TopIV: Eckpunkte zur Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

Dr. Thierse, Berlin:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist immer wieder die Rede von der Sorge - hierzu kann ich Herrn Beyerle und andere zitieren -, dass wir zu viele Bezeichnungen bekommen. Die Medizin wird nun einmal komplizierter, die Spezialisierung wird fortschreiten. Die Grundsatzfrage lautet: Kann man spezielle Kenntnisse einfach nur in Zeugnissen bescheinigen? Wer gibt diesbezüglich eigentlich den Standard vor? Macht das der Chefarzt? Macht das die Fachgesellschaft? Macht das der Berufsverband? Oder ist es nicht die Aufgabe der Ärztekammern, Vorgaben zu machen, an denen sich solche Formulierungen in Zeugnissen zu orientieren haben?

Wenn wir keine Zusatzbezeichnungen für etwas wollen oder eine Fachkunde und noch Weiteres auf das Schild geschrieben wird, dann stellt sich die Frage: Wie umschreiben wir es, dass es keine führungsfähige Bezeichnung wird? Das ist quasi die Quadratur des Kreises. Wir haben in der Ständigen Konferenz begonnen, uns darüber Gedanken zu machen. Wir wissen erst seit Anfang dieses Jahres, dass das Führen aller verliehenen Titel entfallen wird. Darauf müssen wir reagieren. Bisher haben wir sozusagen ein Achteck erreicht. Wir werden uns bemühen, das Ganze weiter rund zu machen. Ein bisschen sollten Sie der Weisheit der Ständigen Kommission vertrauen, bei der Kenntnisse aus allen Bundesländern vorhanden sind. Wir haben hier ganz bewusst nur Eckpunkte vorliegen. Alle Befürchtungen, die hier angesprochen wurden, gehen natürlich in die weiteren Beratungen ein. Wir können hier nicht abschließend definieren, wie die endgültige Lösung aussehen muss.

Es sind Befürchtungen hinsichtlich der Befähigungsnachweise aufgetaucht. Dieses Thema hat vorhin beispielsweise Herr Zimmermann angesprochen. In § 4 Abs. 10 der (Muster-)Weiterbildungsordnung steht sinngemäß - den Paragraphenteil haben wir noch gar nicht groß angesprochen; wir wollen ihn auch nicht grundlegend ändern -: Kurse und deren Leiter müssen vorher von der zuständigen Ärztekammer genehmigt werden. Das wird sich natürlich ganz genau so auf diejenigen beziehen, die etwas mit einem Befähigungsnachweis anbieten. Das muss man einfach mit aufnehmen.

Es hat hier viele Anregungen gegeben, die die Ständige Konferenz aufnehmen wird. Damit können wir eine ganze Menge anfangen. Nur: Wir brauchen die Vorgabe der Tendenz, wir müssen wissen, in welche Richtung die Entwicklung gehen soll. Dann werden wir in ein, zwei oder drei Jahren das, was auf der heutigen Diskussion basiert, schrittweise weiter vorlegen.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Herr Thierse. - Der nächste Redner ist Herr Lang aus Hessen. Bitte schön.


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