Top VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

PD Dr. Winter, Dezernent in der Bundesärztekammer:

Vielen Dank für die Unterstützung, die ich bisher erhalten habe. Ich kann es Ihnen gegenüber offen legen: Ich war im Bundesgesundheitsministerium Leiter des Referats für molekulare Medizin und Humangenetik. Insofern habe ich mit der Bioethik-Konvention - später: Menschenrechtskonvention zur Biomedizin - zu tun gehabt. Ich bin Mitglied im Lenkungsausschuss des Europarats, dem so genannten CDBI. Ich bin seit Mai im Vorstand des Lenkungsausschusses und war zwei Jahre lang Vizepräsident dieses Gremiums. Im Moment bin ich Vorsitzender des Europäischen Genetikausschusses. Insofern liegen mir - das haben Sie ja gemerkt - diese Genomfragen sehr am Herzen. Ich hoffe nicht, dass ich einen partikularistischen Eindruck gemacht habe. Wenn ja, tut mir das Leid.

Noch eine Klarstellung zur Situation in der Schweiz. Ich finde, die Schweiz hat ein gutes Beispiel gegeben. Man hat dort mit der Diskussion über die Präimplantationsdiagnostik 1997 begonnen. Zu diesem Zeitpunkt war die Präimplantationsdiagnostik dort noch erlaubt. Man hat 1999 in der Schweiz den Beschluss gefasst, die Präimplantationsdiagnostik zu verbieten.

In demselben Zeitraum hat man über das Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin des Europarats diskutiert. Man kam zu dem Schluss: Dieses Übereinkommen müssen wir zeichnen in Bezug auf die Mindeststandards, die in Europa gelten sollen.

Dies ist ein gutes Beispiel dafür, dass man seine nationalen Schutzbestimmungen halten und sogar erhöhen kann, während man gleichzeitig am internationalen, am europäischen Prozess teilhaben kann.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank.

Das war die letzte Wortmeldung. Ich glaube, wir sind jetzt voll im Bilde über das, was zur Abstimmung steht.

Wir stimmen zunächst über die Anträge 3 - dazu 3 a und 3 b -, 12, 15, 41, 42 und 56 ab.


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