Top VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Dr. Schagen, Berlin:

Es gab offenbar eine kleine Unstimmigkeit innerhalb der Geschäftsführung der Bundesärztekammer. Ich bin jetzt doch aufgefordert, zu den auch ethische Fragen betreffenden Anträgen 41 und 42 zu reden, zu denen ich mich auch gemeldet hatte. Beim Antrag VI-41 geht es um die Abschiebung von Folteropfern. Ich bitte Sie noch einmal - wir haben dies auf früheren Ärztetagen bereits getan -, die Abschiebung kranker und behandlungsbedürftiger Opfer von Foltermaßnahmen zu verurteilen und sich für einen gesicherten Aufenthaltsstatus auszusprechen, solange aufgrund ärztlicher Begutachtung eine Behandlungsbedürftigkeit von Flüchtlingen durch erlittene Verfolgung und Folter besteht. Wohlgemerkt: Es geht nicht um generelle Krankheiten, die auch anderswo behandelt werden können, sondern es geht speziell um die posttraumatischen Belastungsstörungen, eine spezielle Diagnose, die nur von damit ausreichend vertrauten Ärzten gestellt werden kann. Ich bitte Sie, dem Antrag VI-41 zuzustimmen.

Dieselbe Bitte gilt für den Antrag VI-42. Dort geht es um die Prozessbeobachtung bei Kollegen im Ausland, die dort vor Gericht gestellt werden, weil sie nichts anderes getan haben, als ihrer ärztlichen Pflicht nachzukommen, Folteropfer zu behandeln und die "Folterergebnisse" festzustellen.

Der letzte Absatz des Antrags lautet:

Die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern werden zu enger Zusammenarbeit und verstärkter Unterstützung solcher Maßnahmen aufgefordert.

Es geht um einen Punkt, bei dem sich vorhin ein Dissens zwischen mir und Herrn Montgomery ergeben haben könnte. Die Beauftragten der Landesärztekammern und der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesärztekammer müssen sehr eng zusammenarbeiten, weil anderenfalls die Entsendung solcher Prozessbeobachter nicht möglich ist. Das muss über das Auswärtige Amt abgestimmt werden, auch über Menschenrechtsorganisationen. Sehr häufig sind die Prozessbeobachter aus den Landesärztekammern auf Unterstützung durch die Bundesärztekammer angewiesen. Umgekehrt können die Informationen, die in den Landesärztekammern vorhanden sind, helfen, auch vonseiten der Bundesärztekammer dieses Amt noch besser auszuüben.

Ich bitte Sie also, den beiden Anträgen 41 und 42 zuzustimmen.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank, Herr Schagen. Ich bitte Sie, die Anträge 41 und 42 sowie den Antrag 56 des Vorstands der Bundesärztekammer in diese Diskussion um ethische Fragen mit einzubeziehen.

Das Wort hat jetzt Herr Montgomery. Bitte schön.


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