TopIV: Eckpunkte zur Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

Dr. Schagen, Berlin:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen bereits gestern gesagt, dass ich die Anträge des Vorstands und damit natürlich auch diesen Antrag zur fakultativen Weiterbildung vorbehaltlos unterstütze. Nach den Redebeiträgen habe ich auch gar keinen Zweifel daran, dass sich eine ganz große Mehrheit für die Annahme aussprechen wird.

(Beifall)

Warum werden Sie dafür stimmen? Ich fürchte, es gibt ganz unterschiedliche Motivationen, dafür zu stimmen. Ich lasse Ihnen jetzt dank der neuen Technik alle möglichen fakultativen Weiterbildungen auf der Leinwand zeigen. Auf der linken Seite sehen Sie die Intensivmedizinischen, über die ich nicht weiter sprechen werde, da diesbezüglich die Situation einfacher ist. Auf der rechten Seite sind die anderen fakultativen Weiterbildungen aufgeführt. Man kann für den Vorstandsantrag stimmen, weil, wie ein Redner bereits ausführte, die Inhalte der fakultativen Weiterbildungen in die Gebiete zurückversenkt gehören. Man kann für den Vorstandsantrag stimmen, weil man der Meinung ist, alle fakultativen Weiterbildungen sollten zu Schwerpunkten werden. Man kann auch deshalb für den Vorstandsantrag stimmen, weil, wie Herr Flenker ausgeführt hat, "hoch spezialisierte Qualifikationen" durch "Zeugnisse" ersetzt werden soll.

All dies sind völlig unterschiedliche Zielrichtungen. Trotzdem wird es die Mehrheit geben. Hinterher müssen wir herausfinden, warum dieser Ärztetag das wohl gewollt hat.

Die fakultativen Weiterbildungen in die Gebiete zurückzuversenken ist ausgeschlossen, weil wir genau deshalb, da die Gebiete nicht überfrachtet werden sollten, die Herausnahme vorgenommen haben. An dieser Motivation hat sich, glaube ich, bis heute nichts verändert.

Wir können aber nicht einfach alle fakultativen Weiterbildungen zu Schwerpunkten machen, denn das würde dem Grundanliegen dieses Ärztetages - das war deutlich aus Ihrem Applaus für die von Dr. Koch vorgetragene Reduzierung der Zahl der Bezeichnungen zu entnehmen - nicht gerecht. Dann gäbe es nicht weniger, sondern eher mehr Bezeichnungen, denn alle Schwerpunkte wären ja führungsfähig.

Das Problem ist, dass wir, wenn wir die drei gynäkologischen fakultativen Weiterbildungen zu Schwerpunkten machen würden, die eigentliche FacharztQualifikation der Gynäkologen herabwürdigen würden. Ich habe den Ausführungen von Herrn Kossow die Besorgnis entnommen, dass es Probleme geben würde, wenn die Allgemeinmediziner, die es erworben haben, plötzlich alle die Klinische Geriatrie führen könnten.

Ich werde für mich Ihr Votum für diesen Antrag, an dem ich nicht zweifle, so interpretieren, dass Sie damit zum Ausdruck bringen wollen, dass die Mehrzahl der fakultativen Weiterbildungen nicht mehr als Bezeichnungen in der Weiterbildungsordnung stehen sollen.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Herr Schagen. - Herr Lob ist der nächste Redner. Bitte schön, Herr Lob.


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