Top VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Wir kommen jetzt zum Antrag 21. Dazu bitte der Antragsteller, Herr Ikonomidis.

Dr. Ikonomidis, Bayern:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um die Rolle des Arztes als Zeuge. Nach geltendem Recht haben die Behörden das Recht, uns jederzeit als Zeugen zu zitieren. Die Versorgungsämter tun dies auf schriftlichem Wege. Man hat recht bald einen Wust von Papier auf dem Tisch, mit dem man nicht fertig wird. Nachdem die Versorgungsämter in Bayern mitgeteilt haben, dass sie nicht bereit sind, EDV-erstellte Berichte zu vergüten, nehme ich solche Aufträge nicht mehr an. Ich gebe sie zurück.

In Bayern gibt es demzufolge ein Disziplinarverfahren gegen mich. Ich bitte die Bundesärztekammer, dafür zu sorgen, dass die Rolle des Arztes als Zeuge möglichst reduziert wird. Ich vermisse bei den Behörden ein gewisses Augenmaß. Wenn ein Antragsteller in seinem Antrag fünf oder sechs Ärzte angibt, wird die Lawine losgetreten: Sechs Ärzte erhalten einen Brief, in dem ein Bericht verlangt wird. Das können wir nicht hinnehmen.

Danke.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank. - Gegen den Antrag möchte Herr Möhrle sprechen. Bitte schön.

Dr. Möhrle, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag ist in dieser Form nicht abstimmungsfähig, weil er Äpfel und Birnen miteinander vermischt. Die Zeugenrolle des Arztes ist etwas anderes als die Anforderung von Berichten seitens eines Versorgungsamtes. Letzteres beruht nämlich auf landesrechtlichen Bestimmungen; das entzieht sich völlig dem Einfluss der Landesärztekammer. Ich kann nur die Landesärztekammern auffordern, mit den zuständigen Ministerien, beispielsweise den Innenministerien und den Justizministerien, über eine entsprechende Honorierung zu sprechen.

Wir haben uns jedoch, was den Entwurf des Justizentschädigungsgesetzes anlangt, dagegen ausgesprochen, dass der Arzt als sachverständiger Zeuge geladen wird. Der Arzt ist entweder Zeuge - dann braucht er gar keine fachliche Beurteilung abzugeben - oder Sachverständiger; im letzteren Falle muss er entsprechend vergütet werden.

(Beifall)

Ich bitte Sie, den Antrag 21 an den Vorstand zu überweisen. Wir werden ihn in die weiteren Gespräche mit einbeziehen.

Danke.

(Beifall)


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