TopIV: Eckpunkte zur Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

Dr. Lummert, Niedersachsen:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich habe vorhin dargelegt, dass es gelungen ist, durch Gespräche miteinander und durch Diskussionen in der Ständigen Konferenz die Vorstellungen der "störrischen" Niedersachsen und des Weiterbildungsdezernats weitgehend miteinander in Übereinstimmung zu bringen.

Einer der Punkte, die noch nicht zu unserer vollen Zufriedenheit gelöst werden konnten, betrifft die Vorstellung, dass der Facharzt mit seiner Definition beispielsweise die Innere Medizin als allgemeiner Internist ohne Schwerpunkt nicht ganz ausfüllen würde. Ich habe vorhin bereits angedeutet, dass dies haftungs- und sozialrechtliche Konsequenzen haben könnte und dass es auch aus anderen Gründen wünschenswert wäre, wenn beispielsweise der Facharzt für Innere Medizin das gesamte Gebiet abdecken könnte.

Da Sie sich auf diesem Ärztetag ohnehin noch mit Grundstücks- und Immobilienfragen zu beschäftigen haben, möchte ich hier den Vergleich anstellen, dass der Facharzt für Innere Medizin meines Erachtens und nach Auffassung anderer Kolleginnen und Kollegen aus Niedersachsen und, wie ich glaube, auch darüber hinaus sozusagen das gesamte Grundstück abdecken sollte und dass man die Schwerpunkte, die in das Fachgebiet hineingreifenden Teile der Zusatzbezeichnungen und andere Qualifikationen im dreidimensionalen Überbau unterbringen sollte. Ich glaube, es ist wichtig, dass beispielsweise der Internist die gesamte Fläche abdeckt und dass wir

im dreidimensionalen System die weiteren Qualifikationen als Überhöhungen oder meinetwegen auch als Tiefgarage einbauen.

Ich danke Ihnen.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Herr Lummert. - Als nächster Redner bitte Herr Mothes aus Mecklenburg-Vorpommern.


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