Top VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Dr. Montgomery, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, nach dem kurzen Exkurs von Herrn Schagen wieder zurückzukehren zu dem Antrag, den Frau Ebert-Englert erwähnt hat. Auch ich möchte betonen, dass ich den grundsätzlichen Antrag auf Drucksache VI-3 des Vorstands zur Enquetekommission begrüße. Ich habe allerdings ein Problem mit diesem Antrag, da Sie auf den vergangenen Ärztetagen in meinen Augen bereits eindeutig entschieden haben, indem Sie, zuletzt auf dem 100. Deutschen Ärztetag, durch den Antrag II-5 beschlossen haben, den Vorstand davor zu warnen, die Bundesregierung aufzufordern, die Bioethik-Konvention zu unterschreiben und damit zu ratifizieren.

Frau Ebert-Englert hat bereits ausgeführt, dass der Grund dafür ist, dass das Schutzniveau der Bioethik-Konvention des Europarats bei der Forschung an nicht einwilligungsfähigen Personen deutlich niedriger ist als bei uns in der Bundesrepublik heute geltendes Recht.

Natürlich steht in der Bioethik-Konvention die Passage, dass Staaten, die ein höheres Recht haben, dieses behalten dürfen. Das ist unstreitig.

Ist diese europäische Konvention erst einmal ratifiziert, besteht die Gefahr, dass unter dem Druck der Wissenschaft, aber auch unter dem Druck der Industrie das Schutzniveau auch bei uns sinkt. Wie so etwas passiert, können Sie sehr gut im Moment an dem Vorschlag eines Gesetzes über die Patentierung menschlicher Genomanteile sehen. Dort steht in Auslegung von Europarecht zwar, dass das gesamte Genom geschützt sein soll, dass aber Teile des Genoms durchaus patentierbar seien. Hier wird deutsches Recht in Anwendung europäischen Rechts heruntergefahren. Das ist genau die Konsequenz, die ich auch im Hinblick auf die Bioethik-Konvention befürchte. Deshalb glaube ich, dass wir bei unserer ethischen Meinung bleiben und darauf bestehen sollten, dass die Bundesregierung die Bioethik-Konvention nicht ratifiziert.

Um gleich einem Argument entgegenzutreten, das sicher noch vorgebracht werden wird: Wir haben auch in der Vergangenheit an allen Formulierungen, an Zusatzprotokollen wie beispielsweise dem Zusatzprotokoll zum Klonen des Menschen mitgewirkt und mitgearbeitet. Es besteht hier also kein Ausschluss, weiter mitzuarbeiten. Aber es besteht eine Sicherheit, wenn wir als Bundesrepublik Deutschland der Bioethik-Konvention nicht beitreten.

Ich bitte Sie also - das ist der Inhalt des Antrags VI-3 b -, durch die Streichung der entsprechenden Worte in der jeweiligen Passage des Antrags VI-3 die Sicherung der Grundrechte in Deutschland zu ermöglichen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön. - Jetzt bitte eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung.


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