Top II: Novellierung der (Muster-)Berufsordnung

Dr. Metke, Baden-Württemberg:

Herr Lorenzen, Ihr Antrag auf Drucksache II b-6 lautet:

Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen dürfen nicht Mitglieder in den ärztlichen Kooperationen oder Berufsausübungsgemeinschaften werden.

Der Staat hat beschlossen, die ärztliche Versorgung für beide Systeme durch diese Praxisnetze, die keiner von uns wollte, umzuorganisieren. Man will jetzt den Ärzten die einzige Stimme und die einzige Kraft nehmen, obwohl sie gemeinsam und geschlossen antreten können. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein, Herr Lorenzen! Wer soll denn in diesen Verbünden die ärztlichen Interessen wahrnehmen? Wir wollen doch nicht, dass die uns tragenden Organisationen ausgeschlossen bleiben, dass andere die Vorgaben bestimmen, beispielsweise die Aktionäre, völlig Fachfremde, und zwar gegen den Arzt und gegen den Patienten, auch auf Kosten des Arztes.

Wenn wir das beschließen, was hier vorgeschlagen wird, nehmen wir der Ärzteschaft jegliche Möglichkeit, sich an dem zu beteiligen, was Gesundheit, Ethik und ärztliche Pflicht gegenüber dem Patienten anlangt. Lassen Sie das! Wir wollen uns unser Arztsein nicht nehmen lassen!

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Herr Metke. - Als nächster Redner bitte Herr Lorenzen aus Baden-Württemberg.


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