Top II: Novellierung der (Muster-)Berufsordnung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Meine Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Bevor wir zu Tagesordnungspunkt II b kommen, möchte ich mich bei der Redaktion und der Druckerei des "Deutschen Ärzteblatts" bedanken. Es wird nämlich gerade Ausgabe Nr. 19 verteilt, die bereits über die KBV-Vertreterversammlung und über die gestrige Eröffnungsveranstaltung des Deutschen Ärztetags berichtet. Das entspricht dem Tempo, das eine Tageszeitung haben muss. Das sollten wir hier würdigen. Ich bedanke mich bei allen, die an der schnellen Erstellung mitgewirkt haben.

(Beifall)

Ich begrüße den Ehrenpräsidenten der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages, Herrn Professor Vilmar, herzlich unter uns.

(Beifall)

Ebenfalls begrüße ich den Vorsitzenden der "Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen", Herrn Professor Bialas. Herzlich willkommen!

(Beifall)

Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt II b. Die erste Wortmeldung dazu kommt von Herrn Professor Kunze aus Bayern. Bitte.

Prof. Dr. Kunze, Bayern:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ein paar Worte zu dem Komplex der Berufsausübungsgemeinschaften und der überörtlichen Gemeinschaftspraxis verlieren. Ich möchte in die Thematik einsteigen mit dem Votum unseres Präsidenten gestern während der Eröffnungsveranstaltung, als er erklärte: Der Arztberuf darf kein Gewerbe werden!

Wir müssen uns fragen: Wird der Arztberuf ein Gewerbe oder nicht? Bisher war aus gutem Grund die Möglichkeit der Zulassung zu einer überörtlichen Gemeinschaftspraxis ausschließlich denjenigen Fachrichtungen vorbehalten, die nicht patientenbezogen arbeiten. Das war ein guter Grund. Warum will man das jetzt ändern? Ich sehe darin eine ganz große Gefahr, die ich Ihnen im Folgenden erläutern möchte.

Der Begriff "überörtlich" ist gar nicht erläutert. Was ist damit gemeint? Überörtlich hinsichtlich eines Planungsbereichs, einer Kreisregion? Wäre ein Planungsbereich Ruhrgebiet ein gemeinsamer Planungsbereich? Das würde bereits zwei Kammerbereiche umfassen.

Es ist überhaupt nicht geklärt, wie die überörtlichen Gemeinschaftspraxen funktionieren sollen. Ich halte es für ganz besonders gefährlich, dies in gesperrten Bezirken zuzulassen. Stellen Sie sich vor, die Planungsbereiche sind gesperrt und ganze Fachrichtungen schließen sich zusammen. Dann hat man einen Zusammenschluss der niedergelassenen Fachgebiete in einem solchen Planungsbereich und für den Nachwuchs keine andere Möglichkeit, dort hineinzukommen, als die, jene Regeln, welche sich diese Gemeinschaften gegeben haben, zu akzeptieren. Sie müssen zu diesen Bedingungen dort eintreten und können nicht mehr in eine Einzelpraxis eintreten. Das halte ich für eine Verhinderung des Nachrückens der jungen Generation in die Praxis.

Darüber hinaus ist eine Kooperation mit Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen vorgesehen. Dies birgt die Gefahr, dass hier ein Tor geöffnet wird, das wir nachher nicht mehr schließen können. Das führt zu Ketten von niedergelassenen Ärzten, vergleichbar mit Einzelhandelsketten, in Kooperation mit den Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen.

Wenn das auf breiter Basis über mehrere Kammerbereiche hinweg entsteht, bietet man den gewinnorientierten Krankenhausträgern die Möglichkeit, sich hier zu beteiligen. Dann haben "Rhön-Klinikum" und "Sana" und ähnliche Unternehmungen die Möglichkeit, mit solchen Ketten zusammenzuarbeiten.

Es besteht eine noch größere Gefahr: Wenn solche Zusammenschlüsse stattfinden, können sich die Krankenkassen mit solchen Berufsausübungsgemeinschaften beschäftigen.

Ich bitte Sie sehr herzlich, Ziffer 1 des Vorstandsantrags abzulehnen und dafür die Anträge II b-4 und II b-2 von Herrn Ottmann in der vorliegenden Form anzunehmen.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Herr Kunze. - Als nächster Redner bitte Herr Mörlein aus Bayern.


© 2000Bundesärztekammer; entwickelt von EL-ZORRO TEAM98 als MediDesk