Top I: Gesundheits- und Sozialpolitik

Prof. Dr. Fuchs, Hauptgeschäftsführer er Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Einladung zum 103. Deutschen Ärztetag ist den Delegierten fristgerecht und formgerecht unter Bekanntgabe der Tagesordnung mehr als vier Wochen vor dem Ärztetag, nämlich am 28. März 2000, zugegangen. Dieser Einladung waren der Bericht über die Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 1998/99 und der Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2000/2001 beigefügt.

Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der Bundesärztekammer beträgt die Zahl der Delegierten 250. Ich stelle fest, dass mehr als die Hälfte der Delegierten anwesend ist. Der 103. Deutsche Ärztetag ist damit beschlussfähig.

Die Liste der Delegierten mit aktuellem Stand liegt bei Ihren Tagungsunterlagen.

Der Antrag der Bayerischen Landesärztekammer zur Änderung der Satzung der Bundesärztekammer wurde fristgerecht am 3. Februar 2000 den Landesärztekammern zugesandt.

Der Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer "1999/2000" wurde mit Schreiben vom 4. April 2000 zugesandt.

Ich möchte an dieser Stelle dem Deutschen Ärzte-Verlag für die zeitige Herstellung des Tätigkeitsberichts ganz herzlich danken.

Nach einem satzungsauslegenden Beschluss des Vorstandes der Bundesärztekammer kann ein Ersatzdelegierter nach Beginn des Deutschen Ärztetages nur dann an die Stelle des benannten Delegierten treten, wenn dieser für die gesamte weitere Dauer an der Teilnahme aus zwingenden Gründen verhindert ist. Ein nochmaliger Wechsel oder ein Zurückwechseln ist daher ausgeschlossen.

Nunmehr einige Bemerkungen zum Ablauf der Sitzungen:

Die Tagesordnung umfasst neun Punkte. Zu der im Programmheft ausgedruckten Tagesordnung hat es zu Tagesordnungspunkt V "Änderung der Satzung der Bundesärztekammer" folgende Änderung gegeben: Die Punkte a) und b) wurden getauscht. Die neue Reihenfolge lautet jetzt: a) Einführung eines gewichteten Stimmrechts im Vorstand der Bundesärztekammer (§ 5 Abs. 7 der Satzung); b) Verlegung des Sitzes der Bundesärztekammer nach Berlin (§ 1 Abs. 2 Satz 1, § 6 Satz 1 der Satzung).

Gemäß § 9 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage müssen dringende Anträge über Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, vor Eintritt in den ersten Verhandlungsgegenstand vorgebracht werden. Sie sind zu verhandeln, wenn die Mehrheit dafür ist. Der Vorstand der Bundesärztekammer kann jederzeit die Tagesordnung ändern oder ergänzen.

Sie finden in Ihrer Tagungsmappe Hinweise zur Wortmeldung und Antragstellung sowie zum Verfahren zur Begrenzung der Redezeit.

Bei der Antragstellung ist es möglich, bis zu drei Namen in der Rubrik "Name des Antragstellers" aufzuführen. Wir bitten Sie aus Erfahrung sehr herzlich, diese Namen leserlich in Druckschrift in die entsprechende Zeile einzutragen. Die Verfasser des Antrags sollten sich jedoch auf einen Antragsteller einigen, der dann auch zum Antrag spricht. Dieser kann in seinem Redebeitrag die übrigen Verfasser des Antrags nennen, sodass diese im Wortprotokoll erfasst werden.

In diesem Jahr haben Sie erstmalig die Möglichkeit, für Ihre Anträge Schlagworte zu vergeben, die bei der elektronischen Form des Wortberichts berücksichtigt werden.

Die Stellen für Antragsannahme und Annahme von Wortmeldungen befinden sich an der von Ihnen aus gesehen linken Bühnenseite. Um es zu personifizieren: Frau Hess und Herr Dr. Kleinken nehmen die Anträge und Herr Brüggemann und Herr Butz die Wortmeldungen entgegen.

Vom Vorstand eingebrachte Beschluss- und Entschließungsanträge finden Sie ebenfalls auf Ihren Plätzen.

Weitere Anträge und Vorlagen werden sukzessive verteilt. Wir bitten Sie deshalb, uns Ihre Anträge, die Sie bereits vorbereitet haben - auch wenn sie erst bei späteren Tagesordnungspunkten abgehandelt werden -, schon jetzt abzugeben, damit wir sie möglichst schnell umdrucken und verteilen können.

Bei allen Wortmeldungen und Anträgen bitten wir, den entsprechenden Gegenstand genau zu bezeichnen und nicht lediglich den Tagesordnungspunkt anzugeben.

Ich habe eine ganz herzliche Bitte: Es ist vielleicht attraktiv, möglichst vieles in den Tagesordnungspunkt I packen zu wollen, auch solche Themen, die an sich zum Tätigkeitsbericht gehören. Wir bitten Sie, unter Tagesordnungspunkt I nur Anträge von besonderer sozial- und gesundheitspolitischer Relevanz zu stellen, die Berücksichtigung im Referat des Herrn Präsidenten bei der Eröffnungsveranstaltung gefunden haben. Alles andere gehört in den Tagesordnungspunkt VI "Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer". Wenn zu Tagesordnungspunkt I zu viele Anträge gestellt werden, werden die Leitanträge verwässert; sie gehen dann in der Masse der Anträge unter. Die Leitanträge haben eine große politische Bedeutung nach außen hin. Sie sollten nicht durch zu viele weitere Anträge nivelliert werden.

Bezieht sich eine Wortmeldung auf keinen konkreten "Unterpunkt" des jeweiligen Tagesordnungspunkts, so sollte die Formulierung "Allgemein" benutzt werden.

Alle Ärztetags-Drucksachen liegen nach Tagesordnungsziffern geordnet vor der Bühne auf den Tischen. Die Reihenfolge entspricht der Nummerierung der Anträge: zunächst die römische Ziffer des Tagesordnungspunkts, dann diejenige des Antrags, arabisch geschrieben.

Auch in diesem Jahr können Sie Ihre hier abgehende Post mit einem Sonderstempel versehen lassen, in diesem Jahr mit dem Bildnis von August von Wassermann. Ein besonders gekennzeichneter Briefkasten der Deutschen Post AG im Eingangsfoyer steht hierzu zur Verfügung.

Wie bei Tagungen dieser Größe mittlerweile üblich, haben wir wieder eine elektronische Projektionstechnik eingerichtet. Redner, die vorhaben, ihre Beiträge visuell zu unterstützen, müssen ihre Vorlagen frühzeitig entweder in Dateiform abgeben oder die Vorlage einscannen lassen. Ansprechpartner sind die Techniker im Saalhintergrund.

Um Zeit zu sparen, bitten wir die Redner, möglichst rechtzeitig nach vorn zu kommen, um auf den bereitgestellten Stühlen bis zum Aufruf ihrer Wortmeldung Platz zu nehmen.

Noch einige Worte zum Zeitplan: Wir tagen heute Nachmittag bis 18.00 Uhr. Mittwoch und Donnerstag tagen wir von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Für Freitag ist eine Sitzungsdauer von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr vorgesehen.

Für die Tagesordnung ist im Einzelnen folgender Zeitplan vorgesehen: Wir gehen davon aus, dass wir den heutigen Nachmittag für den Tagesordnungspunkt I benötigen, also die Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik. Morgen Vormittag behandeln wir die Novellierung der (Muster-)Berufsordnung. Morgen Nachmittag wollen wir den Tagesordnungspunkt III behandeln: Ärztliche Arbeit und Zusammenarbeit in Europa. Am Donnerstagvormittag wollen wir den Tagesordnungspunkt IV behandeln: Eckpunkte zur Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung. Dem schließen sich die Tagesordnungspunkte VII bis IX an, nämlich die Jahresrechnung der Bundesärztekammer für das Geschäftsjahr 1998/99, die Entlastung des Vorstands der Bundesärztekammer für das Geschäftsjahr 1998/99 und der Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2000/2001.

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in seiner Sitzung am Sonntag beschlossen, dass Tagesordnungspunkt V - Änderung der Satzung der Bundesärztekammer - am Freitagvormittag behandelt werden soll. Nach der Behandlung schon vorliegender Anträge zur Satzungsänderung werden wir Gelegenheit zur Präsentation möglicher Berliner Standorte durch Bauträger geben. Ferner soll am Freitag der Tagesordnungspunkt VI - Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer - beraten werden.

Ihre Unterlagen können Sie bis zum Ende der Plenarsitzung am Freitag auf Ihrem Platz liegen lassen. Wir können jedoch keine Haftung übernehmen.

Wir haben vorgesehen, dass die Tagesordnungspunkte, die Finanzfragen betreffen, so beraten werden, dass die Delegierten, sofern notwendig, vor der abschließenden Abstimmung Gelegenheit haben, Einzelfragen noch im Kreise der Delegierten der einzelnen Landesärztekammern zu erörtern.

Zum Schluss noch einige technische Hinweise. Wir machen darauf aufmerksam, dass nur Delegierte, Ärzte und Gäste, die im Besitz der vom Tagungsbüro ausgegebenen NamensSchilder sind, den Verhandlungssaal betreten dürfen.

Erstmals haben wir in diesem Jahr ein "Delegierten-Zentrum" eingerichtet. Es befindet sich im Konferenzraum 3 auf der zweiten Etage. Sie haben dort die Möglichkeit, Schreibarbeiten zu erledigen, Ihre Laptops anzuschließen, Faxe zu senden und zu empfangen sowie einzelne Kopien anzufertigen. Dieser neue Service wird Ihre Arbeit sicherlich erleichtern.

Auch als Novum haben wir in diesem Jahr in Zusammenarbeit mit einem Automobilhersteller einen Shuttle-Service mit Großraumlimousinen eingerichtet. In der Pause und am Abend können Sie diese Wagen nutzen. Die Kapazität ist allerdings begrenzt. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an das Tagungsbüro.

Für die Delegierten wurden Wasserspender im Saal aufgestellt, sodass Sie sich kostenlos mit Mineralwasser versorgen können. Weitere Getränkestände werden von der Restauration des Congress-Centrums betreut. Sie sind daher nicht kostenlos.

Während der Mittagspause besteht die Möglichkeit, im Foyer einen Imbiss einzunehmen. Für ausreichend Kapazität ist gesorgt.

Wie in den Vorjahren gilt: Das Rauchen ist in diesem Saal nicht verboten. Sie können daher demokratisch darüber abstimmen, ob Sie rauchen wollen oder nicht. Damit können wir die Konsensfähigkeit des 103. Deutschen Ärztetags testen.

So weit meine einführenden Bemerkungen.


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