Top I: Gesundheits- und Sozialpolitik

Dr. Kaplan, Bayern:

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ermutigt durch Ihr Referat, sehr geehrter Herr Präsident, dem ich in wesentlichen Punkten absolut zustimmen möchte - im Gegensatz zu meinem Vorredner -, in dem Sie dazu aufforderten, die Einnahmebasis der GKV zu diskutieren, und provoziert von der stark ideologisch gefärbten Rede von Frau Prüfer-Storcks möchte ich zwei Entschließungsanträge einbringen, die sich mit dem Thema einer Neustrukturierung der GKV befassen.

Bei der Reform der Rentenversicherung haben unsere Sozialpolitiker bereits erkannt, dass das Versicherungsrisiko auf mehrere Säulen verteilt werden muss. In diesem Bereich wird bereits von einer Grundrente, einer Betriebsrente und einer privaten Absicherung gesprochen. Das gleiche System benötigen wir im Bereich der Krankenversicherung. Eine medizinische BasisVersorgung, eine Versorgung, die medizinisch unbedingt notwendig ist, was einer Straffung des bisherigen § 12 Abs. 1 SGB V - Stichworte: ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich - gleichkommt, muss versichert sein. Hier muss eine Pflicht zur Versicherung bestehen, was auch dem wahren Solidaritätsgedanken entspricht.

Diese BasisVersorgung müssen wir, vor allem wir Ärzte, im Einklang mit der Gesellschaft definieren. Sowohl die "Reformkommission soziale Marktwirtschaft" als auch der Vorsitzende des Sachverständigenrats für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen, Herr Professor Schwartz, haben sich diesbezüglich Gedanken gemacht, vor allem hinsichtlich der Frage, welche Leistungen nicht zu einer solchen BasisVersorgung gehören. Hierbei könnte es sich beispielsweise um die Behandlung von fremdverschuldeten Unfällen handeln, um Kuren, um Mutterschaftsgeld, um Sterbegeld, um die Infertilitätsbehandlung, um die Empfängnisregelung, um Transportkosten, um kosmetische Zahnbehandlung, um einen Teil der Physiotherapie, um Maßnahmen der häuslichen Behandlungspflege, die nicht durch die Pflegeversicherung abgedeckt sind, um Leistungen der ambulanten Erwachsenen-Psychotherapie und um so genannte Lifestyle-Arzneimittel.

Alle diese Leistungen wären im Vergleich zur medizinischen BasisVersorgung Ergänzungs- oder Komplementärleistungen, die durch eine private Zusatzversicherung abgesichert werden können, aber nicht abgesichert werden müssen. Auch soll der mündige Bürger selber entscheiden, ab dem wievielten Krankheitstag und in welcher Höhe er sich absichern will. Der Gesetzgeber muss hier nur die Rahmenbedingungen vorgeben.

Deshalb bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine beiden Anträge zu unterstützen. Der erste Antrag lautet:

Der 103. Deutsche Ärztetag bittet die Sozialpolitiker, sich endlich mit der überfälligen Strukturreform der GKV zu befassen, in der neben einer Pflicht zur solidarisch finanzierten medizinischen BasisVersorgung die Möglichkeit zur privaten Versicherung von Ergänzungs- oder Komplementärleistungen besteht.

Mein zweiter Antrag lautet:

Der 103. Deutsche Ärztetag bittet den Vorstand der Bundesärztekammer, sich an einer Definition der Leistungen der medizinischen BasisVersorgung und der Definition der Leistungen der Ergänzungs- oder KomplementärVersorgung aktiv zu beteiligen, damit baldmöglichst eine Strukturreform der GKV durchgeführt werden kann.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank, Herr Kollege Kaplan. - Als nächste Rednerin bitte Frau Dr. Bühren vom Vorstand.


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