Top VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Wir kommen nunmehr zum Antrag 55, der die medizinische Versorgung von Asylbewerbern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz betrifft. - Dazu bitte Herr Dr. Wesser aus Thüringen.

Dr. Wesser, Thüringen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Problem, das in unserer Kammer in diesem Zusammenhang aufgetreten ist, entstand dadurch, dass die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für einen kurzfristigen Ablauf des Asylverfahrens ausgelegt sind und es doch zu einer zunehmend längeren Ablaufdauer kommt. Während dieser längeren Zeiten bedürfen chronische Erkrankungen der weiteren Behandlung. Dadurch geraten die Kollegen zunehmend in Konflikte, ob sie dies tun können oder nicht.

Deshalb habe ich den Antrag gestellt, dass nach Ablauf einer noch zu bestimmenden Frist, die möglichst nicht zu lang bemessen werden soll, die Asylbewerber nach dem Bundessozialhilfegesetz betreut werden und auf diese Weise mit dringend notwendigen Dingen versorgt werden können. Ich weiß wohl, dass die Finanzierung aus unterschiedlichen Quellen kommt. Sie gehen aber auch nicht zulasten der GKV. Ich bitte Sie, den Antrag zu unterstützen.

Danke.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön. - Gibt es eine Gegenrede? - Bitte, Herr Montgomery.

Dr. Montgomery, Vorstand der Bundesärztekammer:

Als Menschenrechtsbeauftragter habe ich Sie bei den Anhörungen zum Asylbewerberleistungsgesetz vertreten und habe dort die Auffassung geäußert, dass es überhaupt keine Differenzierung in akute und chronische Krankheitszustände nach § 4 Abs. 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes geben soll.

(Beifall)

So gut die Intention des Antrags von Herrn Wesser ist - im Ergebnis fällt er hinter unsere bisherige Position zurück. Deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag an den Vorstand zu überweisen.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke. - Das klingt allerdings so, als müsse sich der Vorstand nicht mehr bewegen als bisher, denn wenn er zurückwill, wird es natürlich lästig, wieder nach vorn zu kommen.


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