Top II: Novellierung der (Muster-)Berufsordnung

Dr. Lang, Hessen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich glaube, dass wir mit der zweiten Lesung sehr schnell fertig sind. Herr Fabian scheint sich geirrt zu haben. Wir haben mit der neuen (Muster-)Berufsordnung die Führbarkeit von fakultativen Weiterbildungen, Fachkunden usw. beschlossen. Wir haben nicht beschlossen, dass sich während der Gültigkeit der derzeitigen Weiterbildungsordnung hinsichtlich der Führbarkeit etwas ändert. Wir können also nicht nach Hause gehen und die Schilder entsprechend ändern. Solange die alte Regelung gilt, bleibt die NichtFührbarkeit erhalten. Im Übrigen kann jedes Bundesland die Angelegenheit selbst regeln.

Ich bin der Meinung, wir können mit der zweiten Lesung sehr schnell zu Ende kommen.

Danke.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Herr Lang. - Als nächster Redner bitte Herr Thierse.

Dr. Thierse, Berlin:

Wenn wir fordern, die Landesärztekammern könnten das ja alles noch reparieren, leisten wir einer Entwicklung Vorschub, die dazu führt, dass es keine bundeseinheitliche Regelung gibt. Die Problematik ist: Wir hatten bisher Bezeichnungen, die bewusst als nicht führungsfähig bezeichnet waren. In der (Muster-)Berufsordnung steht jetzt, dass alle von der Ärztekammer verliehenen Titel führbar sind. Die (Muster-)Berufsordnung wird zeitlich gesehen sicher früher umgesetzt als die novellierte (Muster-) Weiterbildungsordnung. Damit besteht für ein kleines Zeitfenster für diejenigen, die die speziellen Weiterbildungen, die fakultativen Weiterbildungen usw. erworben haben, die Möglichkeit, das auf ihr Schild zu schreiben. In dem Moment, da sie dies tun, haben sie einen Bestandsschutz für die nächsten 50 Jahre. Das betrifft diejenigen, die genau in dieser kleinen zeitlichen Lücke ihr Schild ändern. Alle anderen dürfen es nicht. Das ist die eine Ungerechtigkeit.

Die andere Ungerechtigkeit besteht darin, dass das in der Weiterbildungsordnung ausdrücklich als nicht führungsfähig bezeichnet wird. Was ist, wenn jemand zum Gericht geht und erklärt: Aber in der Berufsordnung steht es doch, wie kommen die dazu, mir das zu verbieten? Finden Sie einmal den Richter, der erklärt: Die Weiterbildungsordnung ist das vorrangige Werk.

Ich bitte sehr darum, diesem Antrag als Schutzfaktor für diese kurze Übergangsfrist zuzustimmen. Der Antrag erledigt sich automatisch in dem Moment, da wir eine neue Weiterbildungsordnung haben.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank. - Jetzt bitte Frau Rechtsanwältin Wollersheim.


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