Top II: Novellierung der (Muster-)Berufsordnung

Wir kommen jetzt zu dem Antrag auf Drucksache Nr. II a-5 von Herrn von Knoblauch. Herr von Knoblauch, möchten Sie zu Ihrem Antrag sprechen? - Es besteht kein Bedarf. Möchte jemand gegen diesen Antrag sprechen?

N. N.:

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Sozialgesetzbuch ist definiert, wer an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt. Das sind die Praktischen Ärzte, die Allgemeinmediziner, die sich für die hausärztliche Versorgung entschieden haben, und die hausärztlich tätigen Internisten. Da diese inhomogene Gruppe als solche nach außen hin erkennbar sein soll, wird vorgeschrieben, dass die hausärztliche Versorgung auf dem Schild deklariert werden muss. Das ist geltendes Recht.

Ich finde es richtig, dass dies so geregelt ist. Wenn man jetzt auch die fachärztliche Versorgung für führungsfähig erklärt, könnte dies zu einer Diskreditierung der Hausärzte führen, denn Fachärzte sind wir eigentlich alle. Deshalb bitte ich, es dabei zu belassen, wie es der Vorstand der Bundesärztekammer sieht: Führungsfähigkeit der hausärztlichen Versorgung ohne Führungsfähigkeit der fachärztlichen Versorgung.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön. - Dazu bitte Herr von Knoblauch.

Dr. von Knoblauch, Hessen:

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das, was mein Vorredner ausgeführt hat, ist eigentlich ein Argument für meinen Antrag. Die Sozialgesetzgebung hat bewusst hausärztliche und fachärztliche Versorgungsebene getrennt, unabhängig davon, ob alle Fachärzte sind. Wenn auf der einen Seite die hausärztliche Versorgung genannt werden muss, dann ist es beispielsweise für den Pädiater wichtig, dass klar wird, dass die Mütter mit ihren Kindern auch in die fachärztliche Versorgungsebene gehen können. Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön. - Wir stimmen jetzt über den Antrag II a-5 ab. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? - Wer ist dagegen? - Das ist die eindeutige Mehrheit. Wer enthält sich? - Damit ist der Antrag abgelehnt.


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