Top II: Novellierung der (Muster-)Berufsordnung

Dr. Thomas, Westfalen-Lippe:

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Anderthalb Stunden Diskussion zeigen auf, wie problematisch die Situation auch für die niedergelassenen Ärzte ist. Auch der Antrag von Herrn Ottmann zeigt dies. Ich denke, wir können die Kuh sehr viel schneller vom Eis bekommen. Ich habe den bisher noch nicht umgedruckten Antrag gestellt:

Auf Vorschlag der Kassenärztlichen Vereinigung genehmigt die Ärztekammer zusätzliche ankündbare ärztliche Tätigkeiten, die zur Information der Patienten notwendig sind.

Hier geht es um die wesentlichen Faktoren, über die wir heute Vormittag diskutiert haben. Das Problem ist damit erkannt. Die Notwendigkeit der Patienteninformation wird damit anerkannt. Die Zuständigkeit ist damit auch erklärt.

Es geht um einen Alternativantrag zu dem Antrag von Herrn Ottmann. Er gibt den Inhalt der Diskussion von heute Vormittag wieder.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön, Herr Thomas. Meinen Sie das individuell oder kollektiv? Meinen Sie eine generelle Regelung oder, wie Frau Auerswald es vorgetragen hat, eine individuelle Regelung?

Dr. Thomas, Westfalen-Lippe:

Jedes Mal muss die KV einen Antrag bei der Kammer stellen, wenn eine zusätzliche ärztliche Tätigkeit Ankündigungsfähig werden soll. Dann muss die Kammer prüfen, ob dies der Information der Patienten dient.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Also generell, nicht individuell?

Dr. Thomas, Westfalen-Lippe:

Beides zusammengefasst. Es muss jedes Mal der Antrag von der KV kommen, die ja vielleicht etwas flexibler auf die Notwendigkeit der Tätigkeiten reagieren kann als eine Kammer. Wenn dieser Antrag bei der Kammer eingeht, kann sie prüfen, ob die neue ankündbare Tätigkeit der Patienteninformation dient. Das ist das Entscheidende: Wir wollen den Patienten informieren. Wenn die Information auf diese Weise verbessert werden kann, sollte die Kammer es genehmigen.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Herr Thomas. - Als nächster Redner bitte Herr Roder aus Baden-Württemberg.


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