Top II: Novellierung der (Muster-)Berufsordnung

Dr. Thierse, Berlin:

Herr Michaelis, das war ein Beschluss zur Berufsordnung, der in die Zukunft gerichtet war. Dieser Deutsche Ärztetag hat 1992 beschlossen, Dinge zu schaffen, die er ganz bewusst als nicht führbar definiert hat.

Frau Wollersheim, Sie sollten hier eines klarstellen, weil es überhaupt nicht bewusst geworden ist: Das von Ihnen zitierte Urteil bezieht sich, wenn ich mich recht entsinne, auf die Sportmedizin. Der Facharzt für Sportmedizin ist ein Facharzt, den es im Bereich der ehemaligen DDR gab und der laut Übergangsbestimmungen in Berlin weiterhin führbar ist. Es heißt nämlich: Titel, die im Bereich der ehemaligen DDR erworben worden sind, sind weiterhin führbar. Das steht so in unserer Weiterbildungsordnung.

Es ging bei dem erwähnten Urteil darum, dass jemand in dem einen Bundesland einen Titel führen konnte, ihn aber nicht mehr führen durfte, als er das Bundesland wechselte. Das ist in meinen Augen eine ganz andere Rechtsmaterie. Aber ich bin ja ein juristischer Laie.

Das ist eine andere Situation als jene, wenn es um etwas geht, was bundeseinheitlich nicht führbar ist. Das gilt überall. Wir haben von vornherein festgelegt, dass die Qualifikation für ganz andere Dinge geschaffen ist, nicht zur Patienteninformation.

Insofern denke ich, wir sollten es ruhig darauf ankommen lassen, ob da irgendwann ein Gericht etwas anderes sagt.

Danke schön.

(Beifall)


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