Top II: Novellierung der (Muster-)Berufsordnung

Dr. Streibl, Baden-Württemberg:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hier war schon mehrfach die Rede vom Turmbau zu Babel. Wenn ich mich recht erinnere, gab es zu jener Zeit auch das Problem der babylonischen Sprachverwirrung. Hier wird des Öfteren der Begriff "berufswidrig" verwendet. Es wird aber nicht erklärt, was dieser Begriff beinhaltet. Im Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer steht:

Berufswidrig ist insbesondere eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung.

Schon über diese drei Begriffe könnte man einen ganzen Tag lang diskutieren.

Ich glaube, es besteht Konsens, dass es hier um ein Thema für die Kammern geht. Mich befremdet als Neuling auf dem Ärztetag, dass Begriffe als bekannt vorausgesetzt werden, obwohl sie vom Inhalt her gar nicht eindeutig definiert sind. Vielleicht hätten wir mehr Klarheit, wenn wir diskutieren würden: Was würde es bedeuten, wenn wir Werbefreiheit bekämen, wenn wir die Werbeeinschränkungen beibehielten? Letzteres ist meines Erachtens für die Kammern zwingend.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank. Ich nehme an, dass Herr Everz dies registriert hat und in sein Schlusswort mit aufnehmen wird. - Als nächster Redner bitte Herr Munte aus Bayern.

Dr. Munte, Bayern:

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Abhilfe sollte man hier schaffen, indem man den Antrag von Herrn Ottmann mit den von Herrn Dietz und Frau Auerswald vorgeschlagenen Änderungen annimmt. Was passiert draußen bei einer Zahl von 120 000 Praxen? Es passiert etwas, was Sie gar nicht mehr kontrollieren können: So viele "Kammerjäger" können die Kammern gar nicht einstellen, um die PraxisSchilder zu kontrollieren. Ich bringe Ihnen, wenn Sie wollen, auf Anhieb 15 PraxisSchilder aus München, auf denen "Akupunktur" und ähnliche nicht erlaubte Bezeichnungen stehen. In ganz Deutschland handelt die Basis ohne uns. Versuchen Sie also bitte, die Basis einzufangen, indem Sie sie entkriminalisieren. Das bedingt eine positive Abstimmung.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank.

Damit ist die Diskussion zu Tagesordnungspunkt II a abgeschlossen. Wir werden über die Anträge zu diesem Tagesordnungspunkt dann abstimmen, wenn wir auch die Diskussion über den Tagesordnungspunkt II b geführt haben. Es gibt nämlich einige Anträge, die beide Bereiche berühren. Wir wollen Verwirrungen und mögliche Überkreuzabstimmungen vermeiden.

Bevor wir zu Tagesordnungspunkt II b kommen, möchte ich Sie fragen, ob wir ein paar Minuten Pause machen sollten. Ich schlage Ihnen eine Pause von gut zehn Minuten vor.

(Unterbrechung)


© 2000Bundesärztekammer; entwickelt von EL-ZORRO TEAM98 als MediDesk