Top VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Wir könnten jetzt noch das Thema Liquidationsrecht behandeln. Dazu liegen die Anträge 33 und 45 sowie eine Wortmeldung vor. Zu Antrag 45 liegt der Änderungsantrag 45 a vor, wonach in der letzten Zeile des ersten Absatzes des Antrags 45 nach den Worten "entsprechend ihrer Beteiligung" eingefügt werden soll "(delegiertes Liquidationsrecht)".

Wir kommen zur Diskussion. Zu Wort gemeldet hat sich Herr Kollege Schulze aus Baden-Württemberg. Bitte schön.

Dr. Schulze, Baden-Württemberg:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die beiden Anträge sind fast wortgleich. Im Rahmen der Änderung der Struktur der Hochschulmedizin wurde bereits 1998 über die Änderung des Liquidationsrechts an den Universitätsklinika und an den Krankenhäusern diskutiert. Jetzt liegt ein neues Papier der Kultusministerkonferenz vor, in dem die Neugestaltung des Personalrechts einschließlich des Vergütungsrechts für die Professoren mit ärztlichen Aufgaben im Bereich der Hochschulmedizin diskutiert wird. Nach dem neuen Recht soll die Liquidation vollständig an die Klinik bzw. das Klinikum fallen, sodass die ärztlichen Direktoren nur noch eine PauschalVergütung erhalten.

In der Begründung steht, dass dieser Antrag entsprechende Inhalte aufgreift, die in der (Muster-)Berufsordnung festgelegt sind. Natürlich wird dann die Poolbeteiligung der nachgeordneten Ärzte entfallen.

Ich bitte Sie, den Antrag 45 positiv zu bescheiden. Ich habe mit Herrn Montgomery darüber nicht gesprochen, aber ich meine, der Ansprechpartner müsste letztendlich die Kultusministerkonferenz oder der Gesetzgeber generell sein.

Schönen Dank.

(Beifall)


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