Top II: Novellierung der (Muster-)Berufsordnung

Dr. Pickerodt, Berlin:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einer Korrektur beginnen: Ein Anästhesist, der in seiner Praxis zu 80 Prozent Schmerztherapie betreibt und - das ist natürlich die Voraussetzung - die Zusatzbezeichnung Schmerztherapie erworben hat, kann dies auch ankündigen. Das ist auch richtig so.

Das Problem besteht allerdings darin - deshalb erwähne ich es -, dass es uns nicht gelungen ist, in Deutschland eine einheitliche Weiterbildungsordnung durchzusetzen, weil einzelne Landesärztekammern die hier beschlossene Zusatzbezeichnung "Spezielle Schmerztherapie" nicht eingeführt haben. Dies wäre nur ein peripheres Problem, wenn es nicht auf das hinwiese, was wir hier zu leisten haben. Aus den von verschiedenen Vorrednern angeführten Gründen appelliere ich: Lehnen Sie bitte den Antrag ab, dass andere als von den Kammern verliehene Bezeichnungen geführt werden dürfen. Ich möchte nicht wiederholen, was Herr Schagen und Herr Flenker völlig zu Recht ausgeführt haben.

Noch mehr am Herzen liegt mir Folgendes: Lassen Sie uns dafür sorgen, dass wir eine Weiterbildungsordnung verabschieden, die für alle Landesärztekammern konsensfähig ist, sodass es in den einzelnen Bereichen keine Unterschiede mehr gibt. Wir sollten eine Weiterbildungsordnung haben, die so strukturiert ist, dass eine Vielzahl von Bezeichnungen auf den PraxisSchildern stehen können. Dort sollten nur diejenigen Dinge aufgeführt werden, die für die Patienten informativ und wichtig sind.

Wenn wir die Berufsordnung schon ändern, sollten wir dafür sorgen, dass nicht früher verliehene Bezeichnungen, die nach der neuen, allgemein akzeptierten Weiterbildungsordnung nicht mehr existieren, auf diesem Wege auf die Schilder kommen können. Ich erwähne alle extra als nicht führungsfähig eingeführten Bezeichnungen, nämlich die fakultativen Weiterbildungen und die Fachkunden. Wenn wir wie vorgelegt beschließen, könnten diejenigen, die eine nicht führungsfähige Bezeichnung erworben haben, unter Berufung auf die Berufsordnung erklären: Ich habe das von der Ärztekammer verliehen bekommen, jetzt schreibe ich das auch auf das Praxisschild. Diejenigen, die nach der neuen Weiterbildungsordnung ihre Weiterbildung abschließen, könnten dies nicht tun. Das wäre eine neue Ungerechtigkeit.

Lassen Sie uns eine sinnvolle, wohl überlegte und allgemein konsensfähige Weiterbildungsordnung beschließen. Dann werden wir mit vielen der vorhandenen Probleme fertig werden.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke sehr, Herr Pickerodt. - Als nächster Redner bitte Herr Andresen aus Schleswig-Holstein.


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