Top VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. VI-12. Er lautet:

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufgefordert, auf den Gesetzgeber dahin gehend einzuwirken, dass durch genetische Untersuchungen gewonnene Erkenntnisse nicht in den Auskunftsanspruch der Versicherungen, insbesondere der Kranken- und Lebensversicherungen, gestellt werden. Eine anders geartete Regelung hätte zwangsläufig zur Folge, dass aus Angst vor versicherungsrechtlichen Nachteilen diese wichtige Diagnostik unterbliebe, ebenso würde das Arzt-Patienten-Verhältnis in unerträglicher Weise belastet.

Wer stimmt diesem Antrag zu? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich habe keine Gegenstimme und keine Enthaltung gesehen; der Antrag ist einstimmig angenommen.


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