Top IX: Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2000/2001

Dr. Schagen, Berlin:

Da ich als erster Redner in der Diskussion das Wort ergreife, muss ich natürlich zunächst Herrn Dr. Koch und Herrn Professor Fuchs für ihre hervorragend kompetenten und klaren Ausführungen danken. Diesen Ausführungen habe ich nichts hinzuzufügen. Ich möchte nur bitten, dem entsprechenden Antrag IX-1 zu folgen.

Ich habe mich zum Antrag IX-2, der Ihnen vorliegt, zu Wort gemeldet. Mit diesem Antrag soll die Arbeit der Menschenrechtsbeauftragten der Kammern unterstützt werden. Ich bedaure, dass durch die Änderung der Tagesordnung Ihnen die entsprechenden Anträge zum Tagesordnungspunkt VI noch nicht vorliegen. Ich will versuchen, Ihnen die Situation kurz zu erläutern.

Leider ist es so, dass auch in Europa, und dort nicht nur sehr fern von uns, Ärzte verfolgt werden, wenn sie nichts anderes tun, als ihren ärztlichen Pflichten nachzukommen, nämlich Opfer von Verfolgungsmaßnahmen zu behandeln und diese Behandlung auch zu dokumentieren. Sie konnten das mehrfach auch im "Deutschen Ärzteblatt" nachlesen.

Wir haben zum Glück seit einiger Zeit einen Menschenrechtsbeauftragten im Vorstand, nämlich den Kollegen Montgomery, der seine Arbeit - das können Sie auch dem Tätigkeitsbericht entnehmen - hervorragend ausführt. Zum Glück haben wir - manchmal ist dies auch notwendig, weil Verbindungen direkterer Art bestehen - auch in einigen Landesärztekammern Menschenrechtsbeauftragte. Es ist aus meiner Sicht notwendig, die Arbeiten besser zu koordinieren und aufeinander abzustimmen. Deshalb habe ich Ihnen diesen Antrag vorgelegt. Wohlgemerkt: Er bezieht sich in seinem ersten Spiegelstrich auf den nächsten Haushaltsvoranschlag, ist also so etwas wie ein Auftrag an den Vorstand. Im zweiten Spiegelstrich steht, dass im Rahmen dieses Haushaltsvoranschlags aus den eventuell für andere Zwecke nicht benötigten Mitteln entsprechende Vorhaben gefördert werden sollen. Dabei handelt es sich in aller Regel nur um Reisekostenzuschüsse für Beobachter, die Prozesse beobachten, die gegen Ärzte - zuletzt beispielsweise in der Türkei - durchgeführt werden. Diese Prozessbeobachter sollen dafür sorgen, dass die Verfahren öffentlich gemacht werden und dadurch die Beachtung der Menschenrechte erfolgt, und zwar nicht nur, aber vor allem auch gegenüber Ärzten.

Diese Mittel sollen zur Verfügung stehen, wenn die Menschenrechtsbeauftragten der Kammern aufeinander abgestimmt und in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt und Menschenrechtsorganisationen solche Aufgaben wahrnehmen. Ich bitte Sie sehr herzlich, diesem Antrag zuzustimmen, zumal es sich um eine relativ geringe Summe handelt.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank, Herr Schagen. - Der nächste Redner ist Herr Kollege Calles aus Bayern. Bitte schön.


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