TopIV: Eckpunkte zur Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

Dr. Lang, Hessen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich spreche zur fakultativen Weiterbildung und der beabsichtigten Streichung der fakultativen Weiterbildung. Ich darf am Beispiel der Frauenheilkunde und Geburtshilfe Folgendes erklären. Wir haben seinerzeit die fakultativen Weiterbildungen in dem Fach Frauenheilkunde eingeführt, um eine Differenzierung für Ärzte zu schaffen, die sich nur für die Niederlassung qualifizieren wollen oder eine Karriere an der Klinik beginnen wollen. Es liegen einige sehr zu befürwortende Anträge vor, die darauf hinauslaufen, dass man in einem Gebiet immer denselben Inhalt erlernt haben soll, gleichgültig ob man sich für die Klinik oder für die Tätigkeit in der freien Praxis entscheidet.

Ich muss Ihnen gestehen: Sie können aus einem Frauenleben eine Schwangerschaft nicht herausnehmen. Bei einer fakultativen Weiterbildung Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin würde sich jede Frau automatisch nur zu einem solchen "Spezialisten" begeben. Wir haben in Hessen das Problem, dass alle niedergelassenen Kollegen, die länger als acht Jahre niedergelassen sind, trotz ihrer damaligen hervorragenden und zeitgemäßen Weiterbildung einschließlich einer längeren Oberarzttätigkeit durch die Bestimmungen nicht mehr die Chance hatten, diese fakultative Weiterbildung zu realisieren. Beließe man in unserem Fach die fakultative Weiterbildung und machte sie führungsfähig, hätten wir einen Etikettenschwindel par excellence. Es gäbe viele junge niedergelassene Kollegen, die diese Würde hätten, ohne dass sie qualifizierter sind als die älteren Kollegen.

Ungeachtet des Wettbewerbsvorteils, der dadurch entsteht, ist es nicht zu verantworten, in der BasisWeiterbildung für den Gynäkologen die Inhalte, die man nur für die Niederlassung braucht, zu belassen. Wenn ich Ihnen die Richtlinien vorstellte, würden Sie sich wundern, wie wenig ein solcher Kollege gemacht haben muss. Die Gynäkologie wird mehr denn je ein rein operatives Fach, und es spezialisiert sich sehr viel mehr. Ein Kollege, der fünf Jahre lang im OP die Haken und den Mund gehalten hat, der dermaßen desinteressiert an dieser Weiterbildung ist, sie aber benötigt, um sich später niederlassen zu können, ist für eine Frau eher eine Gefahr, als dass er für die Frau eine Chance darstellt, dass sie angemessen behandelt wird.

Wir wollen mit der neuen Weiterbildungsordnung erreichen, dass wir auch in unserem Gebiet das beherrschen, was von uns an Diagnostik und Therapie der Krankheiten verlangt wird. Erkennen Sie bitte an diesen Beispielen, dass in unserem Fach die fakultativen Weiterbildungen zu reintegrieren sind. Die Reproduktionsmedizin mit der Gynäkologischen Endokrinologie - sprich: Retortenbaby - werden wir sicher sehr schnell zum Schwerpunkt machen können. Heute müsste ein Gynäkologe, der an einem mittelgroßen Krankenhaus eine Oberarztstelle anstrebt, sich neun Jahre lang damit beschäftigen. Das Perverse daran ist: Alle seine Operationen in der BasisWeiterbildung bei einem Arzt, der keine fakultative Weiterbildung besitzt, zählen nicht. Es ist absurd, was wir hier bezüglich der Weiterbildung gemacht haben. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zur Streichung der fakultativen Weiterbildungen.

Danke.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke sehr. - Als nächste Rednerin bitte Frau Gitter.


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