Top VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Prof. Dr. Beleites, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, wir haben über diese Problematik jetzt sehr viel gehört. Wir brauchen nun die Diskussion in der Öffentlichkeit. Wir müssen sie in die Öffentlichkeit hineintragen. Wir müssen sie auch zu den Politikern tragen. Wir müssen von unserer Seite aus signalisieren, dass wir erkennen, dass es hier um sehr wesentliche Dinge geht, die die Gemeinschaft betreffen. Es geht um Grundsätze, die wir Ärzte allein möglicherweise nicht bewältigen können.

Die Forschung an nicht Einwilligungsfähigen - Herr Haupt hat sehr eindrücklich darauf hingewiesen - darf nur dann stattfinden, wenn ein gesetzlicher Vertreter informiert ist, wenn die Forschung krankheitsbezogen ist, wenn nur ein minimales Risiko und eine minimale Belastung bestehen, wenn eine Ethikkommission zugestimmt hat, wenn das Widerspruchsrecht des Betroffenen oder gegebenenfalls des Vertreters vorhanden ist.

Das sind hohe Anforderungen, die wir glücklicherweise gut formuliert haben. Wir sollten aber nicht undifferenziert erklären: Wir lehnen die Forschung an nicht Einwilligungsfähigen ab. Das sollten wir deshalb nicht tun, weil wir die Forschung gerade für die nicht Einwilligungsfähigen brauchen. Sie liegt in deren Sinn. Es wäre sicherlich schlecht, wenn wir vom 103. Deutschen Ärztetag kein deutliches Signal aussenden könnten.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank, Herr Beleites. - Herr Beleites ist übrigens Vorsitzender des Ausschusses für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen der Bundesärztekammer. - Als nächster Redner bitte Herr Vizepräsident Crusius.


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