Top VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Prof. Dr. Haupt, Sachsen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte versuchen, etwas mehr zu differenzieren. Mit der pauschalen Feststellung, dass wir dort nicht mitarbeiten wollen, nehmen wir uns Chancen der Forschung gerade bei nicht einwilligungsfähigen Patienten, bei der besonderer Wert auf die Mitarbeit der deutschen Kliniken gelegt wird. Nicht einwilligungsfähige Patienten sind nicht nur psychiatrisch behinderte Patienten, sondern im Moment durch einen Unfall bedingt nicht entscheidungsfähige Patienten. Es geht auch um Menschen mit einer schweren Sepsis, die sich im Zustand des Multiorganversagens befinden.

Wir müssen uns dieser Forschung stellen. Glauben Sie mir: Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ethikkommissionen, die sich jährlich trifft, hat sich unter Hinzuziehung juristischer und ärztlicher Gesichtspunkte sehr schwer getan. Es macht besondere Probleme, bei gut begründeten Studien mitzuarbeiten, weil wir als Deutsche generell dagegen sein müssen. Man muss immer bewerten, um was es sich handelt. Wir müssen die Interessen der Patienten im Auge haben, die aufgrund einer akut schweren Krankheit nicht einwilligungsfähig sind, wo es auch nicht möglich ist, jemanden zu bestellen, der die mutmaßliche Zustimmungsbereitschaft erklärt, sodass aus ärztlicher Überzeugung heraus diese Patienten in Studien einbezogen werden können. Das ist auch für die Patienten wichtig, nicht nur für unseren Ehrgeiz.

Danke.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke sehr. - Als nächster Redner bitte Herr Kollege Kruska aus Berlin.


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