TopIV: Eckpunkte zur Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

Dr. Stöckle, Bayern:

Meine Damen und Herren! Ich spreche zur Geschäftsordnung. Aus großem Respekt vor der Arbeit von Herrn Koch, der Ständigen Konferenz und des Ausschusses meine ich, dass bei der Bedeutung der Weiterbildungsordnung und wegen der Notwendigkeit einer breiten und fundierten Diskussion über diese Fragen von vornherein die Redezeit auf drei Minuten begrenzt werden sollte. So lautet mein Antrag.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön. - Möchte jemand gegen diesen Antrag sprechen? - Bitte schön, Herr Busch.

Dr. Busch, Westfalen-Lippe:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, das Thema ist so wichtig, dass wir uns zunächst einmal Zeit dafür nehmen sollten. Vielleicht bemüht sich jeder Redner, weniger oder nur wenig mehr als drei Minuten zu sprechen. Hier geht es um ganz fundamentale Fragen, die uns in der Zukunft beschäftigen werden. Gestatten Sie uns die Muße, ohne eine prinzipielle Redezeitbegrenzung auf drei Minuten dazu zu diskutieren.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön. - Wir kommen zur Abstimmung. Wer ist für die Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten? - Wer ist dagegen? - Das Erste war die deutliche Mehrheit. Damit ist die Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten beschlossen. Wir haben beim ersten Tagesordnungspunkt festgestellt, dass man auch innerhalb von drei Minuten eine Menge sagen kann. Beim zweiten Tagesordnungspunkt wurde diese Begrenzung immer unterschritten.

Der nächste Redner ist Herr Privatdozent Dr. Raidt aus Westfalen-Lippe. Bitte schön.


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