Top VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Dr. Kruska, Berlin:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht in der derzeitigen Diskussion doch um ein Stück Purismus. Auch ich bin Psychiater. Ich kenne genauso wie die Kollegin sämtliche Implikationen und die deutsche Geschichte. Dennoch halte ich es für das richtige Signal, wenn sich in dieser Situation, in der dieses Thema Europaweit diskutiert wird, der Ärztetag zu einer klaren Stellungnahme durchringt. Für eine solche klare Stellungnahme halte ich den Vorstandsantrag. Ich möchte allerdings eine kleine Korrektur vornehmen, die sich an die Ausführungen von Frau Dr. Ebert-Englert aus Niedersachsen anschließt. Auf Seite 2 des Antrags VI-3 sollte nach dem zweiten Spiegelstrich angefügt werden "und dabei weiter auf den Schutz von nicht einwilligungsfähigen Menschen zu dringen". Wir haben auch nicht zu befürchten, dass der Rechtszustand bei uns durch den Beitritt zu dieser Konvention in irgendeiner Weise herabgemindert wird. Das wäre mein Kompromissvorschlag.

Danke.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank.

Es gibt jetzt den Antrag von Herrn Kollegen Ikonomidis aus Bayern, der eine Aufklärung über diese Menschenrechtskonvention haben möchte. Ich nehme an, er möchte eine Darstellung der Essentials und der Entscheidungsalternativen haben, die vorhanden sind, damit ganz klar ist, um welche Fragen es speziell geht.

Wie stehen Sie dazu? Möchten Sie eine solche Aufklärung bekommen?

(Beifall)

Ich frage entsprechend diesem Geschäftsordnungsantrag: Wer möchte eine solche Aufklärung? Es ist möglich, diese zu geben. - Wer braucht das nicht? - Wer enthält sich? - Die Mehrheit ist dafür, dass wir eine kurze Darstellung erhalten. Herr Privatdozent Dr. Winter ist in der Lage, das aus dem Stand zu tun. Bitte, Herr Kollege Dr. Winter.


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