Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I – 2

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache I-2) fasst der 103. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Für ein von Mündigkeit und gegenseitigem Verständnis bestimmtes Patienten-Arzt-Verhältnis ist eine gesicherte rechtliche Stellung von Patienten und Versicherten unabdingbar.

In Deutschland besteht ein im internationalen Vergleich vorbildliches und hohes Niveau von Schutzrechten für Patienten. Das deutsche Gesundheitswesen ist noch immer eines der besten der Welt. Wer eine medizinische Leistung benötigt, bekommt sie - ohne Ansehen der Person, des Geschlechts, des Alters, der Abstammung oder der Vermögensverhältnisse.

Politik, Verbraucherschutzverbände und Teile der Öffentlichkeit beklagen dennoch immer wieder, dass Patientenrechte wie z. B. Transparenz und insbesondere Rechte bei der Mitwirkung an den grundlegenden Steuerungsentscheidungen im Gesundheitswesen sowie den Entscheidungen der ärztlichen und der gemeinsamen Selbstverwaltung fehlten.

Beteiligungsrechte der Versicherten bestehen über die Selbstverwaltung ihrer Krankenkassen. Richtig ist zwar, dass diese Selbstverwaltung oftmals zu einem Spielball von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen geworden ist und die im Kern wichtigen Sozialwahlen zu Akklamationswahlen verkümmert sind. Die hieraus sicher abzuleitende Benachteiligung der Patienten bei der Ausübung ihrer Rechte ist aber nicht der Ärzteschaft anzulasten und auch nicht bei ihr zu lösen sondern muss bei der Reform der Organisationsstruktur der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit angegangen werden.

Patientenschutz kann am besten durch eine finanziell ausreichend ausgestattete und mit weit reichender Beteiligung betroffener Versicherter und Patienten organisierte Krankenversicherung gewährleistet werden. Da hier erkennbar Defizite bestehen, ist der Ruf nach "mehr Patientenrechten" und "mehr Patientenbeteiligung" in den Gremien der gemeinsamen und ärztlichen Selbstverwaltung meist nur ein Ablenkungsmanöver, um von den zu Grunde liegenden Problemen der GKV abzulenken. Die angeblich nötige Fortentwicklung von Patientenrechten, das Einräumen besonderer Beteiligungsrechte bei den Steuerungsentscheidungen des Gesundheitswesens darf nicht dazu dienen, Rationierungsentscheidungen der Politik und Leistungsverweigerungen durch die GKV zu legitimieren. Dies lehnt die Deutsche Ärzteschaft entschieden ab. Beteiligungsrechte können keine Leistungsansprüche ersetzen. Eine gesetzlich verankerte Beteiligung von Patienten- oder Versichertenvertretern in der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen muss jedoch zwingend an eine Einheit von Handlung und Verantwortung gebunden werden. Die Selbstverwaltungspartner müssen für ihre Handlungen inhaltlich und materiell einstehen. Gleiches muss auch für eventuell hier mitbestimmende "Patientenvertreter" gelten.

Darüber hinaus besteht ein großes Problem in der Legitimation dieser Patientenvertreter. Bis heute gibt es außer den Selbstverwaltungsgremien der GKV keine hinreichend legitimierten Patientenorganisationen, die umfassend, ausgewogen und gerecht für die Patienten sprechen können.


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