Top IX: Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2000/2001

Dr. Montgomery, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zum Antrag IX-2 von Herrn Schagen sprechen. Herr Schagen, Sie sehen mich alle Jahre wieder in einer schwierigen Situation, weil ich mich auf der einen Seite bei Ihnen sehr herzlich dafür bedanke, dass Sie offensichtlich die Arbeit des Menschenrechtsbeauftragten - das ist nicht nur meine Arbeit, sondern auch die von Herrn Kloiber von der Bundesärztekammer - so ästimieren, dass Sie meinen, wir bräuchten einen eigenen Budgettitel.

Wie in den Jahren zuvor möchte ich Ihnen jetzt darlegen, warum ich für diese Arbeit keinen eigenen Haushaltstitel brauche, ja sogar meine, dass uns ein eigener Haushaltstitel nicht helfen würde. In allen Jahren hatte ich nie Probleme, diejenigen Mittel zu bekommen, die für die Arbeit des Menschenrechtsbeauftragten aus dem normalen Haushalt der Bundesärztekammer kommen müssen. Das hat nach Rücksprache mit dem Vorstand und der Geschäftsführung immer funktioniert. Von daher besteht gar keine Notwendigkeit, einen eigenen Haushalt zu installieren.

Sie wissen: Haushalte haben eine Tendenz zur Verstetigung. Dieses Problem kennen wir bei allen Haushaltstiteln. Wenn wir erst einmal die 15 000 DM festgeschrieben haben, werden wir sie immer haben. Sie werden sich dann auch einmal fragen müssen, ob diese Summe überhaupt ausgeschöpft wurde. Es gibt Jahre, da braucht man keine 15 000 DM. Ich will nicht, dass es bei uns so etwas wie das Dezemberfieber gibt, dass man gegen Jahresende meint, nun schnell noch alles ausgeben zu müssen.

Lassen Sie mich Folgendes ganz deutlich sagen: Der letzte Punkt des Antrags von Herrn Schagen, der die Zusammenarbeit mit den Landesärztekammern betrifft, ist nicht ganz unproblematisch, weil in einer ganzen Reihe von Landesärztekammern Menschenrechtsbeauftragte eingesetzt wurden und mich manchmal sehr kurzfristig sehr apodiktisch abgefasste Schreiben erreichen mit der Bitte, doch nun die Reise eines Menschenrechtsbeauftragten einer Landesärztekammer zu einer Prozessbeobachtung zu finanzieren. Dabei wird in Verkennung der Beschlusslage vom letzten Jahr gemeint, es gäbe diesen Haushaltstitel schon.

Ich bitte Sie also, den Antrag IX-2 bei allem Respekt vor Herrn Schagen und bei herzlichem Dank für die damit verbundene Anerkennung abzulehnen.

Danke.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke sehr. - Jetzt bitte Herr Kollege Schulze aus Mecklenburg-Vorpommern.


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