TopIV: Eckpunkte zur Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

Dipl.-Med. Michaelis, Thüringen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich sehe noch Klärungsbedarf bezüglich der Gebietsdefinitionen bzw. der Berufsausübung im Gegensatz zur Bildungsordnung. Was geschieht mit den Notfällen, die eigentlich der Allgemeinmedizin zugeschlagen werden, die ins Krankenhaus kommen? Sind die im Krankenhaus Tätigen berechtigt und in der Lage, das Erforderliche zu tun? Das Verhältnis der Allgemeinmediziner zu den anderen Fachärzten im Krankenhaus ist zumindest für mich nicht klar geregelt. Was macht man im Krankenhaus mit einer Zystopyelitis? Darf sie primär der Chirurg behandeln? Wie bildet er sich fort? Hat er genügend Kompetenz dafür?

Diese Dinge müssten durch eine entsprechende Ordnung geregelt werden. Es müsste in den Gebieten eine Basisbehandlung enthalten sein. Bei den bisher tätigen Ärztinnen und Ärzten ist das geregelt. Bei denjenigen, die anders weitergebildet werden, ist das nicht mehr vorhanden. Deshalb muss dies eingearbeitet werden.

Zum "common trunk": Sicherlich ist eine chirurgische Grundausbildung sinnvoll und vernünftig. Jedoch: In welchem Zeitabschnitt findet sie statt? Nach dem jetzigen Vorschlag kommt jemand, nachdem die jungen Leute anderthalb Jahre in finanziell unwürdigen Verhältnissen gelebt haben, und lässt sie an einem Multiple-Choice- oder einem sonstigen Verfahren teilnehmen, damit sie hinsichtlich des "common trunk" in der Chirurgie bestanden haben. Das ist eigentlich nur schwer vertretbar. Ich denke, Sie wollen nicht unbedingt eine derartige Organisation für die jungen Kollegen zulassen. Der "common trunk" muss ganz sicher eingeführt werden, aber die Rahmenbedingungen müssen auf die jungen Ärzte zugeschnitten werden. Ich glaube nicht, dass es im Sinne einer harmonischen ärztlichen Tätigkeit im Krankenhaus ist, dies mit zu viel Stress für die jungen Kollegen zu verbinden. Das bedeutet nicht, dass die Basisausbildung in irgendeiner Weise eingeschränkt werden soll. Aber der Druck muss beseitigt werden. Die Arbeitsverträge müssen so abgefasst werden, dass dadurch keine Nachteile für die jungen Kollegen entstehen.

Danke.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön, Herr Michaelis. - Als nächster Redner bitte Herr Knichwitz aus Westfalen-Lippe.


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