Anträge zum TOP VIII
Wahlen
 
VIIIa Präsident, Vizepräsidenten, 2 weitere Ärzte  
VIIIa – 1 1. Vizepräsident : Prof Dr. Dittrich  A 119
VIIIa – 2 2. Vizepräsident : Dr. Hauenstein  A 119
VIIIa – 3 1. Vizepräsident : Dr. Everz  A 120
VIIIa – 4 2. Vizepräsident : Dr. Everz  A 120
VIIIa – 5 1. Vizepräsident : Dr. Hauenstein  A 121
VIIIa – 6 Ehrenpräsident: Prof. Dr. Vilmar  A 121
VIIIa – 7 Beisitzerin nach § 5, 1c : Frau Dr. Bühren  A 121
VIIIa – 8 1. Vizepräsident : Dr. Auerswald  A 122
VIIIa – 9 2. Vizepräsident : Dr. Auerswald  A 122
VIIIa – 10 Weitere Ärzte im Vorstand 2. Pos. : Dr. Gitter  A 123
VIIIa – 11 Weitere Ärzte im Vorstand 1. Pos. : Herr Henke  A 123
VIIIa – 12 1. Vizepräsident : Dr. Möhrle  A 124
VIIIa – 13 Präsident: Prof. Dr. Hoppe  A 124
VIIIa – 14 2. Vizepräsident : Dr. Möhrle  A 125
VIIIa – 15 Präsident: Dr. Montgomery  A 125
VIIIa – 16 2. Vizepräsident: Dr. Crusius  A 126
VIIIa – 17 2. Vizepräsident: Prof Dr. Dittrich  A 126
VIIIa – 18 Weitere Ärzte im Vorstand 2. Pos. : Dr. Bühren  A 126
VIIIa – 19 Weitere Ärzte im Vorstand 2. Pos. : Dr. Dr. Wulf Dietrich  A 127
VIIIa – 20 Weitere Ärzte im Vorstand 2. Pos. : Prof Dr. Dr. Adam  A 127
VIIIa – 21 Weitere Ärzte im Vorstand 1. Pos. : Prof Dr. Dr. Adam  A 127
VIIIa – 22 Weitere Ärzte im Vorstand 1. Pos. : Dr. Hauenstein  A 128
VIIIa – 23 Weitere Ärzte im Vorstand 2. Pos. : Dr. Hauenstein  A 128
     
VIIIb Deutscher Senat für ärztliche Fortbildung  
VIIIb – 1 Wahl des Vorstandes des Dt. Senats für ärztliche Fortbildung  A 129
VIIIb – 1neu Wahl des Vorstandes des Dt. Senats für ärztliche Fortbildung  A 130
     
VIIIc Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin  
VIIIc – 1 Wahl des Vorstandes der Dt. Akademie für Allgemeinmedizin  A 131
     
VIIId Deutsche Akademie der Gebietsärzte  
VIIId – 1 Wahl des Vorstandes der Dt. Akademie der Gebietsärzte  A 132

Präsident, Vizepräsident, 2 weitere Ärzte/Ärztinnen

BESCHLUSSANTRAG VIIIa - 1

Von: Prof.Dr. Schulze
als Delegierter der Sächsischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Vorschlag für die Wahl zum 1. Vizepräsidenten:

Prof.Dr. med. habil. Heinz Diettrich

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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BESCHLUSSANTRAG VIIIa - 2

Von: Prof. Dr. Kolkmann
als Delegierter der Landesärztekammer Baden-Württemberg

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Wahlvorschlag zur Wahl des 2. Vizepräsidenten der Bundesärztekammer:

Frau Dr. Hauenstein

ANTRAG ENTFÄLLT

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BESCHLUSSANTRAG VIIIa - 3

Von: Dr. Nick
als Delegierter der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz

Dr. Thomas
als Delegierter der Ärztekammer Westfalen-Lippe

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Wahlvorschlag des 1. Vizepräsidenten der Bundesärztekammer:

Dr. D. Everz

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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BESCHLUSSANTRAG VIIIa - 4

Von: Dr. Nick
als Delegierter der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz

Dr. Thomas
als Delegierter der Ärztekammer Westfalen-Lippe

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Wahlvorschlag zum 2. Vizepräsidenten der Bundesärztekammer:

Dr. D. Everz

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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BESCHLUSSANTRAG VIIIa - 5

Von: Prof.Dr. Kolkmann
als Delegierter der Landesärztekammer Baden-Württemberg

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Wahlvorschlag zur Wahl des 1. Vizepräsidenten der Bundesärztekammer

Frau Dr. Hauenstein

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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BESCHLUSSANTRAG VIIIa - 6

Von: Prof. Dr. Hoppe, Herrn Henke
als Mitglieder des Vorstandes der Bundesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Prof. Dr. med. Dr. h.c. Karsten Vilmar wird zum Ehrenpräsidenten der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages auf Lebenszeit gewählt.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN PER AKKL.

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BESCHLUSSANTRAG VIIIa - 7

Von: Frau Dr. Hasselblatt Diedrich

als Delegierte der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Hiermit schlage ich Frau Dr. Astrid Bühren (Bay) für das Amt einer Beisitzerin nach § 5 1c vor.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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BESCHLUSSANTRAG VIIIa - 8

Von: Dr. Wurche
als Delegierter der Ärztekammer Bremen

Frau Dr. Stüwe
als Delegierte der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Wahlvorschlag zum Amt des 1. Vizepräsidenten:

Frau Dr. U. Auerswald

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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BESCHLUSSANTRAG VIIIa - 9

Von: Dr. Wurche
als Delegierter der Ärztekammer Bremen

Fr. Dr. Stüwe
als Delegierte der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Wahlvorschlag zum Amt des 2. Vizepräsidenten:

Frau Dr. Auerswald, Bremen

ANTRAG ENTFÄLLT

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BESCHLUSSANTRAG VIIIa - 10

Von: Frau Dr. Koßmann
als Delegierte der Ärztekammer Hamburg

Frau Dr. Güttler
als Delegierte der Sächsischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Für die zweite zu wählende Position der zwei weiteren Ärztinnen/Ärzte im Vorstand der Bundesärztekammer wird

Frau Dr. Heidrun Gitter

vorgeschlagen.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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BESCHLUSSANTRAG VIIIa - 11

Von: Dr. Mitrenga
als Delegierter der Ärztekammer Nordrhein

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Für die erste zu wählende Position der zwei weiteren Ärztinnen/Ärzte im Vorstand der Bundesärztekammer wird Rudolf Henke vorgeschlagen.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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BESCHLUSSANTRAG VIIIa - 12

Von: Dr. Holfelder
als Delegierter der Landesärztekammer Baden-Württemberg

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Zur Wahl des 1. Vizepräsidenten der Bundesärztekammer wird

Dr. Alfred Möhrle

vorgeschlagen.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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BESCHLUSSANTRAG VIIIa - 13

Von: Dr. Schüller
als Delegierter der Ärztekammer Nordrhein

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Zur Wahl zum Präsidenten der Bundesärztekammer wird

Prof. Dr. J.-D. Hoppe

vorgeschlagen.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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BESCHLUSSANTRAG VIIIa - 14

Von: Dr. Holfelder
als Delegierter der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Zur Wahl des 2. Vizepräsidenten wird

Dr. Alfred Möhrle

vorgeschlagen.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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BESCHLUSSANTRAG VIIIa - 15

Von: Dr. Wolter
als Mitglied des Vorstandes der BÄK

Frau Dr. Wahl
als Delegierte der Landesärztekammer Baden-Württemberg

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Für die Wahl als Präsident der Bundesärztekammer wird

Dr. F.-U. Montgomery

vorgeschlagen.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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BESCHLUSSANTRAG VIIIa - 16

Von: Dr. Löffler
als Delegierter der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Wahlvorschlag zur Wahl des 2. Vizepräsidenten:

Dr. A. Crusius

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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BESCHLUSSANTRAG VIIIa - 17

Von: Prof.Dr. J. Schulze
als Delegierter der Sächsischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Vorschlag für die Wahl zum 2. Vizepräsidenten

Prof. Dr. med. habil. Heinz Diettrich

ANTRAG ENTFÄLLT

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BESCHLUSSANTRAG VIIIa - 18

Von: Dr. Lutz
als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Hiermit schlage ich Frau Dr. Astrid Bühren für die zweite zu wählende Position der zwei weiteren Ärztinnen/Ärzte im Vorstand der Bundesärztekammer vor.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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BESCHLUSSANTRAG VIIIa - 19

Von: Dr. Seyfarth
als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Hiermit schlage ich für die zweite zu wählende Position der zwei weiteren Ärztinnen/Ärzte im Vorstand der Bundesärztekammer

Herrn Dr. Dr. habil. Wulf Dietrich

vor.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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BESCHLUSSANTRAG VIIIa - 20

Von: Dr. Calles
als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Vorschlag für die Wahl zum 2. Beisitzer: Prof. Dr. Dr. Dieter Adam.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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BESCHLUSSANTRAG VIIIa - 21

Von: Dr. Calles
als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Vorschlag für die Wahl zum 1. Beisitzer:

Prof. Dr. Dr. Dieter Adam

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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BESCHLUSSANTRAG VIIIa - 22

Von: Dr. Zollner
als Delegierter der Landesärztekammer Baden-Württemberg

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Hiermit schlage ich

Frau Dr. Elisabeth Hauenstein

für das Amt der 1. Beisitzerin nach § 5, 1c vor.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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BESCHLUSSANTRAG VIIIa - 23

Von: Dr. Zollner
als Delegierter der Landesärztekammer Baden-Württemberg

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Hiermit schlage ich

Frau Dr. Elisabeth Hauenstein

für das Amt der 2. Beisitzerin nach § 5, 1c vor.

ANTRAG ENTFÄLLT

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Deutscher Senat für ärztliche Fortbildung

BESCHLUSSANTRAG VIIIb - 1

Von: Vorstand der Bundesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der Deutsche Ärztetag wählt auf Vorschlag des Vorstandes der Bundesärztekammer folgende Persönlichkeiten als ordentliche Mitglieder in den Vorstand des Deutschen Senats für Ärztliche Fortbildung:

Prof. Dr. Otto Bach, Dresden

Prof. Dr. Heyo Eckel, Hannover

Prof. Dr. Axel Ekkernkamp, Berlin

Dr. H. Hellmut Koch, Fürth

Prof. Dr. Friedrich-Wilhelm Kolkmann, Stuttgart

Prof. Dr. Ernst-Gerhard Loch, Wiesbaden

Prof. Dr. Eckhard Most, Münster
 
 

Erläuterung zum Verfahren:

Da die Vorschlagsliste des Vorstandes der Bundesärztekammer lediglich 7 Vorschläge, die der Anzahl der benötigten Vorstandssitze entsprechen, enthält, ist keine geheime Wahl nötig. Die Wahl erfolgt durch Handzeichen.

ANTRAG ENTFÄLLT

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BESCHLUSSANTRAG VIIIb - 1 neu

Von: Vorstand der Bundesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der Deutsche Ärztetag wählt auf Vorschlag des Vorstandes der Bundesärztekammer folgende Persönlichkeiten als ordentliche Mitglieder in den Vorstand des Deutschen Senats für Ärztliche Fortbildung:

Prof. Dr. Otto Bach, Dresden

Prof. Dr. Heyo Eckel, Hannover

Dr. med. Maria Birnbaum, Berlin

Dr. med. Dagmar-E. Dennin, Lübeck

Prof. Dr. Axel Ekkernkamp, Berlin

Dr. H. Hellmut Koch, Fürth

Prof. Dr. Friedrich-Wilhelm Kolkmann, Stuttgart

Prof. Dr. Ernst-Gerhard Loch, Wiesbaden

Prof. Dr. Eckhard Most, Münster
 
 

Erläuterung zum Verfahren:

Da die Vorschlagsliste des Vorstandes der Bundesärztekammer 9 Vorschläge enthält, ist ein Wahlgang notwendig. Kreuzen Sie auf den Stimmzetteln nur die Namen des von Ihnen gewählten Kandidaten an. Der Stimmzettel darf maximal 7 Namen enthalten, ansonsten ist er ungültig.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin

BESCHLUSSANTRAG VIIIc - 1

Von: Vorstand der Bundesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Aus der vom Vorstand der Bundesärztkammer vorgelegten Vorschlagsliste wählt der Deutsche Ärztetag folgende Persönlichkeiten in den Vorstand der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin:

Frau Prof. Vittoria Braun, Berlin

Dr. Franz Dietz, Fürstenzell

Dr. Dieter Everz, Trier

Frau Dr. Elisabeth Hauenstein,

Dr. Hans Hege, München

Dr. Helmuth Klotz, Darmstadt

Prof. Dr. Klaus-Dieter Kossow, Köln

Prof. Dr. Wolfgang Mangold, Eningen

Dr. Eckhard Weisner, Hohwacht
 
 

Erläuterung zum Verfahren:

Das Statut sieht gemäß § 2a) vor, daß der Vorstand aus fünf aus einer Vorschlagsliste des Vorstandes der Bundesärztekammer vom Deutschen Ärztetag gewählten Praktischen Ärzten bzw. Ärzten für Allgemeinmedizin gebildet wird.

Der Umdruck enthält 9 Vorschläge, demnach ist ein Wahlgang erforderlich.

Zur Vereinfachung des Geschäftsganges schlagen wir Ihnen vor, daß Sie auf dem für Sie bestimmten Stimmzettel maximal fünf Kandidaten ankreuzen.

Wenn Sie mehr ankreuzen, wird der Stimmzettel ungültig.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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Deutsche Akademie für Allgmeinmedizin

BESCHLUSSANTRAG VIIId - 1

Von: Vorstand der Bundesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Aus der vom Vorstand der Bundesärztkammer vorgelegten Vorschlagsliste wählt der Deutsche Ärztetag folgende Persönlichkeiten in den Vorstand der Deutschen Akademie für Gebietsärzte:

Frau Dr. Ursula Auerswald, Bremen

Prof. Dr. Eggert Beleites, Jena

Dr. Andreas Crusius, Rostock

Prof. Dr. Heyo Eckel, Göttingen

Frau Dr. Ingrid Hasselblatt-Diedrich, Frankfurt/M.

Dr. Georg Holfelder, Frankfurt /M.

Dr. Klaus Ottmann, Kitzingen
 
 

Erläuterung zum Verfahren:

Das Statut sieht gemäß § 2a) vor, daß der Vorstand aus fünf aus einer Vorschlagsliste des Vorstandes der Bundesärztekammer vom Deutschen Ärztetag gewählten Gebietsärzten gebildet wird.

Der Umdruck enthält 7 Vorschläge, demnach ist ein Wahlgang erforderlich.

Zur Vereinfachung des Geschäftsganges schlagen wir Ihnen vor, daß Sie auf dem für Sie bestimmten Stimmzettel maximal fünf Kandidaten ankreuzen.

Wenn Sie mehr ankreuzen, wird der Stimmzettel ungültig.

ENTSCHEIDUNG: ANGENOMMEN

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