Top II: Novellierung der (Muster-)Berufsordnung

Dr. Fresenius, Bayern:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als seit zehn Jahren in einem ländlichen Gebiet tätiger Internist, in einer Vierer-Gemeinschaftspraxis niedergelassen, muss ich feststellen, dass durch gesetzliche Rahmenbedingungen eine solche Gemeinschaftspraxis, die sowohl internistisch als auch hausärztlich tätig ist, nicht mehr möglich ist. Sie wird also zerschlagen. Wir müssen uns auflösen, wir werden zwei verschiedene Praxisnummern erhalten, obwohl wir mit diesem System sehr glücklich waren und gut zusammengearbeitet haben.

Dies vorausgeschickt, macht klar, dass es für mich sehr schwierig zu verstehen ist, wie es jetzt möglich sein kann, dass Gemeinschaftspraxen, die in einem räumlichen Zusammenhang miteinander stehen, möglich sein sollen. Auf der einen Seite wird die Entstehung von Gemeinschaftspraxen extrem erschwert oder sogar verhindert, auf der anderen Seite sollen sie vom Kammerrecht her möglich werden.

Wenn ich als Kreisverbandsvorsitzender spreche, möchte ich mich Herrn Mörlein anschließen. Es ist mir unmöglich, festzustellen, welcher räumliche Zusammenhang gemeint ist, und zu überprüfen, zu genehmigen oder abzulehnen, ob eine Praxis in einem räumlichen Zusammenhang stehend beste

hen darf oder nicht. Ich bitte Sie also, den Antrag von Herrn Ottmann, den ersten Absatz abzulehnen, zu unterstützen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank.

Ich begrüße jetzt Herrn Dr. Hege, den Ehrenpräsidenten der Bayerischen Landesärztekammer.

(Beifall)

Der nächste Redner ist Herr Lorenzen aus Baden-Württemberg. Bitte schön.


© 2000Bundesärztekammer; entwickelt von EL-ZORRO TEAM98 als MediDesk