Top II: Novellierung der (Muster-)Berufsordnung

Dr. Pickerodt, Berlin:

Frau Wollersheim, Sie haben mit relativ vielen Worten bestätigt, was Herr Thierse gesagt hat. Um es an einem konkreten Beispiel zu verdeutlichen: Es wird, wenn diese neue Berufsordnung in Kraft ist, die Situation eintreten, dass ein Gynäkologe sieben Fachkunden erworben hat und diese entsprechend Ihrer Auskunft dann führungsfähig sind. Alle "neuen" Gynäkologen, nach der neuen Weiterbildungsordnung, die wir in Grundzügen beschlossen haben, werden dieses nicht mehr können.

Um diesem unmöglichen Zustand der Führbarkeit einer Unzahl von Bezeichnungen, die es nur für einen relativ kurzen Zeitraum gegeben hat, vorzubeugen, ist von Herrn Thierse und mir der Antrag gestellt worden, in die Berufsordnung einen entsprechenden Passus einzufügen. Wenn wir die Weiterbildungsordnung genau deshalb geändert haben, damit diese Unzahl von führungsfähigen Bezeichnungen nicht mehr besteht, müssen wir diesem Antrag folgen und den entsprechenden Passus in die Berufsordnung einfügen.

Danke schön.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank. - Die nächste Wortmeldung stammt von Herrn König aus Hessen. Bitte schön.


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