der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag fordert den Vorstand der Bundesärztekammer auf, gemeinsam mit den verantwortlichen Vorstandsmitgliedern des Medizinischen Fakultätentages durch Terminabsprachen zu erreichen, daß diese beiden wichtigen Gremien nicht mehr regelmäßig gleichzeitig tagen.

Begründung:

Ärzten oder Ärztinnen, die als Delegierte einer Landesärztekammer bei Deutschen Ärztetagen aktiv mitwirken, ist es bei regelmäßiger Terminüberschneidung des Deutschen Ärztetages und des Medizinischen Fakultätentages nicht möglich, ihre hochschulpolitischen Forderungen und Ideen an beide Gremien zur Abstimmung persönlich heranzutragen.

Gerade für den Wissenschafts- und Ausbildungssektor ist es erforderlich, daß alle Kenntnisse und Anregungen gemeinsam von allen berufspolitisch Engagierten zusammengetragen und vorangetrieben werden können.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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BESCHLUSSANTRAG IV - 37

Von: Prof. Lob
als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag fordert die Bundesärztekammer auf, einem der nächsten Deutschen Ärztetage einen Bericht zu folgendem Thema vorzulegen:

"Verletzungen und deren Folgen, Prävention als ärztliche Aufgabe"

Im Straßenverkehr und Haushalt, in Sport und Freizeit entstehen jährlich mehrere Millionen Unfälle mit Personenschäden. Besonders gefährdet sind Kinder, Jugendliche und alte Menschen.

Durch bessere Prävention können Verletzungen vermieden werden und damit sehr hohe Summen eingespart werden (Folgekosten von Verkehrsunfällen über 60 Milliarden DM/Jahr in Deutschland). Prävention von Verletzungen ist eine ärztliche Aufgabe; der Deutsche Ärztetag kann diese ärztliche Aufgabe neu definieren und in der Öffentlichkeit darstellen.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 38

Von: Dr. Jonitz
als Mitglied des Vorstandes der BÄK

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag lehnt die geplante flächendeckende Einführung von Fallpauschalen in der Krankenhausvergütung ab.

Fallpauschalen sind keine medizinisch leistungsgerechte oder an der Qualität der Patientenversorgung orientierte Vergütungsform.

Sie verschlechtern diese Qualität nachweislich durch massiven Druck auf Liegezeiten. Zeit für Heilung und Behandlung ist durch Fallpauschalen nicht mehr in ausreichendem Maß gegeben.

Begründung:

Durch die Einführung von Fallpauschalen veränderte sich bei hüftgelenksnahen Frakturen in den USA

Fitzgerald JF, Fagan LF, Tierney WM, Dittus RS, Changing patterns of hip fracture care before and after implementation of the prospective payment system, JAMA, July 10, 1987 - Vol 258, No 2, 218-221.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 39

Von: Dr. Benninger
als Delegierter der Landesärztekammer Baden-Württemberg

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der Deutsche Ärztetag fordert Ärztinnen und Ärzte sowie sonstige im Gesundheitswesen Tätige auf:

helfen Sie sich selbst oder nehmen Sie Kollegenhilfe in Anspruch, um zum Exraucher zu werden.

Begründung:

Rauchen ist die wichtigste durch Verhaltensänderung vermeidbare Ursache für Krankheiten. Mehr als 25 tabakbedingte Krankheits- und Todesursachen sind bekannt, jedes Jahr verursacht das Rauchen weltweit mehr als 3 Millionen Todesfälle. Aber nicht nur Rauchen selbst, sondern auch Nichtraucher können als Passivraucher Schaden nehmen. Neben Lungenkrebs- und Herzkrankheiten bei Erwachsenen gilt dies besonders für Kinder: Passivrauchen ist Ursache von Atemwegserkrankungen und Mittelohrentzündungen bei Säuglingen und Kleinkindern, eine Ursache des plötzlichen Kindstodes und führt zu Schäden beim Feten (Fehlgeburten, Fehlbildungen, Untergewicht und Durchblutungsstörungen). Kinder sind zusätzlichen Risiken ausgesetzt, weil das Rauchen der Eltern die Wahrscheinlichkeit erhöht, selbst zum Raucher zu werden.

Ärzte und sonstige im Gesundheitswesen Tätige haben nicht nur die Verpflichtung, Patienten im gesunden Lebensstil zu beraten, sondern sollen sie durch den eigenen Lebensstil besonders motivieren!

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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BESCHLUSSANTRAG IV - 40

Von: Dr. Jochum
als Delegierter der Ärztekammer Nordrhein

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der Deutsche Ärztetag 1999 in Cottbus fordert die einzelnen Landesärztekammern auf, die ersten sechs Wochen des Mutterschutzes auf die Weiterbildung anzurechnen.

Begründung:

Schwangerschaft kann nicht schlechter gestellt sein als Krankheit.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 41

Von: Dr. Möhrle
als Mitglied des Vorstandes der BÄK

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der Punktwert in der GOÄ von derzeit 11,4 Pfg. muß wegen der gestiegenen Praxiskosten von 15-20 % erhöht werden.

Begründung:

Mit der 1996 erfolgten Erhöhung des Punktwertes um 3,5 % wurden die Kostensteigerungen seit 1988 nicht ausreichend berücksichtigt. Seither sind die Praxiskosten weiter angestiegen.

Die Bundesregierung stellt in ihrer Verordnung zur Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)(Bundesratsdrucksache 260/99 vom 30.04.99) fest, daß gestiegene Praxiskosten zu berücksichtigen sind.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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BESCHLUSSANTRAG IV - 42

Von: Dr. Koeniger, Prof. Dr. Lob
als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag fordert die Landesärztekammern auf, als eine der Voraussetzungen zur Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen zur Erlangung des Fortbildungszertifikats bzw. als AiP-geeignete Fortbildung vom Anbieter der Fortbildung zu fordern, daß zur Vermeidung finanzieller Härten im Einzefall oder generell bei Darlegung besonderer finanzieller Umstände die Teilnahme kostenfrei oder zu ermäßigter Gebühr möglich ist.

Hieraus sollte in der Ankündigung der Veranstaltung hingewiesen werden.

(z.B. "Fobi-Zert.: ermäßigte Gebühr: /Gebühr für AiP:...)

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 43

Von: Dr. Azzaur
als Delegierter der Ärztekammer Westfalen-Lippe

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Die Bombardierung Jugoslawiens und des Kosovo hat auf die Zivilbevölkerung, Kinder, Schwerkranke und alle Menschen schwere gesundheitliche Auswirkungen, löst Massenpsychosen aus und führt zu Vertreibungen. Die Zerstörung der Elektrizitätsversorgung, der Warmwasserversorgung führt zwangsläufig zu schwersten Folgen für das Gesundheitswesen.

Deshalb ist es im Namen der Humanität und der ärztlichen Ethik, auch der Gerechtigkeit, dringend notwendig, auf diese Folgen hinzuweisen.

NICHTBEFASSUNG

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ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 43a

Von: Dr. Metke
als Delegierter der Landesärztekammer Baden-Württemberg

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

O.g. Antrag ist wie nachfolgend zu ändern:

Satz 1 nach "Kosovo" einzufügen:

"...sowie die Katastrophe der Vertreibung, Massenerschießungen und Vergewaltigung der Kosovaren ..."

NICHTBEFASSUNG

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG IV - 44

Von: Prof. Wysocki, Dr. Hornung
als Delegierter der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Prof. Dr. Adam
als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Bei der Erstellung von Leitlinien muß die Fachkompetenz der Anwender mit einbezogen werden.

Begründung:

Es muß verhindert werden, daß Leitlinien nur von wissenschaftlichen Fachgesellschaften ohne Anhörung der Anwender erstellt werden.

ENTSCHEIDUNG: AN DEN VORSTAND ÜBERWIESEN

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BESCHLUSSANTRAG IV - 45

Von: Dr. Schmolke
als Delegierter der Ärztekammer Hamburg

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der 102. Deutsche Ärztetag fordert den Vorstand der Bundesärztekammer auf, sich dafür einzusetzen und an geeigneter Stelle vorzutragen, daß die Verwaltungskosten der Krankenkassen ähnlich dem im SGB V vorgesehenen Bench-Mark-Verfahren für das Arzneimittelbudget einer Obergrenze unterworfen werden.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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BESCHLUSSANTRAG IV - 46

Von: Herr Theurich
als Delegierter der Ärztekammer Nordrhein

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der Vorstand der Bundesärztekammer soll jährlich vor dem Plenum des Deutschen Ärztetages darlegen, was er bzgl. der Umsetzung früherer Beschlüsse des Deutschen Ärztetages, die Abschaffung der AIP-Phase zu erreichen, unternommen hat.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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