Top II: Novellierung der (Muster-)Berufsordnung

Dr. Baumgärtner, Baden-Württemberg:

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, hat vorhin Herr Dr. Kaiser gefordert, die Möglichkeit auszuschließen, dass KVen und Kammern gemeinsam an neuen Organisationsformen beteiligt sind. Der Antrag liegt noch nicht vor. Vielleicht können Sie mir helfen, um welchen Antrag es sich handelt.

(Zuruf)

- Antrag 6.

Herr Kaiser, Sie vermischen da zwei Dinge: das Berufsrecht und das Sozialrecht. Das Sozialrecht fordert die IntegrationsVersorgung. Zu diesem Zweck können sich verschiedene Gruppen zu Verbünden zusammenschließen. Das ist im Sozialrecht festgeschrieben; hier ist das Berufsrecht sozusagen ohne Wirkung. Das Berufsrecht regelt nur die Zusammenarbeit von Ärzten, regelt aber überhaupt nichts, was die KV tangiert. Im Berufsrecht kann beispielsweise nicht geregelt werden, ob die KV mit irgendjemandem zusammenarbeiten kann. Das ist nicht Bestandteil des Berufsrechts.

Insofern ist der Antrag des Vorstands bezüglich der vorgeschlagenen Änderung von Nr. 11 völlig in Ordnung. Dem ist zuzustimmen. Dem Antrag von Herrn Fabian hinsichtlich Nr. 8 ist ebenfalls zuzustimmen. Dem Antrag von Herrn Dr. Kaiser, der dezidiert fordert, die Möglichkeit auszuschließen, dass die KVen an Organisationsformen beteiligt sind, sollen und dürfen Sie nicht zustimmen; denn die KVen müssen an neuen Organisationsformen beteiligt sein. Ich hoffe, dass Herr Schirmer anschließend die juristischen Finessen hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Berufsrecht und Sozialrecht darlegt. Ich wiederhole meine Aufforderung an Sie, dem Antrag von Herrn Dr. Kaiser nicht zuzustimmen.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Herr Baumgärtner. - Als nächster Redner bitte Herr Metke aus Baden-Württemberg.


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