Top V: Änderung der Satzung der Bundesärztekammer

Wir kommen zum Antrag V b-2. Dazu liegt auf Drucksache Nr. V b-2 a ein Änderungsantrag vor. Er zielt darauf ab, den Antrag 2 aus einem einzigen Satz bestehen zu lassen. Er beinhaltet nicht einmal die Errichtung eines gemeinsamen Gebäudes mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Wenn dieser Änderungsantrag angenommen wird, ist der Antrag 2 erledigt. Wenn Sie den Antrag 2 a nicht annehmen, stimmen wir über die einzelnen Punkte des Antrags 2 getrennt ab.

(Zuruf)

- Das ist eine Investitions- und Finanzierungsfrage. Sie wird gesondert behandelt. Das können wir parallel abstimmen. Das ist keine Angelegenheit, die in Konkurrenz zum Antrag 1 steht. So sehe ich das.

Zur Geschäftsordnung hat jetzt Herr Thierse aus Berlin das Wort. Bitte schön.

Dr. Thierse, Berlin:

Ich beantrage zum Antrag 2 a Nichtbefassung, weil er eigentlich hinter den eben gefassten Beschluss zurückgeht. Wir haben eben beschlossen, dass der Sitz der Bundesärztekammer nach Berlin verlegt wird. Was soll dann die Formulierung, dass der Deutsche Ärztetag die Absicht der Verlegung nach Berlin begrüßt? Das gehört doch einfach nicht dazu.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke. - Der Antrag bedeutet im Falle der Annahme nicht, dass dadurch die Satzungsänderung rückgängig gemacht würde. Der Antrag von Herrn Calles befürwortet die Errichtung der Geschäftsstelle in Berlin, aber nicht unbedingt gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Das entfällt. Die Ausführungen zum Standort und zur Finanzierung sollen gestrichen werden. Es kommt ja noch ein Antrag, der die Klärung der Finanzierungsfragen und der näheren Bestimmungen auf dem nächsten Ärztetag verlangt, sodass wir - das wäre die Folge - in diesem Jahr nicht ans Werk gehen, sondern nur planen und die Pläne vorstellen könnten. Ich schätze, so ist die Gesamtidee der Zusammenhänge dieser Anträge.

Der Antrag auf Nichtbefassung ist natürlich zulässig. Man kann das aber auch durch Abstimmung regeln.

Zur Geschäftsordnung jetzt bitte Herr Kunze.


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