Top II: Novellierung der (Muster-)Berufsordnung

Zuvor müssen wir über den Antrag von Herrn Dr. Fabian aus Baden-Württemberg befinden, zum Tagesordnungspunkt II - Novellierung der (Muster-)Berufsordnung - eine zweite Lesung durchzuführen. Es geht um den Antrag II a-8, wonach eingefügt werden soll:

Ausgenommen werden hiervon ausdrücklich die als nicht führungsfähig bezeichneten Qualifikationen der (Muster-)Weiterbildungsordnung von 1992.

Dazu erklärt Herr Dr. Fabian:

Nachdem in der Debatte um die (Muster-)Weiterbildungsordnung die fakultativen Weiterbildungen und die Fachkunden entfallen sind, würde eine kleine Ärztepopulation entstehen, die diese Qualifikationen auf ihren Schildern führen dürfte. Die Ärzte, die vor oder nach 1992 die gleichen Qualifikationen erhalten bzw. erlernt haben, dürften diese nicht auf ihren Schildern führen. Dies führt zu einer starken Irritation der Informationssuchenden und zu Wettbewerbsverzerrungen.

Herr Fabian, möchten Sie zu dem Antrag noch Weiteres erläutern? - Bitte schön.

Dr. Fabian, Baden-Württemberg:

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte den Ärztetag wirklich nicht aufhalten, möchte Sie aber darauf aufmerksam machen, dass wir seit gestern eine andere Situation haben. Sie schaffen durch den Antrag, den wir im Zusammenhang mit der Berufsordnung angenommen haben, die Situation, dass Fachkunden wie beispielsweise die Laboruntersuchung oder die Koloskopie beim Internisten nach der Weiterbildungsordnung von 1992 geführt werden können. Stellen Sie sich vor, Sie haben diese Qualifikation oder Inhalte bereits früher erworben und führen sie auch aus, beispielsweise Laboruntersuchungen. Nach der neuen Weiterbildungsordnung, die gestern intendiert wurde, werden die Laboruntersuchungen ins Gebiet zurückverlagert. Infolgedessen kann es im Ärztehaus zwei Schilder geben: den Internisten mit Laboruntersuchungen und den Internisten ohne Laboruntersuchungen.

Diese Situation ist nur deshalb entstanden, weil wir bei der Berufsordnung so abgestimmt haben, dass die bisher nicht führungsfähigen Fachkunden und fakultativen Weiterbildungen für diese kurze Zeit führungsfähig sein sollen. Deshalb bitte ich Sie, diesen Aspekt hinsichtlich der Berufsordnung noch einmal zu diskutieren und dem Antrag von Herrn Thierse zu folgen, dass man wie bisher auch weiterhin - so ist es auch in den Kammergesetzen niedergelegt - die Fachkunden und fakultativen Weiterbildungen nicht führen kann.

Herzlichen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank. - Wir sind noch in der Debatte darüber, ob wir eine zweite Lesung durchführen. Ich frage jetzt, ob jemand gegen den Antrag auf eine zweite Lesung sprechen will. Eine andere Wortmeldung ist jetzt nicht möglich. - Wenn niemand dagegen spricht, kommen wir zur Abstimmung. Wer möchte zu diesem konkreten Projekt noch eine zweite Lesung zum Tagesordnungspunkt II heute durchführen? - Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Wer enthält sich? - Wir müssen doch zählen, weil nach der Geschäftsordnung das Quorum von einem Drittel der abgegebenen Stimmen erreicht werden muss.

Ich frage noch einmal: Wer möchte eine zweite Lesung? - Wer ist gegen eine zweite Lesung? - Jetzt bitte die Enthaltungen. - Einige Enthaltungen. Die zweite Lesung ist mit 60 von 159 Stimmen beschlossen. Das ist für die zweite Lesung ausreichend.

Ich bitte jetzt Herrn Lang, der sich als Erster zu Wort gemeldet hat, zur Sache zu sprechen. Bitte schön.


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