Top I: Gesundheits- und Sozialpolitik

Zimmer, Nordrhein:

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die freie Arztwahl ist zwar ein Begriff, der im Gesetz steht, der aber nicht operationalisiert ist. Wenn man heute eine Regierung oder ein Auto auswählt, dann hat das eine gewisse Bindungspflicht, innerhalb deren man sich zu bewegen hat. Dazu setzt man sehr viel Gehirnschmalz ein, man zieht sehr viele Informationen heran, um die richtige Entscheidung treffen zu können.

Wenn wir über eine solidarische Verantwortung im Gesundheitswesen sprechen, sollten wir uns endlich auf eine Definition der freien Arztwahl einlassen. Es sollte ein rationaler Prozess sein mit einem Abwägen des Für und Wider. Der Patient, der sehr wohl weiß, welchen Versorgungsbedarf er hat, nimmt, wenn er verantwortlich vorgeht, eine Abgleichung der Versorgungsleistungen der in seinem Bereich befindlichen Ärzte vor. So reagieren die meisten.

Das Problem im Versicherungswesen besteht darin, dass es leider eine Gruppe gibt, die sich dieser rationalen Entscheidung gar nicht mehr stellt. Man tauscht den Arzt beliebig oft, je nachdem, welches Bedürfnis man gerade erfüllt haben möchte. Das führt nach meiner Einschätzung dazu, dass Ressourcen aus einem Versorgungssystem in Anspruch genommen werden, die in einer solchen Größenordnung nicht erforderlich wären, wenn sich der Patient zuvor überlegt hätte, in welcher Form es der Versorgung, bezogen auf sein individuelles Gesundheitsproblem, überhaupt bedarf.

Ich denke, wir müssen nach außen hin klar dokumentieren, dass wir diese Leistung von einem mündigen Bürger in einem solidarischen Gesundheitswesen erwarten können, damit wir auch für diejenigen Patienten Verantwortung übernehmen können, die sich diesem Prozess selbstverständlich stellen. Ich hoffe auf Ihre Unterstützung für diesen Antrag.

Danke schön.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön. - Als nächster Redner bitte Herr Huber.


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