Top VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Wir kommen jetzt noch einmal zum Thema Berufsordnung; darauf beziehen sich die Anträge 17, 36, 51, 51 a und 47.

Wir kommen zunächst zum Antrag auf Drucksache Nr. VI-17. Es geht um eine neu strukturierte (Muster-)Berufsordnung. Herr Helmig hat das begründet. Besonders im Abschnitt "Berufliches Verhalten" müssen - so der Antrag - die Pflichten neu geordnet werden und übersichtlich sein. Das ist an sich eine Dauerbaustelle. Wer möchte dem Antrag 17 zustimmen? - Wer ist dagegen? - Es scheint nicht ganz klar zu sein, um was es geht. Der Antragstext lautet:

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird beauftragt, dem 104. Deutschen Ärztetag eine neu strukturierte (Muster-)Berufsordnung vorzulegen. Besonders im Abschnitt "Berufliches Verhalten" müssen die Pflichten als für alle Berufsgruppen geltend dargestellt werden, neu geordnet und übersichtlich.

Der Vorsitzende des Berufsordnungsausschusses wird sich freuen, wenn er diese Aufgabe erledigen darf. Herr Everz, wollen Sie als Vorsitzender dieses Ausschusses dazu etwas sagen? Das wäre nicht schlecht. Das ist ja ein sehr konkreter Auftrag.

Dr. Everz, Vorstand der Bundesärztekammer:

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie aus meiner Sicht, den Antrag wegen der kurzen Zeitspanne abzulehnen.

(Vereinzelt Beifall)

Wie die letzten Tage gezeigt haben, besteht eine enorme Problematik hinsichtlich der Novellierung der Berufsordnung. Ich meine, innerhalb dieser sehr kurzen Frist kann eine rechtssichere Überarbeitung der Berufsordnung nicht erfolgen. Wenn Sie der Intention des Antrags zustimmen möchten, sollten Sie die Frist bis zum 105. oder 106. Deutschen Ärztetag verlängern.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön. - Herr Helmig, was möchten Sie: den 105. oder den 106. Deutschen Ärztetag? Sie haben die freie Wahl.

(Zuruf)

- Herr Helmig möchte eine Frist bis zum 105. Deutschen Ärztetag setzen. Wer möchte dem so geänderten Antrag zustimmen? - Wer möchte ihm nicht zustimmen? - Das ist die klare Mehrheit. Wer enthält sich? - Der Antrag ist in der geänderten Fassung abgelehnt.

Es ist beantragt worden, die Beschlussfähigkeit dieses Ärztetages festzustellen. Ich bitte die Zähler, durch die Reihen zu gehen und die Delegierten zu zählen. Vielleicht befindet sich noch jemand vor dem Saal, der hereinkommen könnte.

§ 4 Abs. 4 der Satzung der Bundesärztekammer lautet:

Der Deutsche Ärztetag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte aller Abgeordneten des Deutschen Ärztetages anwesend ist.

"Mehr als die Hälfte" bedeutet: 126 Delegierte. Es sind jetzt noch 149 Delegierte anwesend. Deshalb können wir in den Beratungen fortfahren.

(Beifall)

Ich bedanke mich für die Treue, dass Sie hier geblieben sind.

Wir kommen nun zur Behandlung des Antrags 36 von Herrn Dr. Ottmann. Herr Ottmann möchte dazu sprechen. Bitte schön.


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