Top II: Novellierung der (Muster-)Berufsordnung

Dr. Lang, Hessen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Wenn man in diesem Gremium überzeugen möchte, muss man immer voranstellen, dass man nicht persönlich betroffen ist. Ich spreche jetzt als Krankenhausarzt zu den führbaren Bezeichnungen auf den PraxisSchildern der niedergelassenen Kollegen.

Herr Everz hat gestern ausgeführt, dass er sich mit den für die Weiterbildung Zuständigen in der Bundesärztekammer abgestimmt hat. Es ist ja bekannt, dass bei einer eventuellen Änderung der (Muster-)Weiterbildungsordnung die fakultativen Weiterbildungen entweder in das Stammgebiet reintegriert oder aber in den Adelsstand des Schwerpunkts erhoben werden sollen. Herr Everz hat aber erklärt: Die fakultativen Weiterbildungen sollen - im Gegensatz zur derzeitigen Lage - auf den Schildern führbar sein. Ich nehme das Beispiel des Fachgebiets Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Dort gibt es die fakultative Weiterbildung in Geburtsmedizin und Perinatalmedizin. Das wäre etwas Spezielles gegenüber allen Frauen, die sich während ihrer Schwangerschaft als etwas Spezielles betrachten würden. Kolleginnen und Kollegen in Hessen, die länger als acht Jahre niedergelassen waren, konnten sich für diese fakultative Weiterbildung trotz Übergangsbestimmungen nicht mehr nachqualifizieren.

Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die diese fakultative Weiterbildung zukünftig auf dem Praxisschild dokumentieren können, hätten also einen extremen Wettbewerbsvorteil, der vom Fachlichen her nicht gerechtfertigt ist. Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die länger als acht Jahre niedergelassen sind, haben zu ihrer Zeit eine absolut vergleichbare Weiterbildung absolviert. Hier könnte durch das Anzeigen ein Wettbewerbsvorteil entstehen, der fachlich nicht gerechtfertigt ist. Zu so großen Nachteilen darf es nicht kommen. Das muss unbedingt bedacht werden.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank, Herr Kollege Lang. - Jetzt bitte Herr Thierse aus Berlin. - Herr Thierse ist nicht anwesend. Dann bitte Herr Schneider aus Mecklenburg-Vorpommern.


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