Dr. Buck-Gramcko, Referent:

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! § 9 Abs. 7 der Satzung der Bundesärztekammer verpflichtet den Vorsitzenden der Finanzkommission, jährlich dem ordentlichen Deutschen Ärztetag über die Tätigkeit der Finanzkommission und insbesondere über die Prüfung der Jahresrechnung zu berichten. In diesem Jahr ist über die Tätigkeit der Finanzkommission im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses einiges zu berichten, wie Sie den Ausführungen von Herrn Professor Fuchs entnehmen konnten.

Bevor ich Ihnen - wie üblich - etwas zum Jahresabschluß 1997/98 berichte, möchte ich das Problem der Saldendifferenzen zwischen der Bundesärztekammer und Arzneimittel-Informationsdienst möglichst kurz darstellen.

Der Arzneimittel-Informationsdienst - künftig kurz AID genannt - ist eine Organisation mit eigenem Haushalt, der im wesentlichen durch gleich hohe Beiträge der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gespeist wird. Das Haushaltsjahr des AID - wie auch das der KBV - ist das Kalenderjahr, während bei der Bundesärztekammer, wie Sie wissen, das Geschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni des folgenden Jahres läuft.

Im Rahmen der Arbeiten zum Jahresabschluß 1997/98 und bei der Vorbereitung der Abschlußprüfung hat der Leiter des Dezernats "Verwaltung" Differenzen zwischen dem Forderungssaldo der Bundesärztekammer gegenüber dem AID und dem korrespondierenden Verbindlichkeitssaldo des AID gegenüber der Bundesärztekammer festgestellt. Die Aufklärung der Saldendifferenzen gestaltete sich buchhaltungstechnisch sehr schwierig sowie zeit- und personalaufwendig. Bis zur Erstellung des vorläufigen Jahresabschlusses war eine endgültige Abklärung trotz massiven Personaleinsatzes noch nicht möglich gewesen, so daß im Finanzbericht zunächst - nach Rücksprache mit dem Revisionsverband - eine Einzelwertberichtigung von 80 000 DM eingesetzt wurde, da zu diesem Zeitpunkt eine Verbindlichkeit der Bundesärztekammer in dieser Höhe für möglich gehalten wurde. Sie finden diesen Posten unter der Ziffer
40 n auf Seite 41 des Finanzberichts.

Die Arbeitsgruppe "Mittelfristige Finanzplanung" der Finanzkommission beschloß sogleich nach Kenntnisnahme, daß die Saldendifferenz genau, und zwar Buchungsvorgang für Buchungsvorgang, aufgeklärt und abschließend vom Revisionsverband nachgeprüft werden sollte.

Bei dieser außerordentlich aufwendigen Prüfung stellte sich heraus, daß sämtliche Buchungsvorgänge bis zum Jahr 1989 zurückverfolgt werden mußten, um schließlich die Übereinstimmung der Salden zu erreichen - mit dem unerwarteten und unerfreulichen Ergebnis, daß sich eine Verbindlichkeit der Bundesärztekammer gegenüber dem AID von 547 615,58 DM angesammelt hat.

Diese Verbindlichkeit ist im wesentlichen dadurch entstanden - Herr Professor Fuchs hat es bereits gesagt -, daß in den Jahren 1989 bis 1992 vom AID nicht verbrauchte Beitragsmittel unzulässigerweise seitens der Bundesärztekammer in den folgenden Jahren von den Beitragsverpflichtungen gegenüber dem AID abgezogen worden sind. Der zweite wesentliche Grund ist in dem vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahr der Bundesärztekammer zu sehen, wodurch die Verbindlichkeiten nicht erkannt, sondern vor sich hergeschoben wurden.

Wie Sie den Angaben zu den Etatziffern 41 und 42 entnehmen können, reduziert sich die eben erwähnte Verbindlichkeit von rund 547 000 DM durch Gegenforderungen bzw. Korrekturen und die bereits vorsichtshalber eingesetzte Einzelwertberichtigung auf eine Summe von rund 387 000 DM. Da das Haushaltsjahr ursprünglich einen Überschuß von rund 76 000 DM auswies, verbleibt nunmehr ein Fehlbetrag am Ende des Haushaltsjahres 1997/98 von
311 660,05 DM.

Die Kontrolle der vom Dezernat "Verwaltung" der Bundesärztekammer zur Saldenübereinstimmung erarbeiteten Zahlen durch eine formelle Nachprüfung sowohl durch den Revisionsverband ärztlicher Organisationen als auch durch ein weiteres, bisher mit den Angelegenheiten der Bundesärztekammer nicht befaßtes Wirtschaftsprüfungsunternehmen, nämlich die Firma Fides Treuhand aus Bremen, ergab eine absolute Übereinstimmung sowohl der Zahlen selbst als auch der Beurteilung des Sachverhalts an sich.

Die Unterrichtung des Vorstands, der Arbeitsgruppe "Mittelfristige Finanzplanung" der Finanzkommission und schließlich der Finanzkommission selbst erfolgte entsprechend dem jeweiligen Sachstand zeitnah und vollständig, wobei sich die Arbeitsgruppe "Mittelfristige Finanzplanung" auf einer ganztägigen und zwei außerordentlichen halbtägigen Sitzungen mit dem Komplex AID befaßt hat.

Die Geschäftsführung hat eine ganze Reihe von Sicherheitsmaßnahmen ergriffen und zum allergrößten Teil bereits umgesetzt, die eine Wiederholung einer solchen Angelegenheit wie dieser nach menschlichem Ermessen ausschließen. In diesem Zusammenhang ist die Idee der Einrichtung einer Innenrevision, die auch für die Landesärztekammern tätig werden könnte, ins Gespräch gekommen und positiv beurteilt worden. Diese Idee wird in den Finanzgremien weiter verfolgt und geprüft werden.

Meine Damen und Herren, zusammenfassend und abschließend stelle ich zu diesem Komplex fest:

Erstens. Bei der Überprüfung aller anderen Forderungen und Verbindlichkeiten haben sich keinerlei Abweichungen ergeben.

Zweitens. Bei allen Überprüfungen ergaben sich keinerlei Hinweise auf persönliche Bereicherung.

Drittens. Ein direkter materieller Schaden ist der Bundesärztekammer nicht entstanden.

Viertens. Bei den jetzt zutage getretenen Verbindlichkeiten handelt es sich um finanzielle Verpflichtungen der Bundesärztekammer, deren Berechtigung zweifelsfrei feststeht und die zum überwiegenden Teil längst hätten eingelöst werden müssen.

Fünftens. Nach Beschluß des Vorstands erfolgt auf Empfehlung der Finanzkommission der Ausgleich der Verbindlichkeiten unter Verzicht auf einen Nachtragshaushalt oder eine Beitragserhöhung durch eine Entnahme aus der Betriebsmittelrücklage im laufenden Geschäftsjahr 1998/99.

Meine Damen und Herren, ohne den soeben angesprochenen Komplex "Saldenabstimmung zwischen Bundesärztekammer und AID" könnte das Geschäftsjahr 1997/98 als ein weitgehend normales Geschäftsjahr angesehen werden. Der Haushaltsvoranschlag wäre nur geringfügig überschritten worden, und die tatsächlichen Erträge hätten die tatsächlichen Aufwendungen um rund 156 000 DM überschritten, so daß nicht verbrauchte Mittel in dieser Höhe verblieben wären. Nun aber ist alles etwas anders: Die Aufwendungen des Geschäftsjahres 1997/98 überschreiten den Haushaltsvoranschlag um 3,66 Prozent oder rund 672 000 DM. Die tatsächlichen Aufwendungen sind deutlich höher als die Erträge. Es resultiert ein Fehlbetrag von rund 311 000 DM.

Zur Bilanz haben Sie soeben von Herrn Professor Fuchs das Wichtigste gehört, so daß ich mich hierzu kurz fassen kann. Die Bilanzsumme ist um rund
2 748 000 DM auf 35 017 203,18 DM gestiegen, was im wesentlichen auf Zugänge beim Umlauf- und beim Anlagevermögen, und hier insbesondere auf die Erhöhung der Beteiligung am Deutschen Ärzte-Verlag um 1,5 Millionen DM zurückzuführen ist. Aus Sicht der Finanzkommission ist besonders erfreulich, daß der Revisionsverband erneut auf eine Verbesserung der Liquidität sowohl im lang- als auch im kurzfristigen Bereich hingewiesen hat und dabei - diese Zahl kann ich mir nicht verkneifen - eine Nettorendite der Beteiligung am Deutschen Ärzte-Verlag von 11 Prozent erwähnt hat.

Zu den einzelnen Kostenblöcken: Bei den "Personalkosten" ist der Voranschlag um rund 10 000 DM unterschritten worden.

Bei den "satzungsbedingten Aufwendungen" ergab sich insgesamt ebenfalls eine Unterschreitung des Voranschlags, wobei allerdings die Position 10 "Ärztetag" wegen der zunehmenden technischen Anforderungen, die Position 22 "Zentralstelle Qualitätssicherung" wegen Auslagerung in angemietete Büroräume und die Position 7 "Fortbildungsaktivitäten" Überschreitungen aufweisen, wobei sie bei der letztgenannten Position mit deutlich höheren Erträgen korrespondieren.

Die Überschreitung des Voranschlags bei den "Allgemeinen Verwaltungskosten" um rund 250 000 DM resultiert unter anderem aus einer um zirka 25 Prozent gesteigerten Sitzungsfrequenz, was natürlich zu Überschreitungen bei der Position 24 "Reisekosten" und der Position 33 "Sitzungskosten" geführt hat. Auch die Position 26 "Mieten" weist eine deutliche Überschreitung auf, wozu ich auf die Erläuterungen auf den Seiten 34 und 35 im Finanzbericht verweise.

Die "Sonstigen Aufwendungen" erhöhten sich schließlich ganz wesentlich durch die aus dem Komplex "Saldenbereinigung mit der AID" entstandenen und Ihnen eingangs geschilderten Verbindlichkeiten.

Der Kostenblock "Erträge" schließlich zeigt keine Besonderheiten; die Erträge entsprachen dem Voranschlag oder überschritten ihn.

Der 1949 gegründete, also jetzt 50 Jahre alte Deutsche Ärzte-Verlag unter der erfolgreichen Geschäftsführung der Herren Dinse und Weber hat wieder eine erfreuliche Gewinnausschüttung erwirtschaften können. Sie betrug im Geschäftsjahr 1997/98 2 663 114,83 DM, wovon 1 500 000 DM zur Aufstockung der Beteiligung am Deutschen Ärzte-Verlag verwendet wurden. Die restlichen
1 163 000 DM wurden auf Vorschlag der Finanzkommission und entsprechend den grundsätzlichen Beschlüssen des Vorstands verschiedenen Rücklagen zugeführt, wozu ich im einzelnen auf die Seiten 42 bis 44 im weißen Teil des Ihnen vorliegenden Finanzberichts verweise. In diesem Zusammenhang muß ich - wie seit vielen Jahren - darauf hinweisen, daß die Betriebsmittelrücklage die nach § 2 Abs. 5 der Haushalts- und Kassenordnung der Bundesärztekammer vorgeschriebene Höhe von mindestens einem Sechstel und höchstens einem Viertel des Jahreshaushalts bei weitem noch nicht erreicht hat, sondern mit rund einem Zehntel des Haushaltsvolumens noch erheblich darunterliegt.

Lassen Sie mich eine Rücklage kurz gesondert erwähnen, nämlich die unter Punkt 7 auf Seite 44 genannte "Rücklage für Bürogebäude/Planung". Nachdem sich eine von der KBV in Aussicht genommene Neuordnung des Gebäudekomplexes in Köln mit Neubau eines großen Bürogebäudes zerschlagen hat und nachdem allgemein die Überzeugung besteht, daß auch die restlichen Bundesministerien schon sehr bald ebenfalls nach Berlin umziehen werden, muß sich auch die Bundesärztekammer auf eine Übersiedlung nach Berlin vorbereiten.

(Zustimmung)

Die genannte Rücklage, die entgegen einigen anderslautenden Äußerungen in der letzten Zeit nicht erst neu eingerichtet werden muß, sondern bereits seit dem Geschäftsjahr 1996/97 besteht, soll eine erste finanzielle Grundlage hierfür bilden. Die insgesamt benötigte Geldmenge wird selbstverständlich wesentlich höher sein. Im Vorgriff auf das laufende Geschäftsjahr kann ich Ihnen hierzu noch mitteilen, daß diese Rücklage, die inzwischen auch offiziell "Rücklage für Bürogebäudeplanung/Berlin-Planung" heißt, zur Zeit einen Betrag von rund 1 158 000 DM aufweist.

Die Prüfung der Rechnungslegung der Bundesärztekammer ist satzungsgemäß Aufgabe der Finanzkommission. Auch für das Geschäftsjahr 1997/98, das in Einnahmen und Ausgaben mit 21 701 824,30 DM abschließt, hat die Finanzkommission sich bei der Prüfung der Hilfe des Revisionsverbands ärztlicher Organisationen und der mit diesem kooperierenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient. In der Sitzung der Finanzkommission am 16. Januar 1999 waren zwei Herren des Revisionsverbands und zwei Wirtschaftsprüfer anwesend, um den Jahresabschluß zu erläutern und Fragen, die sich naturgemäß besonders zum Komplex AID ergaben, zu beantworten.

Dem Jahresabschluß wurde nach der Prüfung sowie der Nachprüfung wegen des AID-Komplexes der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk mit folgendem Wortlaut erteilt:

Die Buchführung und der Jahresabschluß entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind beachtet worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Finanzkommission hat den Jahresabschluß 1997/98 in ihrer Sitzung vom 16. Januar 1999 nach sehr intensiver Beratung mit den Stimmen aller Landesärztekammern einstimmig gebilligt und empfiehlt Ihnen deshalb die Zustimmung zum Beschlußantrag V-1. Der Ordnung halber weise ich darauf hin, daß mit der Zustimmung zum Jahresabschluß 1997/98 in der vorliegenden Form die Zustimmung zur Einbuchung der Verbindlichkeiten gegenüber dem AID in diesem Abschluß und zur Entnahme des Fehlbetrags aus der Betriebsmittelrücklage verbunden ist.

Der Beschluß V-1, um dessen Billigung ich Sie bitte, lautet:

1. Der Deutsche Ärztetag nimmt Kenntnis vom Bericht des Vorsitzenden der Finanzkommission über die Prüfung der Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 1997/98 (01.07.97 bis 30.06.98) und vom Ergebnis der Prüfung durch den Revisionsverband ärztlicher Organisationen e. V., Münster.

1.1. Der Finanzbericht der Bundesärztekammer für das Geschäftsjahr 1997/98 (01.07.97 bis 30.06.98) wird gebilligt.

Unter Hinweis auf meine Ausführungen zu diesem Tagesordnungspunkt bitte ich Sie bereits jetzt um Ihre Zustimmung auch zum Beschlußantrag VI-1 mit dem Wortlaut:
Dem Vorstand der Bundesärztekammer wird für das Geschäftsjahr 1997/98 (01.07.97 bis 30.06.98) Entlastung erteilt.
Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.

(Beifall)


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