Top II: Novellierung der (Muster-)Berufsordnung

Dr. Lorenzen, Baden-Württemberg:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich danke Ihnen, Herr Metke, für diese emphatische Äußerung. Es geht mir darum, dass der einzelne Arzt seine Rechte behält und diese Rechte auch in den Verbünden vertreten werden können. Das Problem bei einer GmbH besteht darin, dass die Geschäfte der GmbH von einer Geschäftsführung gelenkt werden. Der einzelne Arzt hat als Mitglied einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts diese Möglichkeit nicht, Einfluss zu nehmen. Ob er dabei ist oder nicht, das ist dann eher Zufall.

Mir geht es darum, dass die medizinische Zuwendung des Arztes im Vordergrund stehen kann und dass sowohl die Ärztekammer als auch die KV ihre Aufsichtspflichten in dieser Hinsicht erfüllen können.

Wenn die KV Mitglied wird - das haben Sie in Ihrem letzten Wortbeitrag vergessen -, dann entsteht eine Machtverflechtung, die unsinnig ist. Die KV muss die Aufsichtspflicht im Sinne der Sicherstellung behalten. Das ist auch im Sinne der Politik. Ich bitte Sie also nochmals, meinem Antrag zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön. - Als nächster Redner bitte Herr Thierse aus Berlin.


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