Top II: Novellierung der (Muster-)Berufsordnung

Dr. Hammer, Nordrhein:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich bin enttäuscht, dass hier Begriffe wie "Schilderkampf" oder "Wettbewerbsvorteile" vorgetragen wurden. Ich bin nicht der Meinung meines Vorredners, wir müssten diesen Bereich innerhalb der Kammern verstärken. Ich appelliere vielmehr an eine stärkere Zusammenarbeit bei diesem Thema zwischen Kammer und KV. Wir haben im Gesundheitswesen keine echte Marktwirtschaft - unter den Bedingungen eines Budgets ist das nicht möglich -, aber es besteht die Möglichkeit einer Zusammenarbeit zwischen Klinik und niedergelassener Praxis. Deshalb unterstütze ich die Anträge sowohl von Herrn Metke als auch von Herrn Ottmann.

Ich appelliere nochmals an eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Kammer und KV. Die Kammer führt für bestimmte Dinge Ausbildungen durch und wir als KV müssen es genehmigen, damit eine Abrechnung erfolgen kann. Ich weiß von verschiedenen Kammern, dass es mit der KV keine gute Zusammenarbeit gibt. Wir haben gestern und vor allem auch bei der Vertreterversammlung der KBV registrieren können, welch hervorragende Zusammenarbeit zwischen Herrn Professor Hoppe und Herrn Dr. Richter-Reichhelm besteht. Sowohl in Nordrhein als auch in Berlin bauen Kammer und KV gemeinsam ein neues Ärztehaus.

Ich wünsche mir eine engere Zusammenarbeit zwischen Kammer und KV bei den beiden Themen Ankündigung von Verbundsystemen und PraxisSchilder. Man muss allerdings auch nicht das Kind mit dem Bade ausschütten und von KlappSchildern reden, die alle Bezeichnungen enthalten.

Danke.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke, Herr Hammer.

Ich komme auf die vorhin aufgeworfene Frage nach der rechtzeitigen Zusendung der Unterlagen zurück. Zusendungsfristen gibt es bei Satzungsfragen, bei Finanzfragen und im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbericht. Die Vorstandsberatungen zu diesem Thema haben im Dezember 1999 stattgefunden. Die Ständige Konferenz "Berufsordnung" hat im Januar 2000 getagt. Das dort entstandene Papier ist den Landesärztekammern zur Beratung und Stellungnahme zugegangen. Die Ergebnisse hat die Ständige Konferenz am 13. März beraten, der Vorstand am 24. März. Die Aussendung erfolgte am 29. März. Außerdem wurde die ganze Thematik im Protokoll erwähnt.

Am 7. Mai sind wegen eines früher noch nicht bekannten Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Sportmedizin noch redaktionelle Änderungen vorgenommen worden. Die Aussendung erfolgte also im Kern am 29. März. Die Information der Delegierten der Landesärztekammern hätte also rechtzeitig erfolgen müssen. Ich nehme an, die meisten von Ihnen haben die Unterlagen auch erhalten. Warum eventuell eine rechtzeitige Vorbereitung nicht erfolgte, kann von hier aus nicht kontrolliert werden. Der übliche Weg ist eingehalten worden. Satzungs- und Geschäftsordnungsbestimmungen wurden eingehalten. Der Fehler muss bei einer Stelle liegen, auf die die Bundesärztekammer keinen Einfluss hat. Wir haben unser Bestes gegeben und hoffen, dass sich das in der Peripherie quasi im Sinne eines Schneeballsystems fortgesetzt hat.

Als nächster Redner bitte Herr Windhorst aus Westfalen-Lippe.


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