Top I: Gesundheits- und Sozialpolitik

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön. Ich habe dieses Thema in meinem Referat heute Vormittag deshalb angeschnitten, um die Begründung, warum wir uns hinsichtlich dieses Themas exponiert haben, nochmals klarzustellen. Das hat folgenden Hintergrund: Die alte Bundesregierung wollte sich an diese Geschichte gesetzlich nicht heranwagen. Sie hoffte darauf, dass die Ärzteschaft mit einer Richtlinie diesem Problem zu Leibe rücken und Hilfestellung geben könnte, so wie das bei ähnlichen Fragestellungen der Fall war, wo Richtlinien der Bundesärztekammer als Hilfen für den jeweiligen Entscheidungsprozess anerkannt wurden und als Qualitätsvoll eingruppiert wurden.

Daraufhin hat sich - wie bei den anderen Fragen auch - der Wissenschaftliche Beirat mit diesem Thema beschäftigt. Er ist zu einem Richtlinienentwurf gekommen. Durch den Wechsel der Mehrheit im Deutschen Bundestag und aufgrund der neuen Bundesregierung wechselte die Einstellung zu diesem Thema. Die jetzige Bundesregierung sieht eher die Notwendigkeit, ein entsprechendes Gesetz zu kreieren. Sie meint, eine Richtlinie allein könne nicht die erforderliche Hilfestellung leisten. Um trotzdem die bis dahin erarbeitete Meinung der Bundesärztekammer in diesen Diskussionsprozess mit einzuspeisen, haben wir den Richtlinienentwurf als Diskussionsgrundlage in die Öffentlichkeit gegeben.

Das Bundesgesundheitsministerium wird, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, am 24., 25. und 26. dieses Monats in Berlin einen großen Kongress zum Gesamtthema der Fortpflanzungsmedizin durchführen und dabei auch dieses Thema als einen sehr wichtigen Punkt mit diskutieren. Dort wird unser Richtlinienentwurf mit eingespeist und mit diskutiert.

Ich habe heute Vormittag erklärt: Hier geht es nicht nur um eine ärztliche Frage, sondern auch um eine gesamtgesellschaftliche Frage, bei der wir unsere Möglichkeiten, die aus ärztlicher Sicht vorhanden sind, einbringen können.

Der ganze Prozess ist im Moment als ergebnisoffen zu betrachten. Wenn die Richtlinie den Eindruck erweckt, dass sie die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik in sehr eingeschränktem Umfang beinhaltet, dann liegt das daran, dass sie nicht als Gesetz, sondern als Richtlinie vorgesehen war und vielleicht auch so diskutiert werden könnte. Aber das wissen wir alles nicht. Deshalb haben wir - wie bei vielen anderen Themen auch - eine Diskussion auf dem Deutschen Ärztetag nicht vorgesehen. Das schließt aber nicht aus, dass diese Diskussion erneut geführt wird. Ob sich durch die Veranstaltung des Bundesgesundheitsministeriums im Mai in Berlin bereits eine so weit gehende Klärung ergeben wird, dass die Vorbereitung für ein Fortpflanzungsmedizingesetz als abgeschlossen betrachtet werden kann, wage ich sehr zu bezweifeln.

So weit die Erläuterungen zur Vorgeschichte.

Zu diesem Komplex hat sich als nächster Redner Herr Dr. Lang aus Hessen gemeldet. Bitte sehr.


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