Top II: Novellierung der (Muster-)Berufsordnung

Dr. Ottmann, Bayern:

Dem ist nichts hinzuzufügen. Wir laufen der Entwicklung hinterher, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wenn hier wieder gebremst oder gemauert werden soll, dann kommt dieser Ärztetag seiner Aufgabe nicht nach. Sie müssen die eingetretenen Veränderungen berücksichtigen, Sie müssen die Weiterentwicklung akzeptieren!

(Beifall)

Ich komme auf meinen Antrag zurück. Ich freue mich darüber, dass die Diskussion so breit gefächert geführt wird. Das spricht doch nur dafür, dass hier ein Problem existiert. Es gibt das Problem der zwei Körperschaften mit unterschiedlichen Qualifikationsbedingungen. Das kann keinen Sinn machen! Ideologisch gesehen bin ich ein Purist. Ich möchte, dass die ärztlichen Qualifikationen von der Kammer abgeprüft werden. Wenn sie nachträglich erworben werden, was ja möglich ist bei gewissen technischen Verfahren, dann muss es auch dafür Methoden geben. Auch hier muss die Prüfung durch die Kammer erfolgen. Nur: Sie tut es nicht. Wenn wir Sonographiekolloquien für die niedergelassenen Vertragsärzte brauchen, dann sage ich: Die KV würde es liebend gern an die Kammer delegieren und erklären, ihr seid für die Qualität zuständig, bitte prüft das. - Aber das geschieht ja nicht. Deshalb gibt es dieses duale System.

Vorhin wurde die Schmerztherapie angesprochen. Viele Kammern sehen das gar nicht vor.

Ein Wort zum Vergleich der Situation der Vertragsärzte einerseits und der Krankenhäuser auf der anderen Seite. Jeder Krankenhausträger, der eine neue Technologie einführt oder ein neues Endoskop für spezielle Diagnostiken angeschafft hat, steht morgen mit einem großen Artikel in der Zeitung, was Tolles geleistet werden kann. Das lässt sich gar nicht verhindern. Der Vertragsarzt, der spezielle Qualifikationen aufweist, darf dies nicht veröffentlichen. Er darf diesbezüglich gar nichts tun. Hier liegt eine absolute Wettbewerbsverzerrung vor.

(Beifall)

Es gibt ein weiteres Problem. Wenn ich über die KV eine spezielle Qualifikation mit einem Curriculum und schließlich einem Testat erworben habe, dann frage ich mich, ob es nicht juristisch einklagbar ist, dass es veröffentlicht werden kann. Sie wissen, dass uns die Gerichte in der letzten Zeit in den Rücken fallen und erklären: Das Informationsbedürfnis des Patienten steht über den internen Regelungen. - Das wollen Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht wahrhaben, aber es ist so. Wer das nicht sehen will, registriert nicht, wohin der Zug fährt. Frau Fischer hat gestern ganz eindeutig das Informationsbedürfnis der Patienten erwähnt. Dahin geht der Trend. Wenn es Gesetze oder Regelungen gibt, die sich längst überholt

haben, dann muss das entsprechend korrigiert werden.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank. Das reizt natürlich: Frau Fischer als Zeugin ist eine wesentliche Änderung gegenüber der Situation in Cottbus; das muss ich schon sagen.

Als nächster Redner bitte Herr Kaiser aus Westfalen-Lippe.


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