Top II: Novellierung der (Muster-)Berufsordnung

Dr. Kaiser, Westfalen-Lippe:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zum Beschlussantrag des Vorstands hinsichtlich der Praxisverbünde. Ich bitte Sie, dem Antrag II b-2 zuzustimmen, dass die bisherigen Regelungen zum Praxisverbund bestehen bleiben.

Wenn diese neuen Konzepte oder Konstellationen und Gebilde Realität würden, gäbe es gewaltige Monopole und Kartelle nicht nur in einer Stadt, sondern städteübergreifend.

(Beifall)

Diese Monopole würden nicht nur die Neuniederlassung jüngerer Ärztinnen und Ärzte behindern oder erschweren; sie träfen möglicherweise in mehreren Städten auf ein und denselben Anbieter. Man hätte im Grunde keine Niederlassungsfreiheit mehr, weil nur noch de jure, aber nicht de facto Niederlassungsfreiheit bestünde. Das ist ähnlich wie beim Hasen und dem Igel; der Igel sagt: Ick bün all do!

Insofern wäre dies de facto eine massive Berufseinschränkung für junge niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte. Aber nicht nur diese sind bedroht. Auch die bereits niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die nicht in einem solchen Monopol, in einem solchen Verbund arbeiten, wären natürlich bedroht; denn ob sie auf Dauer die Konkurrenz durch solche Verbünde durchstehen würden, ist die Frage. Diese Gebilde könnten spielend die Patienten über ein entsprechendes großes Verschiebesystem, vergleichbar dem Eisenbahnnetz der Deutschen Bahn, verteilen, und zwar immer schön an denen vorbei, die nicht genau an den Knotenpunkten sitzen. Das wäre zwar de jure nicht so, wohl aber de facto. Diese Verbünde wären das Ende der bisherigen Form der niedergelassenen Praxis. Ich bin Krankenhausradiologe und weiß, welche Konstellationen es bei niedergelassenen Radiologen gibt oder geben soll. Deshalb auch die Frage nach dem Offenlegen der Verträge.

Es pfeifen doch die Spatzen von den Dächern, dass es Einzelne geben soll, die mehrere Praxen an der langen Leine laufen haben, wo die Verträge in dreifacher Ausführung existieren. Der erste Vertrag wird der KV gezeigt, der zweite schon nicht mehr, und der dritte liegt irgendwo in einem Safe. Ihn sieht kein Mensch. Ich drücke mich bewusst unscharf aus, um nichts heraufzubeschwören, was einem die Juristen um die Ohren schlagen könnten. Ich denke, Sie wissen, was ich meine.

Diese großen Verbünde öffnen Verträgen in der ersten, der zweiten und der dritten Schublade Tür und Tor. Es hat, wenn ich mich recht erinnere, vor kurzem Urteile gegeben, dass verdeckte Anstellungsverträge in den Praxen verboten sind. Diese Konglomerate, die hier begünstigt werden sollen, öffnen solchen verdeckten Anstellungsverträgen im Grunde Tür und Tor.

Lehnen Sie bitte den Antrag des Vorstands ab, folgen Sie dem Antrag II b-2!

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke sehr, Herr Kaiser. - Als nächster Redner bitte Herr Ottmann.


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