TopIV: Eckpunkte zur Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

Dr. Siegmund-Schultze, Westfalen-Lippe:

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte das Bestreben unterstützen, dass das Instrument des Befähigungsnachweises in das Weiterbildungsrecht aufgenommen wird. Es wird dabei eine Vereinheitlichung der Regelungen in den einzelnen Kammern herbeigeführt. Bisher werden diese Qualifikationen unter den Begriffen Zertifikat, Diplom oder Zusatzbezeichnung geführt.

Befähigungsnachweise ermöglichen die Einbeziehung von Randgebieten wie beispielsweise Qualitätsmanagement in das Weiterbildungsrecht. Im Unterschied zu Herrn Zimmermann halte ich es für sehr wichtig, dass der Erwerb der Kenntnisse nicht an die Vermittlung durch einen Weiterbildungsbefugten Arzt gebunden ist. Im Antrag 6 a von Frau Gitter wird gefordert, dass die Vermittlung der Inhalte durch eine von der Ärztekammer anerkannte Weiterbildungsmaßnahme erfolgen muss. Dies ist sehr sinnvoll, um dort einem kommerziellen Wildwuchs vorzubeugen.

Ich möchte das am Beispiel des ärztlichen Qualitätsmanagements weiter ausführen: Die WeiterQualifikation im Qualitätsmanagement ist nur möglich in einer gewissen Distanz zur Herkunftsorganisation. Eine ärztliche Qualitätsmanagerin bzw. ein ärztlicher Qualitätsmanager muss sich unvoreingenommen mit den Strukturen und den Methoden seiner Herkunftsorganisation auseinander setzen können. Dies ist sicherlich leichter möglich in der Bindung an eine externe Organisation als bei der Bindung an einen Weiterbilder im eigenen Haus.

Es ist sehr sinnvoll, wenn die Kammern das durchführen und nicht kommerzielle Anbieter; denn wir wissen selbst, wie gern man dort die schnelle Mark macht.

Außerdem ist wichtig, dass darauf geachtet wird, dass Übergangsregelungen Sorge dafür tragen, dass die bisher erworbenen Zertifikate oder Diplome in Befähigungsnachweise übertragen werden. Damit würde der

Bestandsschutz für die Kolleginnen und Kollegen gewährleistet, die diese bisher schon erworben haben.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön, Frau Siegmund-Schultze. - Als nächster Redner bitte Herr Mörlein aus Bayern.


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