Top II: Novellierung der (Muster-)Berufsordnung

Dr. Roder, Baden-Württemberg:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Verwirrung im Saal ist groß, weil die Bestimmungen des § 140 a ff. SGB V von einigen Delegierten gar nicht verstanden werden. Wo liegt der Unterschied zwischen Berufsrecht und Sozialrecht? Ich habe den Geschäftsordnungsantrag gestellt, den Justiziar der Bundesärztekammer anzuhören, damit uns diese Inhalte verdeutlicht werden. Ich glaube, dann erübrigt sich ein Großteil der Debatte.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank. Wir hatten vor, dies unmittelbar vor der Abstimmung zu tun. Aber wenn der Ärztetag dies jetzt wünscht, können wir das vorziehen, eventuell auch als Zwischeninformation, sodass vor der Abstimmung Herr Schirmer noch einmal das Wort ergreift.

Bitte schön, Herr Schirmer.


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