Top II: Novellierung der (Muster-)Berufsordnung

Dr. Dewitt, Niedersachsen:

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorweg zu schicken: Ich stehe zur Weiterentwicklung der Vorschriften zur beruflichen Kommunikation. Ich stehe auch zu der ordnenden Funktion der Kammer in diesem Bereich. Ich fühle mich aber sehr unwohl, wenn ich in unserem Lande registriere, dass der Chefarzt einer Klinik groß in der Zeitung steht, weil er am Tag zuvor die fünfte Gästetoilette eröffnet hat. Auf der anderen Seite wird der niedergelassene Arzt in einer Nacht-und-Nebel-Aktion von der Kammer überprüft, ob sein Praxisschild zwei Zentimeter größer ist als vorgeschrieben.

(Beifall)

Wenn die Kammer für sich in Anspruch nimmt, auf diesem Gebiet ordnend tätig zu sein, dann muss gleiches Recht für alle gelten. Anderenfalls müsste man bestätigen, dass es eine Gleichheit im Unrecht gibt.

Ich möchte ein weiteres Beispiel der ungleichen Behandlung im Rahmen von PR-Maßnahmen anführen, und zwar deshalb, weil ich es für nicht richtig halte, ausschließlich über die Schilder und das Internet zu sprechen. Bei dem Aktionstag "Herzenswunsch Wunschkind" war hinsichtlich der PR-Maßnahmen eine eklatante Ungleichbehandlung zwischen Klinik und Praxis festzustellen.

(Vereinzelt Beifall)

Ich meine, wenn es nach dem gegenwärtigen Rechtszustand eine ordnende Funktion gibt, dann muss diese auch stringent wahrgenommen werden, und zwar gleichermaßen für alle am Gesundheitssystem Beteiligten.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank. - Jetzt liegt ein Geschäftsordnungsantrag von Herrn Dr. Müller aus Bayern vor. Er möchte dazu Stellung nehmen. Bitte schön.


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