Top VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Wir kommen jetzt zum Antrag 20 von Herrn Dr. Ottmann und Dr. Windhorst. Er betrifft die stationäre Qualitätssicherung nach § 137 SGB V. Gibt es den Wunsch, den Antrag zu begründen? - Bitte, Herr Ottmann.

Dr. Ottmann, Bayern:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um ein sehr ernstes Problem. Wir haben seit Jahren in den meisten Landesärztekammern für die stationäre Qualitätssicherung ProjektGeschäftsstellen aufgebaut und dort einzelne Programme aufgelegt. In § 137 SGB V sind die Landesärztekammern überhaupt nicht erwähnt; sie existieren als Träger gewisser Strukturen gewissermaßen überhaupt nicht. Die Bundesärztekammer ist aufgeführt, allerdings nur im Zusammenhang mit "Beteiligung".

Es liegt ein Vertragsentwurf vor, nach dem die Bundesärztekammer über einen Kooperationsvertrag dort als Partner eingebunden wird. Das ist der richtige Weg.

Ein Problem entsteht dadurch, dass die Krankenkassen und auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft über eine Bundesstruktur die stationäre Qualitätssicherung bündeln wollen, sodass im Endeffekt die regionalen Strukturen denaturiert werden. Alle unsere laufenden Projekte sind in finanzieller Hinsicht aufs Höchste gefährdet; denn die Krankenkassen wollen für dasselbe Projekt oder für dieselbe Datenerfassung nicht zweimal zahlen.

In diesem Vertrag - das ist der Tenor meines Antrags - muss geregelt werden, dass die Landes-ProjektGeschäftsstellen eine Existenzsicherung erfahren. In den Ländern müssen die Daten erfasst, aggregiert, anonymisiert und dann auf die Bundesebene weitergeleitet werden. Das muss in diesem Vertrag geregelt werden. Geschieht das nicht, können wir die Landes-ProjektGeschäftsstellen zumachen.

Es gibt einen weiteren Effekt: Nicht nur Fallpauschalen und Sonderentgelte werden dort abgewickelt, sondern es gibt auch andere Projekte. Das ist von Land zu Land verschieden. In Bayern haben wir beispielsweise ein Projekt zur Qualitätssicherung bei Stroke Units oder für ERCP, ambulante und stationäre Leistungen.

Alle diese Dinge, die sinnvoll sind, die gewachsen sind, die im Umgang mit den Krankenhäusern vertrauensbildend wirken, werden gefährdet. Das ist ein ernstes Problem. Deshalb bitte ich Sie herzlich, diesem Antrag zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön. - Gibt es eine Gegenrede? - Das ist nicht der Fall. Auch der Herr Ehrenpräsident und der Geschäftsführer dieses Bereichs können mit dem Antrag gut leben. Ich bedanke mich bei dem Herrn Ehrenpräsidenten, Herrn Professor Vilmar, dafür, dass er sich bei diesem Thema nach wie vor sehr engagiert und versucht, auf der Grundlage seiner Erfahrung für die Bundesärztekammer das Beste herauszuholen. Er ist in dieser Beziehung nach wie vor aktiv.

(Beifall)


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