Top VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Der Antrag 57 von Herrn Piltz wird mit in dieses Konvolut aufgenommen. Er wird in diesem Moment verteilt. Er gehört mit in diesen Komplex. Bevor wir über ihn abstimmen, werde ich sicherheitshalber den Text des Antrags verlesen.

Hat Herr Möhrle den Wunsch, ein Schlusswort zu sprechen? - Bitte sehr.

Dr. Möhrle, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir ein paar Bemerkungen zu dem, was gerade gesagt wurde. Lassen Sie mich mit dem letzten Redner beginnen. Herr Holzborn, Sie haben völlig Recht: Das Gehabe der Beihilfeträger ist ein Ärgernis. Sie versprechen einerseits den Beamten den Status eines kompletten Privatpatienten, während sie auf der anderen Seite dieses Versprechen einzulösen nicht gewillt sind.

(Beifall)

Bedenken Sie bitte, dass 50 Prozent der Privatpatienten beihilfeberechtigt sind. Es wird also nicht ohne weiteres möglich sein, die GOÄ von der Beihilfe zu trennen, es sei denn, es gelingt uns über kurz oder lang, das ganze Beihilfeunwesen zu kippen.

(Beifall)

Was spricht eigentlich dagegen, den Beamten einen gewissen Betrag zusätzlich auszubezahlen, mit dem sie sich dann selbst wirklich privat versichern können? Ich weiß, dass dies durchaus auch in Kreisen der Beamten diskutiert wird; denn das Beihilfeverfahren kostet den Staat ein immenses Geld, weil ja jede Dienststelle quasi eine eigene Beihilfestelle hat, die die entsprechenden Anträge nach völlig unrationellen Methoden bearbeiten muss. Das ist also sicher nicht ganz aus der Diskussion.

(Beifall)

Ein Wort zu dem Antrag von Herrn Piltz. Herr Piltz, Sie haben natürlich Recht: Wir können die Gesprächsleistungen immer weiter höher vergüten; aber da die Gesamtsumme ja auch hier "gedeckelt" ist, würde das eine immer weitere Absenkung der Vergütung der so genannten technischen Leistungen bedeuten. Machen wir uns bitte nichts vor: Der Standard der heutigen Medizin ist nicht nur durch Patientenzuwendung und Gesprächsleistungen zu erreichen, sondern basiert zu einem guten Teil auf technischer Medizin, auf der Hochleistungsmedizin. Auch diese müssen bezahlbar bleiben.

Um Sie zu beruhigen: Die letzte Novellierung der GOÄ hat eine Anhebung der Vergütung für die Grundleistungen um sage und schreibe 40 Prozent gebracht. Das ist doch immerhin ein Schritt in die richtige Richtung.

Zum Antrag VI-35 von Herrn Mayer lässt sich nichts weiter sagen. Wir werden den Gesetzgeber drängen, jetzt endlich seiner Pflicht nachzukommen.

Zum Antrag VI-34 von Herrn Ikonomidis: Man kann natürlich verlangen, § 11 GOÄ ersatzlos zu streichen, dass also bei Leistungen, die gegenüber staatlichen Kostenträgern abgerechnet werden, nur der einfache Satz in Anrechnung gebracht werden kann. Das ist aber vollkommen realitätsfern. Wenn Sie diesen Antrag annehmen wollen - bitte tun Sie es. Aber er ist einer der vielen Anträge, die von vornherein keine Wirkung haben werden.

Zum Antrag von Herrn Zollner wurde nichts gesagt. Dieser Antrag ist durchaus akzeptabel. Allerdings stört mich dort die Aussage, dass der Gesetzgeber mehr als bisher angesprochen werden soll.

(Zuruf)

- Das ist schon gestrichen; damit ist das erledigt.

Ein Wort zu dem Antrag von Herrn Winkler. Sie zielen auf das ab, Herr Winkler, was die Schweiz gemacht hat. Die Schweiz hat versucht, eine kaufmännisch begründete Berechnungsgrundlage für ein ärztliches Vergütungssystem zu entwickeln. Das ist auch mehr oder weniger gelungen. Allerdings darf ich Ihnen sagen, dass das in der Schweiz bis jetzt noch nicht praktiziert wird, weil es erhebliche Schwierigkeiten gibt. Das hat Millionen Schweizer Franken gekostet. Wenn wir einen Vergleich mit den übrigen Gebührenordnungen in der Welt durchführen wollen, kann das zwar geschehen, aber nur durch externe Kräfte, die eine Menge Geld kosten werden.

Wir haben eine wesentlich differenziertere Landschaft als die kleine Schweiz. Das gilt sowohl für die Vielzahl unserer Fachrichtungen als auch für die vielen regionalen Unterschiede in der Kostenstruktur.

Wir werden dieses Vorhaben gern prüfen und untersuchen, was man hier tun kann. Wir versuchen natürlich, uns Gutes bei unseren Nachbarn abzuschauen.

Zum Antrag VI-24 von Herrn Ikonomidis kann ich Ihnen sagen: Die Verfassungsmäßigkeit wurde bereits kurz nach der Verabschiedung der grundlegenden GOÄ-Novellierung 1982 geprüft. Die Verfassungsrechtler waren der Auffassung, dass die GOÄ in ihrer jetzigen Form verfassungskonform ist. Wir haben leider keine Chance, auf diesem Wege etwas zu ändern.

Meine Damen und Herren, ich darf Sie abschließend bitten, den Anträgen 11 und 9 des Vorstands zuzustimmen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank, Herr Möhrle.

Bevor wir in die Abstimmung eintreten, begrüße ich sehr herzlich unseren Kollegen Dr. Peter Liese, Mitglied des Europäischen Parlaments für die EVP-Fraktionen.

(Beifall)

Viele von Ihnen werden sich daran erinnern, dass Herr Kollege Liese vor einigen Jahren Referent auf dem Deutschen Ärztetag war, als es auch um ethische Fragen ging.

Herr Möhrle möchte noch eine kleine Ergänzung vornehmen. Bitte schön.

Dr. Möhrle, Vorstand der Bundesärztekammer:

Eine kurze Ergänzung sei erlaubt, meine Damen und Herren. Das wollte ich an sich ganz zum Schluss tun; aber es geht auch jetzt. Ich möchte auch an dieser Stelle recht herzlich Frau Hess und Herrn Kleinken sowie den übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Dezernats, das für die Gebührenordnung zuständig ist, für die immense Arbeit danken, die sie geleistet haben, vor allem auch in den Gesprächen mit dem Bundesgesundheitsministerium, die ja oft so zäh wie Kaugummi verlaufen. Herzlichen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

(Beifall)


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